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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kabinett verabschiedet Krankenhausplan ab
2005/ Gesundheitsminister Kley: "Systemwechsel ist vollzogen"

24.05.2005, Magdeburg – 234

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 234/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 234/05

 

 

 

Magdeburg, den 24. Mai 2005

 

 

 

Kabinett verabschiedet Krankenhausplan ab

2005/ Gesundheitsminister Kley: "Systemwechsel ist vollzogen"

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung

hat den Krankenhausplan des Landes ab 2005 verabschiedet und somit einen

Systemwechsel von einer Kapazitätsplanung hin zur leistungsbasierten und

qualitätsorientierten Planung vollzogen.

 

Gesundheitsminister Gerry Kley sagte nach der Kabinettsitzung: ¿Sachsen-Anhalt

übernimmt mit der jetzt vollzogenen Umstellung der Krankenhausplanung bundesweit

eine Vorreiterrolle und beweist damit, dass Sachsen-Anhalt früher aufsteht.¿

Für die Bürgerinnen und Bürger im Land werde mit dieser Planung die

medizinische Versorgung im Wesentlichen abgesichert. Auch künftig sei in

Sachsen-Anhalt die Krankenhausversorgung in der Fläche gewährleistet. ¿Von der

stärkeren Fokussierung der Schwerpunkte und Leistungsfähigkeit der

Krankenhäuser versprechen wir uns zukünftig eine Verbesserung der Qualität bei

Operationen und anderen Therapien zum Wohle der Patienten¿, betonte Kley.

 

Der Minister dankte allen an der Krankenhausplanung Beteiligten für ihren

kooperativen Einsatz beim Beschreiten dieses neuen Weges: ¿Erstmals seit 1996

wurde der Krankenhausplan im Krankenhausplanungs­ausschuss einvernehmlich verabschiedet.

Hierfür möchte ich vor allem

den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt

meinen Dank aussprechen. Für uns ist das ein Zeichen, dass der Weg, den wir als

richtig erkannt und eingeschlagen haben, auch im Krankenhausplanungs­ausschuss als zielführend

anerkannt ist.¿

 

Der neue Krankenhausplan erfordere auch weiterhin die aktive Mitgestaltung

der Krankenhausträger und der Landesverbände der Krankenkassen, die mit der Ausgestaltung

der Leistungs- und Quali­tätsvereinbarungen gemeinsam die zukünftigen

Leistungsprofile der Krankenhäuser innerhalb der vorgegebenen

Versorgungsaufträge umzusetzen haben. ¿Die Politik hat den hierfür notwendigen

Rahmen gesetzt und wird den Prozess auch weiterhin begleiten. Die gemeinsame

Erarbeitung des Krankenhausplanes gibt mir die Zuversicht, dass auch die Weiterentwicklung

der Rahmenvorgaben sowie erforderliche Kooperationen zwischen den

Krankenhäusern erfolgreich umgesetzt werden¿, so Minister Kley abschließend.

 

 

 

Inhalt und Struktur des Krankenhausplans für

Sachsen-Anhalt ab 2005

 

Grundlage für den neuen Kran­ken­hausplan ist

das Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 14.04.2005. Der

Krankenhausplan ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für die bedarfsgerechte

Versorgung der Bevölkerung mit stationären medizinischen Leistungen. Mit dem

Kranken­hausplan soll der Versorgungsbedarf in bezug auf stationäre Behandlung

der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt sichergestellt werden. So dient er als

Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln des Landes. Gleichzeitig

orientieren sich Krankenkassen und Krankenhausträger bei ihren Vertragsverhandlungen

am Krankenhausplan. Die traditionelle Krankenhausplanung legt fest, welche

Bettenzahl in welcher Fachabteilung eines Krankenhauses steht. Der neue Kran­kenhausplan

für Sachsen-Anhalt verlässt diesen Weg ¿ bis auf die psychiatrischen

Fachbereiche. Er weist die Krankenhäuser mit Standorten und Fachgebieten aus

und gliedert diese abgestuft nach Qualität und Leistungsfähigkeit in ein

flächendeckendes funktionales Netz. Zusätzlich sind Zentren und Schwerpunkte

der Versorgung, zum Teil als Empfehlung, enthalten. Sie sind als Hinweis an die

Vertragspartner zur Aufstellung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen aber

auch als erste Eckpfeiler zur Konzentration bzw. Vernetzung von

Leistungsangeboten zu sehen. Hier sind in Zukunft, insbesondere in den nächsten

zwei Jahren, mehr Kooperationen und Absprachen zwischen den Krankenhäusern in

Sachsen-Anhalt notwendig. Dafür geben die vom Land gemeinsam mit Krankenkassen

und Krankenhausgesellschaft erarbeiteten Rahmenvorgaben bereits jetzt entspre­chende

Anregungen.

 

Darüber hinaus gibt der Kranken­hausplan die

Aus­bildungsstätten wieder. Rein informativ - insbesondere für die Planungen

des Katastrophenschutzes ¿ enthält der Plan die Anzahl der in den

Krankenhäusern aufgestellten Betten. Landesweit werden insgesamt

50 Krankenhäuser einschließlich der Universitätskliniken an 61 Standorten

im Krankenhausplan ausgewiesen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de