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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Gutachten zur Landesforstverwaltung liegt vor
Noch keine Entscheidung über Umsetzung

28.02.2005, Magdeburg – 18

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 018/05

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 018/05

 

Magdeburg, den 25. Februar 2005

 

 

Gutachten zur Landesforstverwaltung liegt vor

Noch keine Entscheidung über Umsetzung

 

Im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wurde heute das Gutachten zur Landesforstverwaltung vorgestellt. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke betonte gegenüber Forstamtsleitern und Personalräten: "Welche Konsequenzen wir aus dem Gutachten ziehen, entscheiden wir im Kabinett." Sie werde nach Auswertung der Stellungnahmen aus dem Forstbereich und einer hausinternen Prüfung Anfang April einen Vorschlag unterbreiten.

Wernicke ließ allerdings keinen Zweifel daran, dass Konsequenzen zu ziehen sind: "Bei 40 Millionen Euro Zuschüssen jährlich müssen wir sehen, wie wir die Aufgaben effektiver erledigen können. Und das Gutachten sagt, wir können es ohne Qualitätsverluste."

Die Aussagen des Gutachtens

 

 

Die Landesforstverwaltung benötigt einen jährlichen Zuschuss von ca. 40 Millionen Euro. Obwohl durch Holzverkäufe Einnahmen erzielt werden, bleibt bei der Bewirtschaftung ein Defizit von ca.21 Millionen Euro. Die restlichen Tätigkeiten (hoheitliche - und Gemeinwohlaufgaben, Beratung und Betreuung im Privatwald) kosten ca. 19 Millionen Euro.

 

 

 

Der Landesforstbetrieb arbeitet zu kostenintensiv. Mit dem Verkauf des Holzes werden gerade mal die Kosten für das Holzfällen und

 

 

 

-transportieren gedeckt, nicht aber die dafür nötige kaufmännische- und Verwaltungsarbeit.

 

 

 

 

Die Vermischung von unternehmerischem Handeln sowie Verwaltungs-, hoheitlichen- und Gemeinwohlaufgaben erfordert von der Organisation und den Mitarbeitern unterschiedliche Arbeitsweisen, was nach Auffassung der Gutachter ein Erschwernis darstellt. Besser sei es, sich zu spezialisieren.

Die Struktur von 24 Forstämtern und 196 Revieren ist für ein waldarmes Land, wie Sachsen-Anhalt zu kleinteilig. Dadurch entstehen hohe Verwaltungskosten und Schwierigkeiten bei der Vermarktung größerer Holzmengen.

Dem Landesforstbetrieb droht juristisches Ungemach, da Beschwerden gegen die Einheitsforstverwaltung anhängig sind. In Brüssel wird die Verquickung von Bewirtschaftung des Landeswaldes mit der Betreuung des Privatwaldes zu subventionierten Sätzen kritisch gesehen.

Durch die vorgeschlagene Umorganisation lässt sich der Zuschussbedarf für den Forstbereich mittelfristig um jährlich 14 Millionen Euro verringern.

 

 

Die Vorschläge der Gutachter

 

 

Nicht mehr 24 Forstämter, sondern eine AG mit 4 Betriebsteilen für den Landeswald, die weitgehend selbständig agieren (mit Controlling durch eine schlanke Konzernleitung).

Verlagerung der hoheitlichen, Gemeinwohl-, Beratungs- und Betreuungsaufgaben auf die ämter für Landwirtschaft- und Flurneuordnung (ALF), das Landesamt für Umweltschutz (LAU), die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) sowie das Landesverwaltungsamt (LVwA)

Ertüchtigung des Privatwaldes durch neue Sonderaufgabe "Rohholzmobilisierung ". Im nichtsstaatlichen Wald bestehen erhebliche Nutzungsreserven. Von der Mobilisierung würden Eigentümer kleiner Privatwaldflächen ebenso wie die Holzindustrie profitieren.

 

 

Diese Vorschläge seien insgesamt überzeugend, so Wernicke und stellten eine gute Basis für die weitere Arbeit dar. Ziel sei es, auf Kündigungen zu verzichten.

Hintergrund

Warum wurde das Gutachten vergeben?

Ziel war, Wege zu finden, die jährlichen Verluste des Landesforstes deutlich zu senken, ohne Geld durch weitere Waldverkäufe zu erwirtschaften. Im Oktober 2003 beschloss das Kabinett eine Analyse der Landesforstverwaltung durch einen externen Gutachter. Zugleich

müsste eine geeignete Organisationsstruktur gefunden werden, die auch wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU aus dem Weg geht. Es soll eine Struktur geschaffen werden, die auch langfristig tragfähig ist.

Was gehört zur Landesforstverwaltung?

Die Landesforstverwaltung besteht in der Hauptsache aus dem Landesforstbetrieb (LFB) mit 24 Forstämtern und 196 Revieren, hinzu kommt die obere Forstbehörde im Landesverwaltungsamt (LVwA), die forstfachliche Aus- und Weiterbildung in der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) sowie die oberste Forstbehörde im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU).

 

Wie viele Mitarbeiter arbeiten in der gesamten Landesforstverwaltung?

591 Angestellte und Beamte

632 Waldarbeiter

Der weit überwiegende Teil ist im LFB beschäftigt.

 

Welche Aufgaben hat der Landesforstbetrieb

Der LFB ist ein Einheitsforstbetrieb, das heißt, die vier Aufgaben wirt schaftliche, hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben sowie Beratung und Betreuung im Privatwald liegen bei den Forstämtern in einer Hand. Der Landesforstbetrieb besteht aus einer Betriebsleitung und 24 Forstämtern.

 

 

 

 

Aufgabenbereiche

 

 

 

Bewirtschaftung des Landeswaldes

Der Landeswald umfasst ca. 30 % der Waldfläche des Landes.

 

 

 

Forsthoheit

Genehmigungen und Versagungen nach dem Landeswaldgesetz, Tätigkeiten nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz, Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange und die Durchführung staatlicher Fördermaßnahmen.

 

 

 

Gemeinwohlaufgaben

Hierzu zählen die 5 Jugendwaldheime, das Haus des Waldes und andere Aufgaben der Waldpädagogik und Umweltbildung. Außerdem wird hierzu die Ausbildung gezählt, da die Ausbildung der Waldarbeiter derzeit nicht für den eigenen Bedarf erfolgt.

 

 

 

Beratung und Betreuung im Privat- und Körperschaftswald

Der Privatwald umfasst ca. 44 % der Waldfläche (weitere ca. 8 % sind derzeit noch Treuhandwald). Die Beratung der Privatwaldbesitzer erfolgt nach dem Landeswaldgesetz kostenfrei. Die Betreuung umfasst die

übernahme von Leistungen der Betriebsleitung und des Betriebsvollzuges. Betreut werden durch den LFB ca. 45 % der Privatwaldfläche. Der Körperschaftswald umfasst ca. 5 % der Waldfläche des Landes und wird zu 2/3 durch den LFB betreut.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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