Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Kabinett verabschiedet Entwurf des
Familienfördergesetzes / Sozialminister Kley: Sachsen-Anhalt setzt
weitreichende Zeichen
18.05.2005, Magdeburg – 210
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 210/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 210/05
Magdeburg, den 17. Mai 2005
Kabinett verabschiedet Entwurf des
Familienfördergesetzes / Sozialminister Kley: Sachsen-Anhalt setzt
weitreichende Zeichen
Sachsen-Anhalts Landesregierung
hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf zum Familienfördergesetz
verabschiedet und somit grünes Licht gegeben, mehr Anreize für Familien zu
schaffen. Zwei Tage nach dem Internationalen Tag der Familie setzt
Sachsen-Anhalt damit weitreichende Zeichen zur weiteren Verbesserung der
Situation junger Familien.
Der Gesetzesentwurf wird nun dem
Landtag zur parlamentarischen Beratung übermittelt. Vor der Verabschiedung
durch das Kabinett hatte es ein Anhörungsverfahren gegeben, an dem 29 Verbände
und Institutionen sowie die 60 Partner im Landesfamilienbündnis beteiligt
wurden. Die Anhörung hatte einige redaktionelle Änderungen zur Folge,
substanzielle Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage waren jedoch
nicht erforderlich.
Sozialminister Gerry Kley sagte nach der Kabinettssitzung: ¿Der
Internationale Tag der Familie jährlich am 15. Mai erinnert daran, dass die Familie
Kern unserer Gesellschaft ist. Hier entsteht die Zukunft der Gesellschaft, denn
hier werden Kinder geboren und erzogen. Mit der Verabschiedung des Entwurfes
für ein Familienfördergesetz hat die Landesregierung die Weichen zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien in Sachsen-Anhalt gestellt.¿
Hierdurch könnten die Familien weiter in ihrer Identität gestärkt werden und
spüren, dass sie willkommen und wichtig für das Land seien, so der Minister.
Der von den Vereinten
Nationen 1994 eingeführte Internationale Tag der Familie solle das Bewusstsein
dafür schärfen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft
wahrzunehmen und die öffentliche Unterstützung für Familien zu verstärken.
Diese Intention werde durch die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf
untermauert , betonte Minister Kley. Er hob die
herausragende Bedeutung der Familie für Gesellschaft und Staat hervor.
Kernpunkte des Familienfördergesetzes:
1.
Familienfreundlichkeit
soll als selbstverständliches Managementinstrument in Verwaltung und Wirtschaft
etabliert werden. In der Landesverwaltung soll eine Familienfreundlichkeitsprüfung vor Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie bei Planung von
Maßnahmen des Landes obligatorisch werden. Dabei sind die Auswirkungen auf
Familien zu prüfen und die Anforderungen der Familienfreundlichkeit zu
berücksichtigen. Damit geht die Verwaltung als gutes Beispiel für die Wirtschaft
voran. Für diese wird das Land weiterhin Anreize schaffen. Beispielhaft ist
dabei das Landesmodellprojekt ¿Audit Beruf & Familie¿, bei dem bereits neun
Firmen das Gütesiegel der Hertie-Stiftung ¿Familienfreundliches Unternehmen¿ erhielten.
2. Anreiz für Kommunen : Das Land verzichtet zugunsten der Kommunen auf
seinen Anteil bei Rückforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Kommunen
können diesen dann zweckgebunden für Familienprojekte wie den Familienpass einsetzen.
3. Familienpass : Der Familienpass soll Familien gezielt unterstützen.
Er bündelt für sie Leistungen in verschiedenen Bereichen (vergünstigter Einkauf
in Partnergeschäften oder Vergünstigungen beim Besuch öffentlicher
Einrichtungen). Außerdem unterbreiten angeschlossene Familienorganisationen
(Familienverbände oder -zentren) den
Familien spezielle Angebote zur Familienerholung oder Familienbildung.
4.
Wohneigentum : Die Wohneigentumsbildung als einer der wichtigsten Faktoren für junge
Menschen und Familien, im Land zu bleiben, soll stärker gefördert werden.
Abweichend von der Gemeindeordnung, die lediglich eine wertentsprechende Abgabe
von Vermögensgegenständen gestattet, sollen Familien auch Preisnachlässe
beispielsweise beim Erwerb von kommunalen Grundstücken erhalten können. Das Landesbauministerium wird darüber hinaus
ein Wohnungsbauförderprogramm für junge Familien vorlegen.
5. Familienfreundlichkeit : Dazu gehören umfassende Informationen über
Leistungen und Möglichkeiten der Familienförderung. Mit Informationsangeboten
auf kommunaler Ebene und mit einem Familienratgeber des Landes sollen Mütter
und Väter besser in die Lage versetzt werden, ihre Rechte und Pflichten
familiengerecht wahrzunehmen.
Impressum:
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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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