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Zuwendung für Innovationsassistenten in
Klein- und Mittelbetrieben
Sachsen-Anhalt fördert Ersteinstellung hoch qualifizierter Absolventen
06.05.2005, Magdeburg – 66
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 066/05
Ministerium
für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 066/05
Magdeburg, den 6. Mai 2005
Zuwendung für Innovationsassistenten in
Klein- und Mittelbetrieben
Sachsen-Anhalt fördert Ersteinstellung hoch qualifizierter Absolventen
Das Wirtschaftsministerium hat
eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von
Innovationsassistenten erlassen.
Gefördert wird mit dieser Richtlinie die Ersteinstellung und
Beschäftigung von hoch qualifizierten Absolventen/innen einer Fachhochschule
oder einer wissenschaftlichen Hochschule in kleinen und mittleren Unternehmen mit der Option der späteren
Festeinstellung. Innovationsassistenten können ausschließlich zur Bearbeitung
von Projekten mit innovativen, technologieorientierten Inhalten auf dem Gebiet
zukunftsorientierter Technologien eingesetzt werden.
¿Die Unterstützung technologieorientierter Unternehmen und Vorhaben ist
ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Wirtschafts- und Innovationsförderung¿,
sagt Minister Dr. Horst Rehberger. ¿Mit der jetzt angebotenen Förderung bieten
wir kleinen und mittleren Unternehmen die Chance, innovative Technologien noch
qualifizierter zu nutzen. Für junge Hochschulabsolventen erhöht sich damit die
Chance, hier in Sachsen-Anhalt einen Arbeitsplatz zu finden.¿
Antragsteller können kleine
und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die die Schaffung
eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses und damit eines Arbeitsplatzes
für mindestens zwei Jahre anstreben.
Gefördert werden
die Personalausgaben für den Innovationsassistenten für maximal 24 Monate in
Höhe von bis zu 50 v. H. der Bruttolohnkosten. Diese können pro Förderfall im
ersten Jahr bis zu 20.000 Euro und im zweiten Jahr bis zu 10.000 Euro betragen.
Beratung
und Informationen erhalten Interessierte ab sofort bei der Investitionsbank
Sachsen-Anhalt, Gruppe Sonderprogramme Wirtschaftsförderung, D omplatz 12 in 39104
Magdeburg, Tel. (0391) 589 1624 (Frau Schreiber), und unter http://www.sachsen-anhalt.de/
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