Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Kabinett verabschiedet Krankenhausplan ab
2005/ Gesundheitsminister Kley: "Systemwechsel ist vollzogen"
24.05.2005, Magdeburg – 234
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 234/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 234/05
Magdeburg, den 24. Mai 2005
Kabinett verabschiedet Krankenhausplan ab
2005/ Gesundheitsminister Kley: "Systemwechsel ist vollzogen"
Sachsen-Anhalts Landesregierung
hat den Krankenhausplan des Landes ab 2005 verabschiedet und somit einen
Systemwechsel von einer Kapazitätsplanung hin zur leistungsbasierten und
qualitätsorientierten Planung vollzogen.
Gesundheitsminister Gerry Kley sagte nach der Kabinettsitzung: ¿Sachsen-Anhalt
übernimmt mit der jetzt vollzogenen Umstellung der Krankenhausplanung bundesweit
eine Vorreiterrolle und beweist damit, dass Sachsen-Anhalt früher aufsteht.¿
Für die Bürgerinnen und Bürger im Land werde mit dieser Planung die
medizinische Versorgung im Wesentlichen abgesichert. Auch künftig sei in
Sachsen-Anhalt die Krankenhausversorgung in der Fläche gewährleistet. ¿Von der
stärkeren Fokussierung der Schwerpunkte und Leistungsfähigkeit der
Krankenhäuser versprechen wir uns zukünftig eine Verbesserung der Qualität bei
Operationen und anderen Therapien zum Wohle der Patienten¿, betonte Kley.
Der Minister dankte allen an der Krankenhausplanung Beteiligten für ihren
kooperativen Einsatz beim Beschreiten dieses neuen Weges: ¿Erstmals seit 1996
wurde der Krankenhausplan im Krankenhausplanungsausschuss einvernehmlich verabschiedet.
Hierfür möchte ich vor allem
den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt
meinen Dank aussprechen. Für uns ist das ein Zeichen, dass der Weg, den wir als
richtig erkannt und eingeschlagen haben, auch im Krankenhausplanungsausschuss als zielführend
anerkannt ist.¿
Der neue Krankenhausplan erfordere auch weiterhin die aktive Mitgestaltung
der Krankenhausträger und der Landesverbände der Krankenkassen, die mit der Ausgestaltung
der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen gemeinsam die zukünftigen
Leistungsprofile der Krankenhäuser innerhalb der vorgegebenen
Versorgungsaufträge umzusetzen haben. ¿Die Politik hat den hierfür notwendigen
Rahmen gesetzt und wird den Prozess auch weiterhin begleiten. Die gemeinsame
Erarbeitung des Krankenhausplanes gibt mir die Zuversicht, dass auch die Weiterentwicklung
der Rahmenvorgaben sowie erforderliche Kooperationen zwischen den
Krankenhäusern erfolgreich umgesetzt werden¿, so Minister Kley abschließend.
Inhalt und Struktur des Krankenhausplans für
Sachsen-Anhalt ab 2005
Grundlage für den neuen Krankenhausplan ist
das Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 14.04.2005. Der
Krankenhausplan ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für die bedarfsgerechte
Versorgung der Bevölkerung mit stationären medizinischen Leistungen. Mit dem
Krankenhausplan soll der Versorgungsbedarf in bezug auf stationäre Behandlung
der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt sichergestellt werden. So dient er als
Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln des Landes. Gleichzeitig
orientieren sich Krankenkassen und Krankenhausträger bei ihren Vertragsverhandlungen
am Krankenhausplan. Die traditionelle Krankenhausplanung legt fest, welche
Bettenzahl in welcher Fachabteilung eines Krankenhauses steht. Der neue Krankenhausplan
für Sachsen-Anhalt verlässt diesen Weg ¿ bis auf die psychiatrischen
Fachbereiche. Er weist die Krankenhäuser mit Standorten und Fachgebieten aus
und gliedert diese abgestuft nach Qualität und Leistungsfähigkeit in ein
flächendeckendes funktionales Netz. Zusätzlich sind Zentren und Schwerpunkte
der Versorgung, zum Teil als Empfehlung, enthalten. Sie sind als Hinweis an die
Vertragspartner zur Aufstellung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen aber
auch als erste Eckpfeiler zur Konzentration bzw. Vernetzung von
Leistungsangeboten zu sehen. Hier sind in Zukunft, insbesondere in den nächsten
zwei Jahren, mehr Kooperationen und Absprachen zwischen den Krankenhäusern in
Sachsen-Anhalt notwendig. Dafür geben die vom Land gemeinsam mit Krankenkassen
und Krankenhausgesellschaft erarbeiteten Rahmenvorgaben bereits jetzt entsprechende
Anregungen.
Darüber hinaus gibt der Krankenhausplan die
Ausbildungsstätten wieder. Rein informativ - insbesondere für die Planungen
des Katastrophenschutzes ¿ enthält der Plan die Anzahl der in den
Krankenhäusern aufgestellten Betten. Landesweit werden insgesamt
50 Krankenhäuser einschließlich der Universitätskliniken an 61 Standorten
im Krankenhausplan ausgewiesen.
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