Willingmann: ?Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen bleibt unsere Kernaufgabe?
03.07.2018, Magdeburg – 361
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
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Wirtschaftsminister stellt neues
Mittelstandsförderungsgesetz vor
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den
Entwurf für ein neues Mittelstandsförderungsgesetz (MFG) beschlossen und zur
Anhörung freigegeben. ?Die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen im
Land bleibt unsere Kernaufgabe?, erklärte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin
Willingmann heute in Magdeburg. ?Mit dem neuen Gesetz schaffen wir dafür einen
modernen und zeitgemäßen rechtlichen Rahmen.?
In der Novelle werden vor allem die
Förderinhalte neu definiert. Zu den bisherigen Zielen zählten etwa die
Förderung von Investitionen, Existenzgründungen und die Erschließung
ausländischer Märkte. Neu als Ziele aufgenommen werden in der Novelle unter
anderem:
·
die
Förderung von Unternehmensnachfolgen,
·
die
Bewältigung des technischen Fortschritts und digitalen Wandels,
·
die
Förderung von Gründer- und Unternehmenskultur,
·
die
Bewältigung des Fachkräftebedarfs, die Nachwuchsgewinnung,
·
die
Integration von Migrantinnen und Migranten in der Wirtschaft,
·
die
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
·
sowie
die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.
?Im Rahmen des neuen
Mittelstandsförderungsgesetzes werden wir uns auch ganz eindeutig zum weiteren
Bürokratieabbau bekennen?, betonte Willingmann. Jede Förderung soll künftig mit
möglichst geringem bürokratischem Aufwand erfolgen. Darüber hinaus wird im
Rahmen der Novelle auch der ?Instrumentenkasten? erweitert: Neben Zuschüssen,
Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen wird künftig auch der Einsatz von
Garantien möglich sein.
Im vergangenen Jahr hat das
Wirtschaftsministerium bereits mehrere Förderinstrumente im Lichte des
geplanten Mittelstandsförderungsgesetzes modernisiert, entbürokratisiert oder
neu geschaffen und damit die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung
gestellt:
Mittelstands- und Gründerdarlehensfonds
(MuG)
Um potenzielle Gründer bei ihrer Entscheidung
zum Unternehmertum noch mehr als bisher zu ermutigen und zu unterstützen, wurde
der Mittelstands- und Gründerdarlehensfonds (MuG) aufgelegt. Der Fonds hat
Anfang Februar 2017 seine Geschäfte aufgenommen ? seitdem wurden insgesamt 153
Darlehen mit einer Gesamthöhe von 22,7 Millionen Euro ausgereicht.
KMU-Folgefonds
Viele Unternehmer treten in nächster Zeit in
den wohlverdienten Ruhestand. Damit die Suche nach einem Nachfolger nicht aus
finanziellen Gründen scheitert und der Betrieb mit seinen Arbeitsplätzen
erhalten bleibt, hat das Wirtschaftsministerium im April 2017 den Startschuss
für den neuen ?Nachfolgefonds? im Volumen von rund 260 Millionen Euro gegeben.
Aus diesem Fonds werden Übernahmen von Unternehmen mit sehr zinsgünstigen
Darlehen zwischen 25.000 und 3 Millionen Euro unterstützt. Die ersten 52
Darlehen sind bereits in einer Gesamthöhe von rund 11,8 Millionen Euro
ausgereicht worden.
GRW-Investitionsförderung
Im Mai 2017 sind die neuen Regelungen für die
Investitionsförderung in Kraft getreten. Unter anderem wurde die Basisförderung
für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um fünf Prozentpunkte angehoben und
die Mindestinvestitions-Summe auf 30.000 Euro abgesenkt. Allein im Jahr 2017
konnten 202 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft im Gesamtvolumen
von gut 1,1 Milliarden Euro mit 182,3 Millionen Euro aus der
Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW)
bezuschusst werden. Sowohl die Zahl der Projekte als auch das Fördervolumen
stieg damit auf den höchsten Stand seit vier Jahren.
Meistergründungsprämie
Ende Juli 2017 ist die Meistergründungsprämie
eingeführt worden. Mit der Prämie werden Handwerksmeister gefördert, die in
Sachsen-Anhalt ein Unternehmen gründen oder übernehmen.
Sie bekommen 10.000 Euro, wenn sie selbst
mindestens 15.000 Euro investieren. ?Mit der Prämie ist es uns gelungen, auch
dem Gründungsgeschehen im Handwerk einen Schub zu versetzen?, bilanzierte
Willingmann am Dienstag. Seit ihrer Einführung wurden landesweit 88 Anträge
gestellt, wovon bisher 78 bewilligt wurden. Das bisherige Fördervolumen beläuft
sich damit auf 780.000 Euro, insgesamt wurden mit der Prämie Investitionen von
fast vier Millionen Euro ausgelöst. ?Uns ist es nicht nur gelungen, eine
bürokratiearme Prämienförderung auf den Markt zu bringen ? wir sind auch eines
von insgesamt nur fünf Bundesländern, in dem es eine solche Prämie gibt?, so
Willingmann.
Forschungs- und Entwicklungsförderung
Um Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den
Unternehmen in Sachsen-Anhalt effizienter zu fördern, hat das
Wirtschaftsministerium Ende 2017 verbesserte Richtlinien zur
FuE-Projektförderung veröffentlicht. Neu aufgenommen wurden unter anderem die
Förderungen von Organisations- und Prozessinnovationen, von
Softwareentwicklungen und von digitalen Geschäftsmodellen. Generell wurde der
Zuschussbetrag pro Vorhaben im FuE-Bereich auf 500.000 Euro angehoben. Der
Bürokratieaufwand wurde reduziert, in dem künftig eine Sachausgabenpauschale,
die ebenfalls indirekte Projektausgaben enthält, Anwendung findet. Bis 2020
stehen dabei Fördermittel in Höhe von rund 133,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Bis Ende Mai 2018 wurden bereits Mittel in Höhe von 66,6 Millionen Euro für 299
Projekte bewilligt.
Förderung von Innovationsassistenten
Ein weiterer Baustein der Innovationsförderung
des Landes ist der Einsatz von so genannten Innovationsassistenten. Durch einen
Lohnkostenzuschuss für die Einstellung von Absolventinnen und Absolventen einer
Hochschule soll der Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Unternehmen und
damit die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und
Entwicklungsergebnissen verstärkt und beschleunigt werden. Das Budget des Programms
beträgt bis 2020 inzwischen 14,75 Millionen Euro ? aufgrund der hohen Nachfrage
aus der Wirtschaft hatte das Wirtschaftsministerium die ursprünglich
eingeplanten Mittel von 7,3 Millionen Euro verdoppelt. Bewilligt wurden bis
Ende Mai 2018 gut 10 Mio. Euro, dahinter stehen 228 Projekte bzw.
Innovationsassistenten.
Geplante Vorhaben des
Wirtschaftsministeriums
In den kommenden Monaten wird das
Wirtschaftsministerium weitere Weichenstellungen für die Förderung des
Mittelstandes vornehmen. Geplant sind unter anderem:
Förderung digitaler Geschäftsmodelle
Das Wirtschaftsministerium bereitet derzeit
zwei neue Förderrichtlinien vor, die voraussichtlich im Herbst 2018 in Kraft
treten: ?Digital Innovation? und ?Digital Creativity?. Gegenstand der Förderung
bei ?Digital Innovation? sollen innovative Digitalisierungsvorgänge in kleinen
und mittleren Unternehmen sein, beispielsweise:
·
der
Aufbau von digitalen Plattformen,
·
die
Einführung digitaler Vertriebskanäle,
·
die
Einführung medienbruchfreier Produktionssysteme,
·
sowie
die Einführung von Mensch-Maschine-Interaktionen (Virtuelle Realität).Insgesamt wird die geplante Richtlinie rund 20
Zuwendungszwecke umfassen. Sofern Brüssel die neue Richtlinie in nächster Zeit
genehmigt, werden bis zum Ende der Strukturfondsperiode rund sieben Millionen
Euro für Projekte zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Richtlinie ?Digital Creativity?
werden künftig Projekte im Bereich innovativer audiovisueller
Medienproduktionen sowie Projekte zur Digitalisierung von Gütern des geistigen
und kulturellen Erbes (?Digital Heritage?) gefördert. Vorbehaltlich der Zustimmung
aus Brüssel werden hierfür 7,2 Millionen Euro aus dem EFRE-Strukturfonds zur
Verfügung gestellt. ?Mit den beiden Richtlinien dokumentieren wir einmal mehr,
dass wir den digitalen Wandel ernst nehmen und die Chancen, die sich ergeben,
für unser Land nutzen wollen?, erklärte Willingmann. ?Die Digitalisierung
umfasst mehr als den zweifellos auch wichtigen Breitbandausbau ? wir müssen
rechtzeitig auch digitale Geschäftsmodelle entwickeln, damit unser Mittelstand
auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt.? Die beiden Richtlinien seien in
diesem Zusammenhang wichtige Bausteine.
Weitere Projekte
Neben den Projekten zum Digitalen Wandel wird
das Wirtschaftsministerium weitere Vorhaben verfolgen. Geplant sind unter
anderem die Novellierung der Messeförderung sowie die Modernisierung des
Beratungsprogramms für Unternehmen. ?Gemeinsam mit der Investitionsbank wollen
wir daran arbeiten, die bürokratischen Hürden bei der Messeförderung weiter zu
reduzieren?, so Willingmann. Ziel sei es, kleine und mittlere Unternehmen aus
Sachsen-Anhalt künftig noch effizienter bei der Erschließung ausländischer
Märkte zu unterstützen.
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