Verfassungsschutzgesetz Sachsen-Anhalt wird fortentwickelt
13.08.2019, Magdeburg – 414
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Innenminister
Holger Stahlknecht hat heute im Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur
Fortentwicklung des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsüberprüfung im Land
Sachsen-Anhalt vorgestellt.
Insbesondere
die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
sowie Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes werden bei den geplanten
Änderungen berücksichtigt. Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt soll
insgesamt auf eine moderne und tragfähige gesetzliche Grundlage gestellt
werden.
Stahlknecht:
?Mit der Gesetzesänderung wollen wir auch der rasanten Entwicklung bei den
Kommunikationswegen Rechnung tragen. Digitale und elektronische
Kommunikationsmittel dringen in nahezu alle Lebensbereiche vor. Hierauf müssen
die Sicherheitsbehörden reagieren können, um so die Sicherheitsarchitektur des
Landes weiter zu stärken.?
Der
Gesetzentwurf greift u.a. folgende Regelungsschwerpunkte auf:
·
Stärkung
der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes: Bei zwei Beratungen
des Parlamentarischen Kontrollgremiums (jetziger Name: Parlamentarische
Kontrollkommission) ist ein öffentlicher Beratungsteil vorgesehen. Zudem sollen
die Mitglieder des Gremiums ermächtigt werden, länderübergreifend mit
Mitgliedern anderer Kontrollgremien in Austausch treten zu können.
·
gesetzgeberische
Klarstellung, dass Prävention und Wirtschaftsschutz eigenständige Aufgaben des
Verfassungsschutzes sind,
·
gesetzliche
Rahmenregelungen für den Einsatz von Vertrauenspersonen und Verdeckten
Mitarbeitern,
·
Präzisierung
der Regelungen zur Informationsübermittlung von der Verfassungsschutzbehörde an
die Polizei und an andere Behörden unter Beachtung der einschlägigen
Rechtsprechung, Speicherung von Daten analog der bundesrechtlichen Regelung als
Voraussetzung der Nutzung gemeinsamer Dateien im Verfassungsschutzverbund,
·
Implementierung
der Quellen-Telekommunikationsüberwachung ? deren Einsatz allerdings unter
Richtervorbehalt steht ? in den Katalog der nachrichtendienstlichen
Mittel.
Darüber
hinaus sollen die Regelungen des Sicherheitsüberprüfungs- und
Geheimschutzgesetzes des Landes soweit wie möglich den Vorschriften des Bundes
angepasst werden. Die vorgesehenen Änderungen sind erforderlich, um einen
effektiveren Geheimschutz und möglichst einheitliche Rechtsstandards zu
etablieren. Ohne diese Gesetzesnovelle würden sich die rechtlichen Bedingungen
der Sicherheitsüberprüfungen beim Bund und im Land Sachsen-Anhalt in nicht
hinnehmbarer Weise auseinanderentwickeln.
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