Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Kommunalneugliederung
18.05.2005, Magdeburg – 207
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 207/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 207/05
Magdeburg, den 17. Mai 2005
Kommunalneugliederung
Landesregierung beschließt den Entwurf zum Kommunalneugliederungsgesetz:
Reduzierung der Landkreise von 21 auf 11
Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag
von Innenminister Klaus Jeziorsky den Entwurf eines
Kommunalneugliederungsgesetzes beschlossen. Kern des Gesetzentwurfes ist die
Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 21 auf 11. Der Gesetzentwurf soll bis
Ende 2005 im Landtag beschlossen werden und zum 1. Juli 2007 Gültigkeit
erlangen.
Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Ziel der
Kreisgebietsreform ist die Herstellung leistungsstarker und zukunftsfähiger
Strukturen.¿
Veränderte Anforderungen an die
Leistungsfähigkeit der Landkreise würden insbesondere gestellt durch:
¿
wachsende
Qualitätserwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung,
¿ die
Verlagerung zusätzlicher Aufgaben aus dem staatlichen in den kommunalen Bereich
aus Gründen der Bürgernähe,
¿ zunehmende
schwierige finanzielle Situation für alle Kommunen und Landkreise in
Deutschland sowie
¿
die enormen Auswirkungen
der demographischen Entwicklung.
Innenminister Klaus Jeziorsky betonte: ¿Neben
einer Gemeindeverwaltungsreform hat die Landesregierung in der laufenden Wahlperiode
die Modernisierung der staatlichen Verwaltung in Angriff genommen. Eine
moderne, auf die wesentlichen Bedürfnisse des Landes ausgerichtete Verwaltung
ist ein wichtiger Standortfaktor im nationalen und internationalen Wettbewerb.
Die Landesregierung hat die Verwaltungs- und Funktionalreform konsequent
umgesetzt und damit die Grundlagen für eine moderne Verwaltung in
Sachsen-Anhalt geschaffen.¿
Mit dem Landesverwaltungsamt sei auf der
Ebene der Landesverwaltung eine effiziente Behörde mit Bündelungsfunktion geschaffen
worden. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und
zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit sei auf der kommunalen
Ebene eine Neuordnung herbeigeführt worden. Die Fortentwicklung der
Verwaltungsgemeinschaften sei weitestgehend zum 31.12.2004 umgesetzt worden.
Damit habe die Landesregierung in nur drei Jahren die Verwaltungs- und
Kommunalstrukturen insgesamt grundlegend modernisiert.
Jeziorsky: ¿Nach Abschluss dieser Reformen
nimmt die Landesregierung noch in der laufenden Wahlperiode eine Kreisgebietsreform
und damit eine Stärkung der Landkreise in Sachsen-Anhalt in Angriff. Damit soll
auch auf dieser Ebene Planungssicherheit geschaffen werden.¿
So sollen bei der Neugliederung eines
Landkreises vornehmlich folgende Kriterien beachtet werden:
1. Insbesondere
soll die Einwohnerzahl im Gebiet des neuen Landkreises im Jahre 2015 aufgrund
der amtlichen Prognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt mindestens
150.000 betragen. Dies gilt nicht, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte
im Gebiet des neu zu bildenden Landkreises im Jahre 2015 weniger als 70
Einwohner je Quadratkilometer betragen wird. In begründeten Fällen kann die Einwohnerzahl
unterschritten werden. Diese Unterschreitung soll nicht mehr als fünf Prozent
der Einwohnerzahl betragen.
2.
Daneben sollen
raumordnerische, insbesondere wirtschaftliche und naturräumliche, Zusammenhänge
sowie historische und landsmannschaftliche Verbundenheiten berücksichtigt
werden.
3. Der
nach der Fläche größte neue Landkreis soll nicht mehr als 2.500
Quadratkilometer umfassen. In begründeten Fällen kann die Fläche überschritten
werden. Diese Überschreitung darf nicht mehr als zehn Prozent betragen.
4. Der
Zuschnitt der Landkreise soll möglichst als Vollfusion bereits bestehender
Landkreise erfolgen. Um den bisherigen Landkreisen ein gleichberechtigtes
Zusammenwachsen auf ¿gleicher Augenhöhe¿ zu ermöglichen, werden alle bisherigen
Landkreise im Fusionsfalle aufgelöst und zu einer neuen Gebietskörperschaft
zusammengeschlossen. Die Aufnahme eines bisherigen Landkreises in einen anderen
bisherigen Landkreis findet aus diesem Grunde nicht statt.
Folgende Landkreise sollen mit dem Ziel, eine
bürgernahe, effektive, kostensparende sowie zukunftsfähige Verwaltung
aufzubauen, neu gebildet werden:
Neugliederung von Landkreisen
1. Die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis
werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis ¿Börde¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Bördekreis,
b) des bisherigen Landkreises Ohrekreis
gebildet.
2.
Die Landkreise
Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck werden aufgelöst. Es wird ein
neuer Landkreis ¿Salzland¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Aschersleben-Staßfurt, mit Ausnahme der Stadt
Falkenstein (Harz)
b) des bisherigen Landkreises Bernburg,
c) des bisherigen Landkreises Schönebeck
gebildet.
3.
Die Landkreise
Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode werden aufgelöst. Es wird ein neuer
Landkreis ¿Harz¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Halberstadt,
b) des bisherigen Landkreises Quedlinburg,
c) des bisherigen Landkreises Wernigerode und der Stadt Falkenstein (Harz)
gebildet.
4.
Die Landkreises
Mansfelder Land und Sangerhausen werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis
¿Mansfeld-Südharz¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Mansfelder Land,
b) des bisherigen Landkreises Sangerhausen
gebildet.
5.
Die Landkreise
Merseburg-Querfurt und Saalkreis werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis
¿Saalkreis¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Merseburg-Querfurt,
b) des bisherigen Landkreises Saalkreis
gebildet.
6.
Die Landkreise
Burgenlandkreis und Weißenfels werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis
¿Burgenland¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Weißenfels,
b) des bisherigen Landkreises Burgenlandkreis
gebildet.
7.
Der Landkreis Wittenberg
wird aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis ¿Wittenberg¿ aus den Gemeinden
a) Bräsen, Buko, Cobbelsdorf, Stadt
Coswig (Anhalt), Düben, Griebo, Hundeluft, Bergfrieden-Jeber, Klieken,
Köselitz, Möllensdorf, Ragösen, Senst, Serno, Stackelitz, Thießen, Wörpen,
Brandhorst, Gohrau, Griesen, Horstdorf, Kakau, Stadt Oranienbaum, Rehsen,
Riesigk, Vockerode und die Stadt Wörlitz des aufgeteilten Landkreises
Anhalt-Zerbst
b) des bisherigen Landkreises Wittenberg
gebildet.
8.
Die Landkreise
Bitterfeld und Köthen werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis
¿Anhalt-Bitterfeld¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Bitterfeld,
b) des bisherigen Landkreises Köthen
gebildet.
9.
Der Landkreis
Altmarkkreis Salzwedel bleibt bestehen.
10.
Der Landkreis Stendal
bleibt bestehen.
11.
Die Landkreise
Jerichower Land und Anhalt-Zerbst werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis
¿Anhalt-Jerichow¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Jerichower Land
b) Stadt Zerbst, Bornum, Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Gehrden, Gödnitz, Grimme,
Güterglück, Hobeck, Hohenlepte, Jütrichau, Leps, Stadt Lindau, Stadt Loburg,
Lübs, Moritz, Nedlitz, Nutha, Polenzko, Prödel, Reuden, Rosian, Schweinitz,
Steutz, Straguth, Walternienburg, Zeppernick und Zernitz des aufgeteilten
Landkreises Anhalt-Zerbst:
gebildet.
Kreisfreie Städte
1. Die Städte Dessau und Roßlau
(Elbe) werden aufgelöst. Es wird eine neue Stadt Dessau-Roßlau (Elbe) aus dem
Gebiet der ehemaligen Städte Dessau und Roßlau (Elbe) gebildet.
2. Die
Stadt Dessau-Roßlau (Elbe), die Stadt Halle (Saale) und die Stadt Magdeburg
sind kreisfrei.
Anlage
Neue Landkreise ab 2007 gemäß Entwurf zum ¿Gesetz
der Kreisgebietsreform¿
Neue
Landkreise
Einwohner
(Stand
31.12.2003)1
Einwohner 2015
(gerundet)1
Fläche in km2
(gerundet)1
Altmarkkreis Salzwedel
98.276
87.400
2.294
Stendal
135.647
118.800
2.423
Börde
193.965
178.200
2.370
Anhalt-Jerichow
131.083
112.902
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