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Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird seit 1991 gefördert
23.05.2005, Halle (Saale) – 43
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 43/2005
Landesverwaltungsamt ¿
Pressemitteilung Nr. 43/2005
Halle (Saale), den 23. Mai
2005
Das Landesverwaltungsamt (LVwA)
informiert:
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird seit 1991 gefördert
Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze für schwerbehinderte
Arbeitnehmer zu schaffen, erfordert nicht nur soziales Engagement, sondern oft
auch besondere materielle Voraussetzungen. Zusätzliche Ausgaben sind dabei
meist unumgänglich. Um den Arbeitgebern diesen Schritt zu erleichtern,
unterstützt sie ¿ wie im Sozialgesetzbuch vorgesehen ¿ das Integrationsamt des
Landesverwaltungsamtes (LVwA) auch finanziell. Die Mittel dafür kommen aus der
Ausgleichsabgabe, die Betriebe zahlen müssen, die nicht den gesetzlich
festgelegten Mindestanteil an schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Gefördert wird die Schaffung und der Erhalt von Ausbildungs-
und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Arbeitnehmer bereits seit 1991. Dabei
ist der Förderumfang enorm gestiegen. Wurden z.B. im Jahr 1992 Fördermittel in
Höhe von knapp einer Million DM an Arbeitgeber zur Unterstützung bei der
Einstellung schwerbehinderter Menschen gezahlt, waren es 2003 bereits 6,1 Mio
Euro, die vom Integrationsamt bewilligt wurden.
Seit 2001 umfasst die Förderung auch die Integration schwerbehinderter
Menschen in das Arbeitsleben in sogenannten Integrationsprojekten. Diese bieten
Menschen, die durch ihre Behinderung besonders betroffen und auf dem ersten
Arbeitsmarkt nur schwer vermittelbar sind, unbefristete
Beschäftigungsverhältnisse und arbeitsbegleitende Betreuung. Dabei muss der
Anteil schwerbehinderter Arbeitnehmer an den Gesamtbeschäftigten des Projektes
mindestens 25 % betragen.
Die
Tabelle veranschaulicht den erheblichen Anstieg der Leistungen an Arbeitgeber
von 1991 bis 2003:
Jahr
Leistungen an Arbeitgeber
Betroffene schwerbehinderte
Menschen
1991
3.000,00
DM
n.b.
1992
955.002,92
DM
44
1993
4.011.102,00
DM
272
1994
7.456.197,00
DM
477
1995
10.142.322,00
DM
298
1996
5.922.933,04
DM
354
1997
5.732.924,00
DM
491
1998
6.336.006,00
DM
236
1999
4.848.000,00
DM*
302*
2000
4.901.117,00
DM
297
2001
4.265.753,00
EUR
646
2002
7.329.622,00
EUR
886
2003
6.105.523,00
EUR
820
* für 1999 liegen nur geschätzte Zahlen vor
Zahlen für das Jahr 2004 liegen noch nicht vor. Die
Förderung bewegte sich aber auf etwa gleichem Niveau wie 2003.
Die
Höhe der Zuschüsse richtet sich immer nach dem konkreten Einzelfall.
Neben
der finanziellen Unterstützung erhalten die Arbeitgeber sachkundige Beratung
durch die Fachdienste des Integrationsamtes und die Integrationsfachdienste.
Das Integrationsamt des LVwA befindet sich in Halle(Saale)
in der Neustädter Passage 15, Tel.: (0345) 6912 - 501 und in der Nebenstelle
des Integrationsamtes in Magdeburg in der Halberstädter Straße 39a, Tel.:
(0391) 627 - 3348.
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