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Landesregierung beschließt den Entwurf zum
Kommunalneugliederungsgesetz: Reduzierung der Landkreise von 21 auf 11
18.05.2005, Magdeburg – 62
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 062/05
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 062/05
Magdeburg, den 17. Mai 2005
Landesregierung beschließt den Entwurf zum
Kommunalneugliederungsgesetz: Reduzierung der Landkreise von 21 auf 11
Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Innenminister Klaus
Jeziorsky den Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes beschlossen. Kern
des Gesetzentwurfes ist die Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 21 auf
11. Der Gesetzentwurf soll bis Ende 2005 im Landtag beschlossen werden und zum
1. Juli 2007 Gültigkeit erlangen.
Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Ziel der Kreisgebietsreform ist die
Herstellung leistungsstarker und zukunftsfähiger Strukturen.¿ Veränderte
Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Landkreise würden insbesondere
gestellt durch:
wachsende Qualitätserwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die
Verwaltung,
die Verlagerung zusätzlicher Aufgaben aus dem staatlichen in den
kommunalen Bereich aus Gründen der Bürgernähe,
zunehmende schwierige finanzielle Situation für alle Kommunen und
Landkreise in Deutschland sowie
die enormen Auswirkungen der demographischen Entwicklung.
Innenminister Klaus Jeziorsky betonte: ¿Neben einer Gemeindeverwaltungsreform
hat die Landesregierung in der laufenden Wahlperiode die Modernisierung der
staatlichen Verwaltung in Angriff genommen. Eine moderne, auf die wesentlichen
Bedürfnisse des Landes ausgerichtete Verwaltung ist ein wichtiger
Standortfaktor im nationalen und internationalen Wettbewerb. Die
Landesregierung hat die Verwaltungs- und Funktionalreform konsequent umgesetzt
und damit die Grundlagen für eine moderne Verwaltung in Sachsen-Anhalt
geschaffen.¿
Mit dem Landesverwaltungsamt sei auf der Ebene der Landesverwaltung
eine effiziente Behörde mit Bündelungsfunktion geschaffen worden. Mit dem
Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der
gemeindlichen Verwaltungstätigkeit sei auf der kommunalen Ebene eine Neuordnung
herbeigeführt worden. Die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften sei
weitestgehend zum 31.12.2004 umgesetzt worden. Damit habe die Landesregierung
in nur drei Jahren die Verwaltungs- und Kommunalstrukturen insgesamt
grundlegend modernisiert.
Jeziorsky: ¿Nach Abschluss dieser Reformen nimmt die Landesregierung
noch in der laufenden Wahlperiode eine Kreisgebietsreform und damit eine
Stärkung der Landkreise in Sachsen-Anhalt in Angriff. Damit soll auch auf
dieser Ebene Planungssicherheit geschaffen werden.¿
So sollen bei der Neugliederung eines Landkreises vornehmlich folgende
Kriterien beachtet werden:
Insbesondere soll die Einwohnerzahl im Gebiet des neuen Landkreises im
Jahre 2015 aufgrund der amtlichen Prognose des Statistischen Landesamtes
Sachsen-Anhalt mindestens 150.000 betragen. Dies gilt nicht, wenn die
durchschnittliche Einwohnerdichte im Gebiet des neu zu bildenden Landkreises im
Jahre 2015 weniger als 70 Einwohner je Quadratkilometer betragen wird. In
begründeten Fällen kann die Einwohnerzahl unterschritten werden. Diese
Unterschreitung soll nicht mehr als fünf Prozent der Einwohnerzahl betragen.
Daneben sollen raumordnerische, insbesondere wirtschaftliche und
naturräumliche, Zusammenhänge sowie historische und landsmannschaftliche
Verbundenheiten berücksichtigt werden.
Der nach der Fläche größte neue Landkreis soll nicht mehr als 2.500
Quadratkilometer umfassen. In begründeten Fällen kann die Fläche überschritten
werden. Diese Überschreitung darf nicht mehr als zehn Prozent betragen.
Der Zuschnitt der Landkreise soll möglichst als Vollfusion bereits
bestehender Landkreise erfolgen. Um den bisherigen Landkreisen ein
gleichberechtigtes Zusammenwachsen auf ¿gleicher Augenhöhe¿ zu ermöglichen,
werden alle bisherigen Landkreise im Fusionsfalle aufgelöst und zu einer neuen
Gebietskörperschaft zusammengeschlossen. Die Aufnahme eines bisherigen
Landkreises in einen anderen bisherigen Landkreis findet aus diesem Grunde
nicht statt.
Folgende Landkreise sollen mit dem Ziel, eine bürgernahe, effektive,
kostensparende sowie zukunftsfähige Verwaltung aufzubauen, neu gebildet werden:
Neugliederung von Landkreisen
Die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis werden aufgelöst. Es wird ein
neuer Landkreis ¿Börde¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Bördekreis,
b) des bisherigen Landkreises Ohrekreis
gebildet.
Die Landkreise Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck werden
aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis ¿Salzland¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Aschersleben-Staßfurt, mit Ausnahme der Stadt
Falkenstein (Harz)
b) des bisherigen Landkreises Bernburg,
c) des bisherigen Landkreises Schönebeck
gebildet.
Die Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode werden
aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis ¿Harz¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Halberstadt,
b) des bisherigen Landkreises Quedlinburg,
c) des bisherigen Landkreises Wernigerode und der Stadt Falkenstein (Harz)
gebildet.
Die Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen werden aufgelöst. Es
wird ein neuer Landkreis ¿Mansfeld-Südharz¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Mansfelder Land,
b) des bisherigen Landkreises Sangerhausen
gebildet.
Die Landkreise Merseburg-Querfurt und Saalkreis werden aufgelöst. Es
wird ein neuer Landkreis ¿Saalkreis¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Merseburg-Querfurt,
b) des bisherigen Landkreises Saalkreis
gebildet.
Die Landkreise Burgenlandkreis und Weißenfels werden aufgelöst. Es wird
ein neuer Landkreis ¿Burgenland¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Weißenfels,
b) des bisherigen Landkreises Burgenlandkreis
gebildet.
Der Landkreis Wittenberg wird aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis
¿Wittenberg¿ aus den Gemeinden
a) Bräsen, Buko, Cobbelsdorf, Stadt
Coswig (Anhalt), Düben, Griebo, Hundeluft, Bergfrieden-Jeber, Klieken, Köselitz,
Möllensdorf, Ragösen, Senst, Serno, Stackelitz, Thießen, Wörpen, Brandhorst,
Gohrau, Griesen, Horstdorf, Kakau, Stadt Oranienbaum, Rehsen, Riesigk,
Vockerode und die Stadt Wörlitz des aufgeteilten Landkreises Anhalt-Zerbst
b) des bisherigen Landkreises Wittenberg
gebildet.
Die Landkreise Bitterfeld und Köthen werden aufgelöst. Es wird ein
neuer Landkreis ¿Anhalt-Bitterfeld¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Bitterfeld,
b) des bisherigen Landkreises Köthen
gebildet.
Der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel bleibt bestehen.
Der Landkreis Stendal bleibt bestehen.
Die Landkreise Jerichower Land und Anhalt-Zerbst werden aufgelöst. Es
wird ein neuer Landkreis ¿Anhalt-Jerichow¿ aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Jerichower Land
b) Stadt Zerbst, Bornum, Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Gehrden, Gödnitz, Grimme,
Güterglück, Hobeck, Hohenlepte, Jütrichau, Leps, Stadt Lindau, Stadt Loburg,
Lübs, Moritz, Nedlitz, Nutha, Polenzko, Prödel, Reuden, Rosian, Schweinitz,
Steutz, Straguth, Walternienburg, Zeppernick und Zernitz des aufgeteilten
Landkreises Anhalt-Zerbst:
gebildet.
Kreisfreie Städte
Die Städte Dessau und Roßlau (Elbe) werden aufgelöst. Es wird eine neue
Stadt Dessau-Roßlau (Elbe) aus dem Gebiet der ehemaligen Städte Dessau und
Roßlau (Elbe) gebildet.
Die Stadt Dessau-Roßlau (Elbe), die Stadt Halle (Saale) und die Stadt
Magdeburg sind kreisfrei.
Anlagen:
Übersicht der neuen Landkreise ab dem Jahr
2007 und grafische Darstellung der Landkreisneugliederung gemäß Gesetzentwurf
(PDF-Datei)
Impressum:
Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5516/5517
Fax: (0391) 567-5519
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