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Sachsen-Anhalt ändert Kommunalabwasserverordnung
Umweltminister Keller: Land erfüllt Verpflichtungen gegenüber der EU
07.07.2000, Magdeburg – 193
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 193/00
Magdeburg, den 7. Juli 2000
Sachsen-Anhalt ändert Kommunalabwasserverordnung
Umweltminister Keller: Land erfüllt Verpflichtungen gegenüber der EU
Der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Konrad Keller, hat am 5. Juli 2000, eine Verordnung zur änderung der Kommunalabwasserverordnung unterzeichnet. Mit dieser änderung passt Sachsen-Anhalt seine Kommunalabwasserverordnung der europäischen Richtlinie zur Klärung städtischer Abwässer an und setzt die EU-Richtlinie vollständig um.
Die Kommunalabwasserverordnung vom 18. November 1997 musste geändert werden, da die Europäische Kommission Deutschland vorgeworfen hatte, dass die Kommunalabwasserrichtlinie der EU nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Unter anderem wurde bemängelt, dass die Küstengewässer der Nord- und Ostsee nicht als empfindliche Gebiete (mit höheren Anforderungen an die Abwasserreinigung) ausgewiesen wurden.
Die neue Vorschrift hat zur Folge, dass in Sachsen-Anhalt Kläranlagen für mehr als 10.000 Einwohnerwerte spätestens bis zum Ende des Jahres 2003 den bundesweit geltenden Mindestanforderungen entsprechen müssen. Davon betroffen sind noch die Kläranlagen Wolmirstedt, Gräfenhainichen, Eisleben, Halle Süd und Schkopau. Ein Teil dieser Kläranlagen soll aufgegeben und das Abwasser zu bereits vorhandenen Kläranlagen übergeleitet werden.
Außerdem hatte die Kommission verlangt, dass die in der Kommunalabwasserrichtlinie festgelegten Mindesthäufigkeiten für die überwachung von Kläranlagen rechtlich verbindlich festgelegt werden. Diese Forderung wird mit der änderungsverordnung erfüllt. In der Praxis ergibt sich dadurch allerdings keine Veränderung, da die überwachung bereits heute dementsprechend erfolgt.
Umweltminister Keller: "Mit der änderung der Verordnung hat Sachsen-Anhalt seinen Beitrag dazu geleistet, dass die drohende Klage der EU gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof abgewendet werden kann."
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