Pressemeldungen der Polizei
Polizeimeldung Polizeirevier Jerichower Land
17.03.2017, Burg – 69
- Polizeirevier Jerichower Land
Stadt Burg
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Die Geschädigte erschien am 16.03.2017 in hiesiger Polizeidienststelle
und teilte eine Unfallflucht mit. Sie befand sich zum Einkaufen in einem
Supermarkt in Burg am Conrad-Tack-Ring. Hier stellte sie ihr Fahrzeug,
Mitsubishi, auf den dort ausgewiesenen Parkplatz ab. Sie befand sich ca. 30 min
im Verkaufsraum. Als sie ihr Fahrzeug gegen 14:00 Uhr wieder nutzen wollte
musste sie feststellen, dass die vordere linke Fahrzeugseite beschädigt war.
Der Sachschaden beträgt ca. 1500 Euro. Die Polizei nahm den Verkehrsunfall gem.
§ 142 StGB auf und führt die Ermittlungen.
Stadt Genthin
Kontrollen ? Verkehr / Geschwindigkeitskontrolle
am 16.03.2017 im Zeitraum von ca. 15:15 Uhr bis ca. 16:15 Uhr wurde
in Genthin OT Hagen, K1205, auf Höhe des dortigen Guts eine Geschwindigkeitskontrolle
durchgeführt. Dabei wurden fünf Verstöße festgestellt.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 50km/h, die
höchste ge-
messene Geschwindigkeit betrug 80 km/h. Es wurden 70 Fahrzeuge
kontrolliert.
Gemeinde Biederitz OT
Gerwisch
Straftat im Straßenverkehr
Im Rahmen einer Verkehrsüberwachung wurde in der Ortslage
Gerwisch, B 1 Ecke Pflaumenweg, eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Am
16.03.2017, ca. 15:20 Uhr, wurde ein PKW Dacia einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde bei
dem Fahrzeugführer Atemalkohol festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter
Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,60 Promille. Nach erfolgter
Belehrung wurde dem Beschuldigten der weitere Ablauf der polizeilichen Maßnahmen erläutert. Das Fahrzeug wurde vor
Ort belassen und ordnungsgemäß verschlossen. Zur Blutprobenentnahme wurde der
Beschuldigte in ein Krankenhaus verbracht Der Führerschein wurde
sichergestellt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der
Beschuldigte aus dem Polizeirevier entlassen. Dem Beschuldigten wurde das
Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum bis zu einer
gerichtlichen Entscheidung untersagt.
Stadt Genthin
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Die Beteiligte, 20-jährige Hyundai Fahrerin, befuhr am
16.03.2017, ca. 15:35 Uhr, die Kleine Marktstraße in Genthin mit der Absicht,
nach links auf die vorfahrtberechtigte Mühlenstraße abzubiegen. Wohl infolge Unachtsamkeit,
bei Missachtung der Vorfahrt, kam es zur Kollision mit einer 41-jährigen PKW Dacia Fahrerin, die aus
Richtung Stadtzentrum in Richtung Mühlenstraße fuhr. An beiden Fahrzeugen
entstanden geringe Sachschäden in Höhe von etwa 600 Euro.
Stadt Burg
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Der Betroffene erschien am 16.03.2017 auf hiesigem Polizeirevier
und gab einen Verkehrsunfall zu Protokoll, wobei sich der Unfallverursacher
unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Er hatte seinen Pkw Renault im Zeitraum
von ca. 13:55 Uhr bis ca. 14:15 Uhr in
der Franzosenstraße mit Fahrtrichtung Bruchstraße rechtsseitig in einer
Parkbucht geparkt und ordnungsgemäß gesichert. Als er zu seinem Pkw zurück
kehrte fuhr er weiter nach Lostau. Dort stellte der Betroffene fest, dass seine
vordere amtliche Kennzeichentafel fehlte. Weiterhin konnte Lackabrieb sowie ein
Riss im vorderen Stoßfänger festgestellt werden. Auf Grund des Schadensbildes
ist von einer Beschädigung durch ein Fahrzeug auszugehen. Die Schadenshöhe
wurde mit ca. 1000 Euro angegeben.
Stadt Genthin
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Die Beteiligte hatte ihren PKW Opel am 16.03.2017 gegen ca.
09:00 Uhr auf dem Parkplatz am Supermarkt in Genthin, Uhlandstraße Ecke
Mützelstraße unbeschädigt abgestellt. Gegen 18:10 Uhr wurde sie auf eine
Beschädigung aufmerksam, welche sich im Bereich des vorderen linken Kotflügels befand.
Es handelte sich um einen scharfkantigen Materialknick mit Lackabplatzungen.
Während der Aufnahme des Sachverhaltes vor Ort meldete sich ein Zeuge welcher Beobachtungen
gemacht hat. Demnach befuhr ein blauer PKW Golf mit Anhänger den Parkplatz. Der
Beifahrer begab sich in den dortigen Imbiss. Der Fahrzeugführer versuchte
offenbar zu wenden, wobei es zu einer deutlich vernehmbaren Kollision mit dem
in Rede stehenden PKW kam. Der Fahrzeugführer entfernte sich unerlaubt vom
Unfallort, die Ermittlungen dauern.
Sachdienliche Hinweise erbittet das Polizeirevier in Burg
unter Telefon 03921-920-0.
Stadt Burg
Kontrolle ? Verkehr / Verkehrskontrolle
In der Stadt Burg wurde am 16.03.2017, in der Zeit von ca.
15:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr, eine
Verkehrskontrolle durchgeführt.
Dabei konnten diverse Verstöße festgestellt und mittels
Datenermittlungsbeleg zur Anzeige gebracht werden. Den jeweiligen Betroffenen
wurden die Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen und sie wurden diesbezüglich
vorschriftsgemäß belehrt. Festgestellt wurden, nichtanlegen von Sicherheitsgurt
und Handybenutzung während der Fahrt.
Stadt Genthin
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Am 16.03.2017, ca. 18:40 Uhr, ereignete sich in der Stadt
Genthin, Bergzower Straße, ein
Verkehrsunfall zwischen einem PKW Ford und einem LKW mit Sattel
Auflieger.
Die Beteiligte, 52-jährige Ford Fahrerin, befuhr in der
Ortslage Genthin die Bergzower Straße von der Ampelkreuzung kommend in Richtung
Bergzow. Vor der Einfahrt zu einem Supermarkt Parkplatz blieb sie stehen um
einen vom Parkplatz fahrenden LKW auf die Bergzower Straße zu lassen. Der
Beteiligte, 35-jährige LKW Fahrer, fuhr mit seiner Zugmaschine und Sattel
Auflieger vom Parkplatz nach links, in Richtung Ampelkreuzung, über einen abgesenkten Bordsteinweg auf die
Straße. Infolge dessen streifte beim Einbiegen der linke Unterfahrschutz vom
Sattel Auflieger den stehenden PKW an der linken vorderen Seite. An beiden
Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 3000 Euro.
Stadt Genthin
Kontrollen ? Verkehr / Geschwindigkeitskontrolle
Im Zeitraum von ca. 19:30 Uhr bis ca. 20:15 Uhr, am
16.03.2017, wurde in der Ortslage
Genthin, B107 Jerichower Straße, Höhe Einmündung Altmärker Straße eine Geschwindigkeitskontrolle
durchgeführt. Dabei wurden, bei 40 gemessenen Fahrzeugen, drei Verstöße festgestellt.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 50 km/h, die gemessene
Höchstgeschwindigkeit betrug 80 km/h.
Gemeinde Biederitz OT
Gerwisch
Straftat im Straßenverkehr
Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkohols
Durch Polizeibeamte während einer mobilen Streifentätigkeit wurden
in der Ortslage Gerwisch, in Richtung Möser, auf der linken Fahrbahn zwei
Radfahrer wahrgenommen. Einer davon fuhr ohne lichttechnische Einrichtung, in
der Nacht gegen ca. 02:05 Uhr. Bei der Ansprache
der Beiden wurde eine verwaschene Aussprache wahrgenommen. Daraufhin wurden die
Radfahrer auf einen eventuellen Alkoholkonsum angesprochen. Dies wurde bejaht. Ein
freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,55 Prom. Der
Beschuldigte, 44-jährige, pustete ca. 2,00?. Es erfolgten die Belehrung und der
Tatvorwurf durch die Polizeibeamten. Die Blutprobenentnahme wurde in einem
Krankenhaus durchgeführt. Danach wurde der Beschuldigte aus der polizeilichen
Maßnahme entlassen.
Stadt Genthin
Straftat ? Eigentumsdelikt / besonders schwerer Diebstahl
eines Kraftfahrzeuges
Der Geschädigte erschien auf der Polizeidienststelle und zeigte
den besonders schweren Diebstahl seines blauen PKW Audi A6 an. Er selbst stellte
seinen PKW am 16.03.2017, ca. 18:00 Uhr, vor seinem Wohnhaus in Genthin, Große
Waldstraße, ordnungsgemäß gesichert, ab. Am heutigen Tage gegen 06:00 Uhr
musste er den Diebstahl feststellen.
i.A. Fischer, Jörg
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