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Finanzminister Paqué: Schaden von Sparkasse
Stendal abwenden
02.05.2005, Magdeburg – 27
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 027/05
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 027/05
Magdeburg, den 29. April 2005
Finanzminister Paqué: Schaden von Sparkasse
Stendal abwenden
Um
drohenden massiven Schaden von der Sparkasse Stendal abzuwenden, hat das Finanzministerium
als Sparkassenaufsicht die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides vom 7. März
2005 ausgesetzt. Aufgrund der Uneinsichtigkeit der Handelnden in Stendal und
des andauernden gesetzeswidrigen Zustands bei der Zusammensetzung des neu
gewählten Verwaltungsrats drohte sogar die Schließung der Sparkasse durch die
Bundesanstalt für Finanzaufsicht in Bonn. Dazu wird es jetzt nicht kommen. Die
Versorgung des Mittelstandes mit Krediten bleibt auf jeden Fall gewährleistet.
Hintergrund
ist ein seit Ende 2004 anhängiges Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht
in Magdeburg. Das Landesverwaltungsamt hatte die Neuwahl des Verwaltungsrates
der Sparkasse in Stendal nach der Kommunalwahl im vergangenen Jahr beanstandet,
weil der Stendaler Kreistag den neuen Verwaltungsrat entgegen den Festlegungen
im Sparkassengesetz nicht nach den gesetzlichen Vorgaben besetzt hatte. So fand
sich die PDS nicht im Verwaltungsrat der Sparkasse wieder. Stattdessen hat der
bisherige Verwaltungsrat in der Zusammensetzung der letzten Wahlperiode alle
Entscheidungen weiterhin getroffen.
Um den
gesetzeswidrigen Zustand nicht zur Dauerlösung werden zu lassen, hat das
Finanzministerium Sachsen-Anhalt als Sparkassenaufsicht in Absprache mit der
Bundesanstalt für Finanzaufsicht in Bonn (Ba/Fin) ein sofortiges
Handlungsverbot für den Verwaltungsrat in alter Zusammensetzung erlassen. Da
jetzt der Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens mit dem
Landesverwaltungsamt kurz bevorsteht, ist der Vollzug der Anordnung der
Sparkassenaufsicht ausgesetzt worden. Diese Maßnahme erfolgt ausschließlich aus
praktischen Gründen im Interesse der Sparkasse Stendal. An der rechtlichen
Beurteilung ändert sich dadurch nichts.
Man tue
dies nur ungern, so Finanzminister Karl-Heinz Paqué, da das Agieren des
Verwaltungsrates eindeutig nicht mit dem Sparkassengesetz im Einklang stehe.
Durch das drohende Eingreifen der Bundesanstalt für Finanzaufsicht könne aber
noch größerer Schaden entstehen, auch für das Ansehen des Landes an den
Kapitalmärkten.
Paqué: ¿In Verantwortung für die Sparkasse
und den Ruf des Landes gilt es, ein solches Szenario abzuwenden. Ich erwarte,
dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg die Verantwortlichen in
Stendal zur Vernunft bringen wird. Es ist skandalös, dass offensichtlich nur
über den Gerichtsweg Einsicht in rechtliche Pflichten und demokratische
Gepflogenheiten erzeugt werden kann. Die Verantwortlichen müssen endlich zur Besinnung
kommen und einen Verwaltungsrat nach Recht und Gesetz bestimmen, so wie es in
allen anderen Sparkassen in ganz Deutschland üblich ist und auch immer war.¿
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