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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kultusminister Olbertz:
Vernünftige Lösung für Schulentwicklungsplanung / Rund 14.000 Lehrerstellen bis
einschließlich Schuljahr 2013/14 gesichert

22.07.2008, Magdeburg – 372

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 372/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 372/08

 

 

 

Magdeburg, den 22. Juli 2008

 

 

 

Kultusminister Olbertz:

Vernünftige Lösung für Schulentwicklungsplanung / Rund 14.000 Lehrerstellen bis

einschließlich Schuljahr 2013/14 gesichert

 

Kultusminister

Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat heute im Kabinett Zustimmung zu seinem

Entwurf einer Verordnung zur Schulnetzplanung für den Zeitraum 2009/10

bis 2013/14 erhalten. Mit diesem Entwurf, so der Minister, werde ein Beitrag

zur Konsolidierung der Schullandschaft geleistet und das Ziel der Koalitionsvereinbarung

erreicht, nach Ablauf des Schuljahres 2008/09 möglichst keine weiteren Schulen

mehr zu schließen.

 

Im

Vorfeld hatte es kontroverse Debatten über die Anzahl der notwendigen

Lehrerstellen gegeben, die nunmehr bis einschließlich Schuljahr 2013/2014 auf

dem gegenwärtigen Niveau von ca. 14.000 fortgeschrieben werde. ¿Die Zahl der Lehrerinnen

und Lehrer, die sich aus dem Tarifvertrag ergibt, gilt für eine fünfjährige

Laufzeit der Schulentwicklungsplanung fort, so dass das Schulnetz nach den

vorgeschlagenen Parametern gestaltet werden kann¿. Für die sich anschließende

Zeit ab 2014/15 sei die Zielzahl des Lehrerbestandes einvernehmlich auf 13.000

festgelegt worden. ¿Das ist ein Kompromiss, dessen Voraussetzungen wir in den

nächsten Jahren beobachten werden, insbesondere in Bezug auf die Zahl der

Altersabgänge im Verhältnis zu den Neueinstellungen¿, so Olbertz. Gegenwärtig

verhandle er mit dem Finanzminister über ein Vorziehen der geplanten

Einstellungskorridore, um auch nach 2015, wenn zahlreiche Lehrer in den

Ruhestand eintreten, die Unterrichtsversorgung sicherstellen zu können. Den Berechnungen

liegt eine Schüler-Lehrer-Relation zu Grunde, die sich an den Verhältnissen in

den neuen Ländern orientiert.

 

Olbertz

bezeichnete den ausgehandelten Kompromiss als Ergebnis gemeinsam wahrgenommener

Verantwortung, die Lösung sei mit ¿Vernunft und Augenmaß¿ zustande gekommen.

Vor allem sei sie ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum Schwerpunkt Bildung

in Sachsen-Anhalt.

 

Die

Schulentwicklungsplanung hat die Aufgabe, die Schulnetze an die demografische

Situation anzupassen. Die Schülerdichte in Sachsen-Anhalt (2008/09 sind es ca.

178.000) ist inzwischen nur noch halb so groß wie in vergleichbaren

westdeutschen Flächenländern. Dies zeige die Grenzen des Ländervergleichs auf,

so Olbertz. Deshalb werde er weiterhin nicht diejenigen westdeutschen

Flächenländer als Vergleichsmaßstab heranziehen, in denen in den nächsten

Jahren aus demografischen Gründen erhebliche Probleme zu erwarten seien. In

Sachsen-Anhalt mit einer Fläche von etwa 20.500 Quadratkilometern gebe es zum

Beispiel etwa 10 Schüler pro Quadratkilometer; Rheinland-Pfalz mit zirka 20.000

Quadratkilometern habe etwa 25 Schüler pro Quadratkilometer. Bei gleichen durchschnittlichen

Schulgrößen wären die Einzugsbereiche für Schüler in Sachsen-Anhalt doppelt so

groß, Schulwege entsprechend länger.

 

Um

die schulische Versorgung auch in den dünn besiedelten ländlichen Regionen zu

sichern, wurden im Schulentwicklungsplan regional differenzierte Eckwerte

festgelegt. Als ¿dünn besiedelt¿ gelten Regionen, die im Jahre 2020 weniger als

70 Einwohner pro Quadratkilometer haben.

 

Die

Eckwerte im Überblick:

 

Grundschulen

an Mehrfachstandorten haben eine Mindestschülerzahl von 60, Grundschulen an

Einzelstandorten eine Mindestschülerzahl von 40. Wenn in Folge der Gemeindegebietsreform

aus einer Grundschule am Einzelstandort eine am Mehrfachstandort wird, kann sie

mit mindestens 40 Schülern fortgeführt werden.

 

Sekundarschulen

haben grundsätzlich eine Mindestschülerzahl von 240. Ausnahmemöglichkeiten an

Mehrfachstandorten hängen von der Zahl der Schulen ab. Einzelstandorte

benötigen eine Mindestschülerzahl von 180. In den dünn besielten Regionen

können Sekundarschulen an Einzelstandorten einzügig betrieben werden, die

Mindestschülerzahl kann dann 120 betragen. Ein Jahrgang muss mindestens 20

Schüler zählen, im Ausnahmefall 15 (aus systematischen Gründen wird dies in der

Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen geregelt). Weitere Ausnahmen sind nur

möglich, wenn andernfalls unzumutbar lange

Schulwege entstünden.

 

Die

Mindestjahrgangsstärke an der gymnasialen Oberstufe muss an Mehrfachstandorten

75, an Einzelstandorten 50 betragen.

 

Um

an Förderschulen für Lernbehinderte den fachlich notwendigen Unterricht zu

ermöglichen, müssen mindestens 90 Schüler aufgenommen werden, in dünn

besiedelten Regionen mindestens 60.

 

Die

Zahl der Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen wird sich bis zur

Mitte des nächsten Jahrzehnts auf 60 Prozent des heutigen Standes (63.000 im

Jahr 2008/09) verringern. Momentan liegt die Schulgröße für eine berufsbildende

Schule bei 700 Vollzeitschülern, sie soll im neuen Planungszeitraum auf 600

reduziert werden. Ziel soll eine Profilbildung der berufsbildenden Schule nach

Berufsbereichen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung sein.

 

Olbertz

machte darauf aufmerksam, dass für das Schulbauprogramm der Landesregierung aus

Europamitteln strengere Maßstäbe gelten müssten, damit die Fördermittelbindung

über 15 Jahre eingehalten werden könne. Das Programm sollte vor allem für

langfristig bestandssichere Schulen genutzt werden.

 

1991/92

besuchten in Sachsen-Anhalt zirka 370.000 Schülerinnen und Schüler die

allgemeinbildenden öffentlichen Schulen. 2008/09 werden es noch zirka 178.000

sein. Dann beginnt eine Phase der Kontinuität, die bis 2020/21 andauert. Die

Zahl von zirka 17.000 Geburten jährlich hat sich mittlerweile stabilisiert.

Zwischen 1991 und 1994 war im Osten Deutschlands die Geburtenrate drastischer

als nach den beiden Weltkriegen gesunken.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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