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Bündnis für Arbeit: Gemeinsame Anstrengungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung/ Mehr Lehrstellen im Bund-Länder-Programm/ Aufrufe zu Berufsausbildung und Altersteilzeit/ Erklärung zum Solidarpakt II
14.07.2000, Magdeburg – 428
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 428/00
Magdeburg, den 14. Juli 2000
Bündnis für Arbeit: Gemeinsame Anstrengungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung/ Mehr Lehrstellen im Bund-Länder-Programm/ Aufrufe zu Berufsausbildung und Altersteilzeit/ Erklärung zum Solidarpakt II
In einer Gemeinsamen Erklärung zum Solidarpakt II haben die Teilnehmer des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit in Sachsen-Anhalt heute während ihres 5. Spitzengesprächs hervorgehoben, dass sie die Fortführung des Solidarpakts über das Jahr 2004 hinaus auch künftig für ein unverzichtbares Element einer aufgabengerechten Finanzausstattung der ostdeutschen Länder halten und darin den Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung des Bundes und der Länder für den Aufbau Ost sehen.
Wörtlich heißt es in der Erklärung: "Das Bündnis begrüßt deshalb ausdrücklich die bisherigen Aktivitäten der ostdeutschen Länder zur Sicherung dieses Ziels. Im gesamtstaatlichen Interesse müssen die für die weitere Angleichung der Lebensverhältnisse, das Entstehen einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur und selbsttragender Entwicklungsprozesse in Ostdeutschland notwendigen Impulse und Rahmenbedingungen geschaffen werden."
Als Basis der konkreten Ausgestaltung wird dabei die Fortsetzung des Solidarpakts auf dem bisherigen Niveau in gleichbleibenden Jahresbeträgen bis Ende des Jahres 2014 benannt. Für Sachsen-Anhalt belaufen sich die bisher geleisteten Jahresbeträge aus dem Solidarpakt auf rund 3,2 Mrd. DM. Im Sinne dieser Zielsetzung beabsichtigen die Bündnispartner, den anstehenden Verhandlungsprozeß auf den ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Wegen konstruktiv zu begleiten.
Weitere Punkte auf der Tagesordnung des 5. Spitzengesprächs im Rahmen des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit in Sachsen-Anhalt waren Berichte über das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, zum aktuellen Stand des Wettbewerbs "InnoRegio" - an dem fünf Projekte aus Sachsen-Anhalt erfolgreich beteiligt sind - sowie zum Thema Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.
Zur Verbesserung der Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Land Sachsen-Anhalt verständigten sich die Bündnispartner auf ein fünf Punkte umfassendes Maßnahmepaket, dessen Grundlage ein Gemeinsamer Runderlass der Landesregierung bildet, den Wirtschaftsstaatssekretär Ralf Nagel heute unterzeichnete. Der Runderlaß dient künftig den zahlreichen Verfolgungsbehörden auf unterschiedlicher rechtlicher und institutioneller Ebene als Leitfaden und Orientierungshilfe.
Die Bündnispartner ließen sich von der gemeinsamen Auffassung leiten, dass durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung Arbeitsplätze nicht nur gefährdet oder vernichtet werden, sondern teilweise gar nicht erst entstehen. Als Sofortmaßnahme sollen z.B. unter finanzieller Beteiligung der Handwerkskammer Halle in verschiedenen Landkreisen und Städten Projekte zur Schwarzarbeitsbekämpfung anlaufen, die darauf basieren, dass in den Verfolgungsbehörden oder in eigener Zuständigkeit Sonderermittler eingestellt werden. Dieses Angebot gilt für alle Landkreise und Städte in Sachsen-Anhalt.
Im Zusammenhang mit der gegewärtigen Situation auf dem Ausbildungsmarkt verständigten sich die Teilnehmer des 5. Spitzengesprächs auf einen Gemeinsamen Aufruf zur Ausbildung in Sachsen-Anhalt. Darin heißt es u.a.: "Die Bündnispartner rufen alle Unternehmen im Land auf, zu einer weiteren Steigerung des Angebots betrieblicher Plätze beizutragen, dies vor allem in zukunftsträchtigen Berufen des Dienstleistungssektors, der Metall- und Elektroberufe sowie der neuen IT- und Medienberufe. Die Landesregierung hat für das Jahr 2000 nochmals erhebliche Mittel zur Förderung der betrieblichen Erstausbildung bereitgestellt, insbesondere für die erstmalige Ausbildung, für die Ausbildung über den eigenen Bedarf hinaus sowie für die Ausbildung von Mädchen, benachteiligten Jugendlichen und von ¿Konkurslehrlingen`." Die Bündnispartner danken in ihrem Aufruf ausdrücklich all jenen Unternehmen, die bereits seit Jahren über den eigenen betrieblichen Bedarf hinaus ausbilden. Außerdem weisen sie darauf hin, dass in den kommenden Jahren der Fachkräftebedarf deutlich ansteigen, die Zahl der Ausbildungsbewerber jedoch in wenigen Jahren drastisch zurückgehen werde. An die Adresse der Jugendlichen mit Abitur ist der letzte Satz des Aufrufs gerichtet: "Studium ist die beste Ausbildung für die eigenen Arbeitsmarktchancen. Die Universitäten und Hochschulen des Landes bieten ausgezeichnete Studienmöglichkeiten."
Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner betonte: "Die gegenwärtige Situation auf dem Lehrstellenmarkt in Sachsen-Anhalt macht deutlich, dass auch in diesem Jahr gute Chancen bestehen, allen ausbildungswilligen Jugendlichen einen betrieblichen bzw. außerbetrieblichen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen." Die gute Zwischenbilanz beruhe vor allem auf dem nicht nachlassenden Bemühen aller Bündnispartner sowie dem erstmals wieder gestiegenen Angebot an betrieblichen Lehrstellen, so Höppner. Er appellierte an die Unternehmen, trotz der positiven Ansätze in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen und weitere zusätzliche Ausbildungsplätze anzubieten. Sachsen-Anhalt sei auf gutem Wege in diesem Jahr wiederum die beste Ausbildungsbilanz aller Bundesländer zu erreichen.
Arbeitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) und der Präsident des Landesarbeitsamtes, Dr. Martin Heß, unterzeichneten am Rande der Bündnisgespräche die Verwaltungsvereinbarung zur praktischen Umsetzung des neuen Bund-Länder-Lehrstellenprogramms. Damit sind in Sachsen-Anhalt die Weichen für insgesamt 2.871 zusätzliche Ausbildungsplätze gestellt, die je zur Hälfte von Bund und Land finanziert werden. Das sind 355 Lehrstellen mehr als im vergleichbaren Sonderprogramm des Jahres 1999.
über das Bund-Länder-Programm hinaus fördert Sachsen-Anhalt die betriebliche Erstausbildung mit einmaligen Zuwendungen zwischen 2.500 und 5.000 Mark. Basis dafür sind die im Landes-Bündnis für Arbeit erörterten Kriterien. Demnach werden Betriebe unterstützt, die erstmals oder benachteiligte und behinderte Jugendliche ausbilden. Die Förderbeträge belaufen sich auf 5.000 Mark bei der Einstellung eines Mädchens sowie auf 3.000 Mark für Jungen. Kleine Firmen mit weniger als 20 Beschäftigten, die in den vergangenen drei Jahren ausgebildet haben, sowie größere Unternehmen, die über den eigenen Bedarf hinaus ausbilden, bekommen bei der Einstellung eines weiblichen Auszubildenden 3.000 Mark und für jeden Jungen 2.500 Mark. Zudem wird die Ausbildung von Mädchen in ausgewählten zukunftsorientierten Berufen gefördert.
In einem Gemeinsamen Aufruf zur Altersteilzeit machen die Bündnispartner deutlich, dass das Altersteilzeitgesetz, insbesondere nach seiner jüngsten Modifikation, ein für die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation in Sachsen-Anhalt geeignetes Instrument sei, um älteren einen auch finanziell attraktiven übergang in den Ruhestand zu bieten und Jüngeren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Sie betonen, dass den Unternehmen in Sachsen-Anhalt durch die Altersteilzeit die Möglichkeit geboten wird, die Erfahrung ihrer älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu nutzen und gleichzeitig das Wissen junger Menschen für sich zu erschließen.
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