Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Kultusminister Olbertz:
Vernünftige Lösung für Schulentwicklungsplanung / Rund 14.000 Lehrerstellen bis
einschließlich Schuljahr 2013/14 gesichert
22.07.2008, Magdeburg – 372
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 372/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 372/08
Magdeburg, den 22. Juli 2008
Kultusminister Olbertz:
Vernünftige Lösung für Schulentwicklungsplanung / Rund 14.000 Lehrerstellen bis
einschließlich Schuljahr 2013/14 gesichert
Kultusminister
Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat heute im Kabinett Zustimmung zu seinem
Entwurf einer Verordnung zur Schulnetzplanung für den Zeitraum 2009/10
bis 2013/14 erhalten. Mit diesem Entwurf, so der Minister, werde ein Beitrag
zur Konsolidierung der Schullandschaft geleistet und das Ziel der Koalitionsvereinbarung
erreicht, nach Ablauf des Schuljahres 2008/09 möglichst keine weiteren Schulen
mehr zu schließen.
Im
Vorfeld hatte es kontroverse Debatten über die Anzahl der notwendigen
Lehrerstellen gegeben, die nunmehr bis einschließlich Schuljahr 2013/2014 auf
dem gegenwärtigen Niveau von ca. 14.000 fortgeschrieben werde. ¿Die Zahl der Lehrerinnen
und Lehrer, die sich aus dem Tarifvertrag ergibt, gilt für eine fünfjährige
Laufzeit der Schulentwicklungsplanung fort, so dass das Schulnetz nach den
vorgeschlagenen Parametern gestaltet werden kann¿. Für die sich anschließende
Zeit ab 2014/15 sei die Zielzahl des Lehrerbestandes einvernehmlich auf 13.000
festgelegt worden. ¿Das ist ein Kompromiss, dessen Voraussetzungen wir in den
nächsten Jahren beobachten werden, insbesondere in Bezug auf die Zahl der
Altersabgänge im Verhältnis zu den Neueinstellungen¿, so Olbertz. Gegenwärtig
verhandle er mit dem Finanzminister über ein Vorziehen der geplanten
Einstellungskorridore, um auch nach 2015, wenn zahlreiche Lehrer in den
Ruhestand eintreten, die Unterrichtsversorgung sicherstellen zu können. Den Berechnungen
liegt eine Schüler-Lehrer-Relation zu Grunde, die sich an den Verhältnissen in
den neuen Ländern orientiert.
Olbertz
bezeichnete den ausgehandelten Kompromiss als Ergebnis gemeinsam wahrgenommener
Verantwortung, die Lösung sei mit ¿Vernunft und Augenmaß¿ zustande gekommen.
Vor allem sei sie ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum Schwerpunkt Bildung
in Sachsen-Anhalt.
Die
Schulentwicklungsplanung hat die Aufgabe, die Schulnetze an die demografische
Situation anzupassen. Die Schülerdichte in Sachsen-Anhalt (2008/09 sind es ca.
178.000) ist inzwischen nur noch halb so groß wie in vergleichbaren
westdeutschen Flächenländern. Dies zeige die Grenzen des Ländervergleichs auf,
so Olbertz. Deshalb werde er weiterhin nicht diejenigen westdeutschen
Flächenländer als Vergleichsmaßstab heranziehen, in denen in den nächsten
Jahren aus demografischen Gründen erhebliche Probleme zu erwarten seien. In
Sachsen-Anhalt mit einer Fläche von etwa 20.500 Quadratkilometern gebe es zum
Beispiel etwa 10 Schüler pro Quadratkilometer; Rheinland-Pfalz mit zirka 20.000
Quadratkilometern habe etwa 25 Schüler pro Quadratkilometer. Bei gleichen durchschnittlichen
Schulgrößen wären die Einzugsbereiche für Schüler in Sachsen-Anhalt doppelt so
groß, Schulwege entsprechend länger.
Um
die schulische Versorgung auch in den dünn besiedelten ländlichen Regionen zu
sichern, wurden im Schulentwicklungsplan regional differenzierte Eckwerte
festgelegt. Als ¿dünn besiedelt¿ gelten Regionen, die im Jahre 2020 weniger als
70 Einwohner pro Quadratkilometer haben.
Die
Eckwerte im Überblick:
Grundschulen
an Mehrfachstandorten haben eine Mindestschülerzahl von 60, Grundschulen an
Einzelstandorten eine Mindestschülerzahl von 40. Wenn in Folge der Gemeindegebietsreform
aus einer Grundschule am Einzelstandort eine am Mehrfachstandort wird, kann sie
mit mindestens 40 Schülern fortgeführt werden.
Sekundarschulen
haben grundsätzlich eine Mindestschülerzahl von 240. Ausnahmemöglichkeiten an
Mehrfachstandorten hängen von der Zahl der Schulen ab. Einzelstandorte
benötigen eine Mindestschülerzahl von 180. In den dünn besielten Regionen
können Sekundarschulen an Einzelstandorten einzügig betrieben werden, die
Mindestschülerzahl kann dann 120 betragen. Ein Jahrgang muss mindestens 20
Schüler zählen, im Ausnahmefall 15 (aus systematischen Gründen wird dies in der
Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen geregelt). Weitere Ausnahmen sind nur
möglich, wenn andernfalls unzumutbar lange
Schulwege entstünden.
Die
Mindestjahrgangsstärke an der gymnasialen Oberstufe muss an Mehrfachstandorten
75, an Einzelstandorten 50 betragen.
Um
an Förderschulen für Lernbehinderte den fachlich notwendigen Unterricht zu
ermöglichen, müssen mindestens 90 Schüler aufgenommen werden, in dünn
besiedelten Regionen mindestens 60.
Die
Zahl der Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen wird sich bis zur
Mitte des nächsten Jahrzehnts auf 60 Prozent des heutigen Standes (63.000 im
Jahr 2008/09) verringern. Momentan liegt die Schulgröße für eine berufsbildende
Schule bei 700 Vollzeitschülern, sie soll im neuen Planungszeitraum auf 600
reduziert werden. Ziel soll eine Profilbildung der berufsbildenden Schule nach
Berufsbereichen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung sein.
Olbertz
machte darauf aufmerksam, dass für das Schulbauprogramm der Landesregierung aus
Europamitteln strengere Maßstäbe gelten müssten, damit die Fördermittelbindung
über 15 Jahre eingehalten werden könne. Das Programm sollte vor allem für
langfristig bestandssichere Schulen genutzt werden.
1991/92
besuchten in Sachsen-Anhalt zirka 370.000 Schülerinnen und Schüler die
allgemeinbildenden öffentlichen Schulen. 2008/09 werden es noch zirka 178.000
sein. Dann beginnt eine Phase der Kontinuität, die bis 2020/21 andauert. Die
Zahl von zirka 17.000 Geburten jährlich hat sich mittlerweile stabilisiert.
Zwischen 1991 und 1994 war im Osten Deutschlands die Geburtenrate drastischer
als nach den beiden Weltkriegen gesunken.
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