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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Zu Äußerungen des Baugewerbeverbandes /
Freihändig verhoben: Öffentliche Kritik basiert auf falschen Angaben zur
Auftragsvergabe

29.04.2005, Magdeburg – 59

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 59/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium

für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 59/05

 

 

 

Magdeburg, den 29. April 2005

 

 

 

Zu Äußerungen des Baugewerbeverbandes /

Freihändig verhoben: Öffentliche Kritik basiert auf falschen Angaben zur

Auftragsvergabe

 

 

 

Der Hauptgeschäftsführer des

Baugewerbeverbands Sachsen-Anhalt, Guido Henke, hat die Öffentlichkeit bei

seiner scharfen Kritik an geplanten Änderungen der Vergabepraxis im

öffentlichen Auftragswesen falsch informiert. Sein Protest ist gegenstandslos ¿

im Gegensatz zu Bayern hebt Sachsen-Anhalt die Bagatellgrenze für die

freihändige Auftragsvergabe der öffentlichen Hand nicht auf 30.000 Euro an. In

dieser Richtung gab es zwar auch in Sachsen-Anhalt Forderungen, aber die sind

längst vom Tisch ¿ im Interesse der Bauindustrie, genau wie es Herr Henke

fordert.

 

 

 

Die Bagatellgrenze für die

freihändige Vergabe öffentlicher Aufträge bei Bau- und Dienstleistungen sowie

Lieferungen liegt in Sachsen-Anhalt seit zehn Jahren bei 13.000 Euro. Sie wird

geringfügig auf 15.000 Euro angehoben. 

Das gilt allerdings ausschließlich für Aufträge nach § 109 der

Gemeindeordnung, also nicht für Aufträge von Landesbehörden. Hier bleibt es bei

der Grenze von 13.000 Euro.

 

 

 

Herr Henke zeigt sich schlecht

informiert. Ein Anruf im Ministerium hätte genügt. Er weiß aus vielen

Gesprächen, dass er hier immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Baubranche

findet.

 

 

 

Die geplanten Änderungen des Vergabeerlasses werden voraussichtlich am

2. Mai im Ministerialblatt des Landes veröffentlicht. Damit treten auch Anhebungen

der Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen ohne besondere Begründung in

Kraft. Hier folgt Sachsen-Anhalt dem bayerischen Vorgehen. Die bisherige

Obergrenze lag generell bei 50.000 Euro Auftragswert ohne Umsatzsteuer. Für

Lieferungen bleibt sie unverändert. Ausschließlich für Auftraggeber nach § 109

der Gemeindeordnung gelten künftig diese Wertgrenzen bei Beschränkten

Ausschreibungen: 300.000 Euro im Tiefbau; 150.000 Euro im Hochbau/Rohbau für

Erd-, Beton- und Mauerarbeiten mit und ohne Putz; 75.000 Euro für Ausbaugewerke

im Hochbau, für Pflanzungen und Straßenausstattung.

 

 

 

Ein Passus im neuen Runderlass regelt

Wettbewerb und Nichtdiskriminierung. Dazu heißt es u. a.: ¿Die Auftraggeber

sind verpflichtet, für transparente und diskriminierungsfreie Beschaffungsvorgänge

sowie einen fairen und lauteren Wettbewerb Sorge zu tragen. Kleine und mittlere

Unternehmen sind angemessen zu berücksichtigen. Auf eine ausreichende Streuung

der Angebotsaufforderungen ist zu achten. Auch neuen Bewerbern aus anderen

Kommunen und Landkreisen soll Gelegenheit zur Angebotsabgabe gegeben werden.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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Tel: (0391) 567 - 43 16

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Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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