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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kommunalneugliederung

18.05.2005, Magdeburg – 207

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 207/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 207/05

 

 

 

Magdeburg, den 17. Mai 2005

 

 

 

 

 

Kommunalneugliederung

 

 

 

Landesregierung beschließt den Entwurf zum Kommunalneugliederungsgesetz:

Reduzierung der Landkreise von 21 auf 11

 

 

 

Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag

von Innenminister Klaus Jeziorsky den Entwurf eines

Kommunalneugliederungsgesetzes beschlossen. Kern des Gesetzentwurfes ist die

Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 21 auf 11. Der Gesetzentwurf soll bis

Ende 2005 im Landtag beschlossen werden und zum 1. Juli 2007 Gültigkeit

erlangen.

 

Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Ziel der

Kreisgebietsreform ist die Herstellung leistungsstarker und zukunftsfähiger

Strukturen.¿

 

Veränderte Anforderungen an die

Leistungsfähigkeit der Landkreise würden insbesondere gestellt durch:

 

¿

wachsende

Qualitätserwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung,

 

 

 

¿ die

Verlagerung zusätzlicher Aufgaben aus dem staatlichen in den kommunalen Bereich

aus Gründen der Bürgernähe,

 

 

 

¿ zunehmende

schwierige finanzielle Situation für alle Kommunen und Landkreise in

Deutschland sowie

 

 

 

¿

die enormen Auswirkungen

der demographischen Entwicklung.

 

 

 

Innenminister Klaus Jeziorsky betonte: ¿Neben

einer Gemeindeverwaltungsreform hat die Landesregierung in der laufenden Wahlperiode

die Modernisierung der staatlichen Verwaltung in Angriff genommen. Eine

moderne, auf die wesentlichen Bedürfnisse des Landes ausgerichtete Verwaltung

ist ein wichtiger Standortfaktor im nationalen und internationalen Wettbewerb.

Die Landesregierung hat die Verwaltungs- und Funktionalreform konsequent

umgesetzt und damit die Grundlagen für eine moderne Verwaltung in

Sachsen-Anhalt geschaffen.¿

 

 

 

Mit dem Landesverwaltungsamt sei auf der

Ebene der Landesverwaltung eine effiziente Behörde mit Bündelungsfunktion geschaffen

worden. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und

zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit sei auf der kommunalen

Ebene eine Neuordnung herbeigeführt worden. Die Fortentwicklung der

Verwaltungsgemeinschaften sei weitestgehend zum 31.12.2004 umgesetzt worden.

Damit habe die Landesregierung in nur drei Jahren die Verwaltungs- und

Kommunalstrukturen insgesamt grundlegend modernisiert.

 

Jeziorsky: ¿Nach Abschluss dieser Reformen

nimmt die Landesregierung noch in der laufenden Wahlperiode eine Kreisgebietsreform

und damit eine Stärkung der Landkreise in Sachsen-Anhalt in Angriff. Damit soll

auch auf dieser Ebene Planungssicherheit geschaffen werden.¿

 

 

 

So sollen bei der Neugliederung eines

Landkreises vornehmlich folgende Kriterien beachtet werden:

 

 

 

1. Insbesondere

soll die Einwohnerzahl im Gebiet des neuen Landkreises im Jahre 2015 aufgrund

der amtlichen Prognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt mindestens

150.000 betragen. Dies gilt nicht, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte

im Gebiet des neu zu bildenden Landkreises im Jahre 2015 weniger als 70

Einwohner je Quadratkilometer betragen wird. In begründeten Fällen kann die Einwohnerzahl

unterschritten werden. Diese Unterschreitung soll nicht mehr als fünf Prozent

der Einwohnerzahl betragen.

 

2.

Daneben sollen

raumordnerische, insbesondere wirtschaftliche und naturräumliche, Zusammenhänge

sowie historische und landsmannschaftliche Verbundenheiten berücksichtigt

werden.

 

3. Der

nach der Fläche größte neue Landkreis soll nicht mehr als 2.500

Quadratkilometer umfassen. In begründeten Fällen kann die Fläche überschritten

werden. Diese Überschreitung darf nicht mehr als zehn Prozent betragen.

 

4. Der

Zuschnitt der Landkreise soll möglichst als Vollfusion bereits bestehender

Landkreise erfolgen. Um den bisherigen Landkreisen ein gleichberechtigtes

Zusammenwachsen auf ¿gleicher Augenhöhe¿ zu ermöglichen, werden alle bisherigen

Landkreise im Fusionsfalle aufgelöst und zu einer neuen Gebietskörperschaft

zusammengeschlossen. Die Aufnahme eines bisherigen Landkreises in einen anderen

bisherigen Landkreis findet aus diesem Grunde nicht statt.

 

 

 

Folgende Landkreise sollen mit dem Ziel, eine

bürgernahe, effektive, kostensparende sowie zukunftsfähige Verwaltung

aufzubauen, neu gebildet werden:

 

 

 

 

Neugliederung von Landkreisen

 

 

 

1. Die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis

werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis ¿Börde¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Bördekreis,

b) des bisherigen Landkreises Ohrekreis

 

gebildet.

 

 

 

2.

Die Landkreise

Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck werden aufgelöst. Es wird ein

neuer Landkreis ¿Salzland¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Aschersleben-Staßfurt, mit Ausnahme der Stadt

Falkenstein (Harz)

b) des bisherigen Landkreises Bernburg,

c) des bisherigen Landkreises Schönebeck

 

gebildet.

 

 

 

3.

Die Landkreise

Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode werden aufgelöst. Es wird ein neuer

Landkreis ¿Harz¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Halberstadt,

b) des bisherigen Landkreises Quedlinburg,

c) des bisherigen Landkreises Wernigerode und der Stadt Falkenstein (Harz)

 

gebildet.

 

 

 

4.

Die Landkreises

Mansfelder Land und Sangerhausen werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis

¿Mansfeld-Südharz¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Mansfelder Land,

b) des bisherigen Landkreises Sangerhausen

 

gebildet.

 

 

 

5.

Die Landkreise

Merseburg-Querfurt und Saalkreis werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis

¿Saalkreis¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Merseburg-Querfurt,

b) des bisherigen Landkreises Saalkreis

 

gebildet.

 

 

 

6.

Die Landkreise

Burgenlandkreis und Weißenfels werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis

¿Burgenland¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Weißenfels,

b) des bisherigen Landkreises Burgenlandkreis

 

gebildet.

 

 

 

7.

Der Landkreis Wittenberg

wird aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis ¿Wittenberg¿ aus den Gemeinden

 

a)  Bräsen, Buko, Cobbelsdorf, Stadt

Coswig (Anhalt), Düben, Griebo, Hundeluft, Bergfrieden-Jeber, Klieken,

Köselitz, Möllensdorf, Ragösen, Senst, Serno, Stackelitz, Thießen, Wörpen,

Brandhorst, Gohrau, Griesen, Horstdorf, Kakau, Stadt Oranienbaum, Rehsen,

Riesigk, Vockerode und die Stadt Wörlitz des aufgeteilten Landkreises

Anhalt-Zerbst

b) des bisherigen Landkreises Wittenberg

 

gebildet.

 

 

 

8.

Die Landkreise

Bitterfeld und Köthen werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis

¿Anhalt-Bitterfeld¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Bitterfeld,

b) des bisherigen Landkreises Köthen

 

gebildet.

 

 

 

9.

Der Landkreis

Altmarkkreis Salzwedel bleibt bestehen.

 

 

 

10.

Der Landkreis Stendal

bleibt bestehen.

 

 

 

11.

Die Landkreise

Jerichower Land und Anhalt-Zerbst werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis

¿Anhalt-Jerichow¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Jerichower Land

b) Stadt Zerbst, Bornum, Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Gehrden, Gödnitz, Grimme,

Güterglück, Hobeck, Hohenlepte, Jütrichau, Leps, Stadt Lindau, Stadt Loburg,

Lübs, Moritz, Nedlitz, Nutha, Polenzko, Prödel, Reuden, Rosian, Schweinitz,

Steutz, Straguth, Walternienburg, Zeppernick und Zernitz des aufgeteilten

Landkreises Anhalt-Zerbst:

 

gebildet.

 

 

 

Kreisfreie Städte

 

 

 

1. Die Städte Dessau und Roßlau

(Elbe) werden aufgelöst. Es wird eine neue Stadt Dessau-Roßlau (Elbe) aus dem

Gebiet der ehemaligen Städte Dessau und Roßlau (Elbe) gebildet.

 

 

 

2. Die

Stadt Dessau-Roßlau (Elbe), die Stadt Halle (Saale) und die Stadt Magdeburg

sind kreisfrei.

 

 

 

Anlage

 

 

 

Neue Landkreise ab 2007 gemäß Entwurf zum ¿Gesetz

der Kreisgebietsreform¿

 

 

 

 

 

 

Neue

Landkreise

 

 

Einwohner

(Stand

31.12.2003)1

 

 

Einwohner 2015

(gerundet)1

 

 

Fläche in km2

(gerundet)1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Altmarkkreis Salzwedel

 

 

98.276

 

 

87.400

 

 

2.294

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stendal

 

 

135.647

 

 

118.800

 

 

2.423

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Börde

 

 

193.965

 

 

178.200

 

 

2.370

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhalt-Jerichow

 

 

131.083

 

 

112.902

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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