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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregierung beschließt den Entwurf zum
Kommunalneugliederungsgesetz: Reduzierung der Landkreise von 21 auf 11

18.05.2005, Magdeburg – 62

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 062/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 062/05

 

 

 

Magdeburg, den 17. Mai 2005

 

 

 

 

 

Landesregierung beschließt den Entwurf zum

Kommunalneugliederungsgesetz: Reduzierung der Landkreise von 21 auf 11

 

 

Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Innenminister Klaus

Jeziorsky den Entwurf eines Kommunalneugliederungsge­setzes beschlossen. Kern

des Gesetzentwurfes ist die Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 21 auf

11. Der Gesetzentwurf soll bis Ende 2005 im Landtag beschlossen werden und zum

1. Juli 2007 Gültigkeit erlangen.

 

Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Ziel der Kreisgebietsreform ist die

Herstellung leistungsstarker und zukunftsfähiger Strukturen.¿ Ver­änderte

Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Landkreise würden insbesondere

gestellt durch:

 

wachsende Qualitätserwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die

Verwaltung,

 

die Verlagerung zusätzlicher Aufgaben aus dem staatlichen in den

kommunalen Bereich aus Gründen der Bürgernähe,

 

zunehmende schwierige finanzielle Situation für alle Kommunen und

Landkreise in Deutschland sowie

 

die enormen Auswirkungen der demographischen Entwicklung.

 

Innenminister Klaus Jeziorsky betonte: ¿Neben einer Gemeindever­waltungsreform

hat die Landesregierung in der laufenden Wahl­periode die Modernisierung der

staatlichen Verwaltung in Angriff ge­nommen. Eine moderne, auf die wesentlichen

Bedürfnisse des Landes ausgerichtete Verwaltung ist ein wichtiger

Standortfaktor im nationalen und internationalen Wettbewerb. Die

Landesregierung hat die Verwaltungs- und Funktionalreform konsequent umgesetzt

und damit die Grundlagen für eine moderne Verwaltung in Sachsen-Anhalt

geschaffen.¿

 

Mit dem Landesverwaltungsamt sei auf der Ebene der Landesver­waltung

eine effiziente Behörde mit Bündelungsfunktion geschaffen worden. Mit dem

Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemein­schaften und zur Stärkung der

gemeindlichen Verwaltungstätigkeit sei auf der kommunalen Ebene eine Neuordnung

herbeigeführt worden. Die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften sei

weitest­gehend zum 31.12.2004 umgesetzt worden. Damit habe die Landes­regierung

in nur drei Jahren die Verwaltungs- und Kommunal­strukturen insgesamt

grundlegend modernisiert.

 

Jeziorsky: ¿Nach Abschluss dieser Reformen nimmt die Landesregierung

noch in der laufenden Wahlperiode eine Kreisgebietsreform und damit eine

Stärkung der Landkreise in Sachsen-Anhalt in Angriff. Damit soll auch auf

dieser Ebene Planungssicherheit geschaffen werden.¿

 

So sollen bei der Neugliederung eines Landkreises vornehmlich folgende

Kriterien beachtet werden:

 

Insbesondere soll die Einwohnerzahl im Gebiet des neuen Landkreises im

Jahre 2015 aufgrund der amtlichen Prognose des Statistischen Landesamtes

Sachsen-Anhalt mindestens 150.000 betragen. Dies gilt nicht, wenn die

durchschnittliche Einwohnerdichte im Gebiet des neu zu bildenden Landkreises im

Jahre 2015 weniger als 70 Einwohner je Quadratkilometer betragen wird. In

begründeten Fällen kann die Einwohnerzahl unterschritten werden. Diese

Unterschreitung soll nicht mehr als fünf Prozent der Einwohnerzahl betragen.

 

Daneben sollen raumordnerische, insbesondere wirtschaftliche und

naturräumliche, Zusammenhänge sowie historische und landsmannschaftliche

Verbundenheiten berück­sichtigt werden.

 

Der nach der Fläche größte neue Landkreis soll nicht mehr als 2.500

Quadratkilometer umfassen. In begründeten Fällen kann die Fläche überschritten

werden. Diese Über­schreitung darf nicht mehr als zehn Prozent betragen.

 

Der Zuschnitt der Landkreise soll möglichst als Vollfusion bereits

bestehender Landkreise erfolgen. Um den bisherigen Landkreisen ein

gleichberechtigtes Zusammenwachsen auf ¿gleicher Augenhöhe¿ zu ermöglichen,

werden alle bisherigen Landkreise im Fusionsfalle aufgelöst und zu einer neuen

Gebietskörperschaft zusammengeschlossen. Die Aufnahme eines bisherigen

Landkreises in einen anderen bisherigen Landkreis findet aus diesem Grunde

nicht statt.

 

Folgende Landkreise sollen mit dem Ziel, eine bürgernahe, effektive,

kostensparende sowie zukunftsfähige Verwaltung aufzubauen, neu gebildet werden:

 

Neugliederung von Landkreisen

 

Die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis werden aufgelöst. Es wird ein

neuer Landkreis ¿Börde¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Bördekreis,

b) des bisherigen Landkreises Ohrekreis

 

gebildet.

 

Die Landkreise Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck werden

aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis ¿Salzland¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Aschersleben-Staßfurt, mit Ausnahme der Stadt

Falkenstein (Harz)

b) des bisherigen Landkreises Bernburg,

c) des bisherigen Landkreises Schönebeck

 

gebildet.

 

Die Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode werden

aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis ¿Harz¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Halberstadt,

b) des bisherigen Landkreises Quedlinburg,

c) des bisherigen Landkreises Wernigerode und der Stadt Falkenstein (Harz)

 

gebildet.

 

Die Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen werden aufgelöst. Es

wird ein neuer Landkreis ¿Mansfeld-Südharz¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Mansfelder Land,

b) des bisherigen Landkreises Sangerhausen

 

gebildet.

 

Die Landkreise Merseburg-Querfurt und Saalkreis werden aufgelöst. Es

wird ein neuer Landkreis ¿Saalkreis¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Merseburg-Querfurt,

b) des bisherigen Landkreises Saalkreis

 

gebildet.

 

Die Landkreise Burgenlandkreis und Weißenfels werden aufgelöst. Es wird

ein neuer Landkreis ¿Burgenland¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Weißenfels,

b) des bisherigen Landkreises Burgenlandkreis

 

gebildet.

 

Der Landkreis Wittenberg wird aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis

¿Wittenberg¿ aus den Gemeinden

 

a)   Bräsen, Buko, Cobbelsdorf, Stadt

Coswig (Anhalt), Düben, Griebo, Hundeluft, Bergfrieden-Jeber, Klieken, Köselitz,

Möllensdorf, Ragösen, Senst, Serno, Stackelitz, Thießen, Wörpen, Brandhorst,

Gohrau, Griesen, Horstdorf, Kakau, Stadt Oranienbaum, Rehsen, Riesigk,

Vockerode und die Stadt Wörlitz des aufgeteilten Landkreises Anhalt-Zerbst

b) des bisherigen Landkreises Wittenberg

 

gebildet.

 

Die Landkreise Bitterfeld und Köthen werden aufgelöst. Es wird ein

neuer Landkreis ¿Anhalt-Bitterfeld¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Bitterfeld,

b) des bisherigen Landkreises Köthen

 

gebildet.

 

Der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel bleibt bestehen.

 

Der Landkreis Stendal bleibt bestehen.

 

Die Landkreise Jerichower Land und Anhalt-Zerbst werden aufgelöst. Es

wird ein neuer Landkreis ¿Anhalt-Jerichow¿ aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Jerichower Land

b) Stadt Zerbst, Bornum, Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Gehrden, Gödnitz, Grimme,

Güterglück, Hobeck, Hohenlepte, Jütrichau, Leps, Stadt Lindau, Stadt Loburg,

Lübs, Moritz, Nedlitz, Nutha, Polenzko, Prödel, Reuden, Rosian, Schweinitz,

Steutz, Straguth, Walternienburg, Zeppernick und Zernitz des aufgeteilten

Landkreises Anhalt-Zerbst:

gebildet.

 

Kreisfreie Städte

 

Die Städte Dessau und Roßlau (Elbe) werden aufgelöst. Es wird eine neue

Stadt Dessau-Roßlau (Elbe) aus dem Gebiet der ehemaligen Städte Dessau und

Roßlau (Elbe) gebildet.

 

Die Stadt Dessau-Roßlau (Elbe), die Stadt Halle (Saale) und die Stadt

Magdeburg sind kreisfrei.

 

Anlagen:

 

Übersicht der neuen Landkreise ab dem Jahr

2007 und grafische Darstellung der Landkreisneugliederung gemäß Gesetzentwurf

(PDF-Datei)

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

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