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Kultusministerium verwahrt sich gegen
Unterstellungen bezüglich des Gymnasialstandortes Havelberg
17.05.2005, Magdeburg – 81
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 081/05
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 081/05
Magdeburg, den 17. Mai 2005
Kultusministerium verwahrt sich gegen
Unterstellungen bezüglich des Gymnasialstandortes Havelberg
Im Zusammenhang mit einigen offenen Briefen zur Zukunft des Gymnasialstandortes Havelberg,
die in der Volksstimme abgedruckt waren, verwahrt sich das Kultusministerium
gegen die darin zum Ausdruck gebrachten, in Ton und Inhalt unangemessenen und
haltlosen Unterstellungen. Es ist unwahr, dass der Antrag für ein freies
Gymnasium am Standort Havelberg im Kultusministerium nicht sorgfältig geprüft
worden sei. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Gerade für den Standort Havelberg
wurden im Hinblick auf die demographisch schwierige Situation (die geringen
Schülerzahlen kann das Kultusministerium nicht beeinflussen) alle Möglichkeiten
gründlich abgewogen. Das Kultusministerium ist leider nicht befugt, die Öffentlichkeit
über die genauen Ablehnungsgründe zu informieren, machen aber darauf aufmerksam,
dass die Bedingungen des Schulabschlusses und die Anforderungen an das
Lehrpersonal mit den Standards an öffentlichen Schulen vergleichbar sein
müssen. Es steht dem freien Träger die Möglichkeit offen, für das Schuljahr
2006/07 einen erneuten, diesmal genehmigungsfähigen Antrag zu stellen. Das
Kultusministerium sichert ausdrücklich die schnelle Prüfung zu, damit in
Havelberg vielleicht schon Ende des Jahres Klarheit besteht. Die von Staatssekretär
Willems verfügte Sonderregelung der Bildung der Klasse 5 für das Schuljahr
2005/06 lässt ausreichenden Spielraum. Die angekündigte Lösung der Bildung von
gymnasialen Klassen 5 bis 9 als Außenstelle des Gymnasiums Tangermünde und in Kooperation
mit der örtlichen Sekundarschule nimmt in weitreichender Weise auf die Belange
des Schulstandortes Rücksicht und findet sich im ganzen Land Sachsen-Anhalt
kein zweites Mal. Diese Lösung nimmt auch Rücksicht auf die Familien, für deren
Kinder u.a. wegen des Schulgeldes der Besuch einer Schule in freier Trägerschaft
nicht in Frage kommt.
Im gesamten Bereich der
Kultusministerkonferenz gilt für die Jahrgangsbildung in den Klassen 11 und 12
die Anzahl von 50 Schülerinnen und Schülern als Untergrenze für eine Differenzierung
, die den Anforderungen an ein bundesweit anerkanntes Abitur gerecht wird. Das
Kultusministerium ist nicht bereit, um kurzfristiger Effekte willen die
Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler in irgendeiner Weise zu gefährden.
Dazu Staatssekretär Willems: ¿Angesichts vielfältiger
Bemühungen, der hier beschriebenen Lösungsoptionen, wiederholten Gesprächen mit
den Beteiligten und eines für den 31. Mai 2005 vorgesehenen weiteren Gespräches
vor Ort mit Vertretern der Stadt, des Landkreises, der Elternschaft und des
freien Trägers ist der öffentlich erhobene Vorwurf der Untätigkeit absurd und
erleichtert konstruktive Gespräche keinesfalls. Insbesondere der Ton der veröffentlichten
Leserbriefe gegenüber dem Ministerpräsidenten und der Hausleitung des
Kultusministeriums ist indiskutabel. Es ist in diesem Zusammenhang sehr bemerkenswert,
dass den Minister zahlreiche zustimmende Briefe von Eltern der Klasse 4
erreichen.¿
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