Zuständigkeit für Kultur wechselt in die Staatskanzlei
10.05.2016, Magdeburg – 160
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
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Wie
im Koalitionsvertrag vorgesehen, wechselt die Zuständigkeit für den Bereich Kultur
vom Ministerium für Bildung in die Staatskanzlei. Darüber haben sich
Staatsminister Rainer Robra und Bildungsminister Marco Tullner verständigt.
Somit bleibt die Zuständigkeit für die Kultur auch künftig in einer Hand, was
den hohen Stellenwert deutlich macht, den die Kultur im Land besitzt.
Sachsen-Anhalt,
das eine einzigartige Kulturlandschaft auszeichnet, will künftig noch stärker
mit seinen kulturellen Schätzen werben. Das gilt insbesondere im Hinblick auf
Großereignisse wie das Reformationsjubiläum 2017 und das Bauhausjubiläum 2019.
Sie sollen von der Staatskanzlei aus ressortübergreifend koordiniert werden.
Die
Staatskanzlei wird als Ministerium für Kultur gemeinsam mit dem Ministerium für
Bildung sicherstellen, dass auch in Zukunft eine enge Zusammenarbeit der
Kulturabteilung mit den für Schulen und politische Bildung zuständigen
Bereichen des Ministeriums für Bildung gewährleistet ist. Minister Robra wird
in der Führung des Bereichs Kultur in der Staatskanzlei künftig von einer
Staatssekretärin oder einem Staatssekretär unterstützt werden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de