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Pressemeldungen der Polizei

Polizeimeldung Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld

Berichtszeitraum vom 07. bis 08.08.2024

08.08.2024, Köthen – 232/2024

  • Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld

Verkehrslage

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Eine 70-Jährige befuhr am 07.08.2024 gegen 12.30 Uhr mit einem PKW Citroen die Bitterfeld-Wolfener Bismarckstraße in Richtung Wittenberg. Auf Höhe des Marler Platzes wechselte sie auf die rechte Fahrspur, wobei es zu einem seitlichen Zusammenstoß mit einem sich auf gleicher Höhe befindlichen PKW Toyota eines 68 Jahre altes Mannes kam. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von jeweils etwa 750 Euro.

Verkehrsunfall mit Sachschaden

In Raguhn-Jeßnitz war eine 28-jährige VW-Fahrerin am 08.08.2024 gegen 11 Uhr in der Straße „Plan“ in Richtung Hauptstraße unterwegs. An der Einmündung Köhlergasse kam es zu einer Kollision mit einer 73 Jahre alten Nutzerin eines PKW Ford, die von der benannten Gasse aus kommend nach links in die Straße „Plan“ abbiegen wollte. Die Schadenssumme belief sich für die beteiligten PKWs auf jeweils rund 1.500 Euro. Personen wurden nicht verletzt.

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Gegen 17.30 Uhr des 07.08.2024 verlor eine 40-jährige VW-Fahrerin auf der L 136 zwischen Merzien und Storkau aus bislang unbekannter Ursache die Kontrolle über ihren PKW, kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Die Fahrerin musste verletzungsbedingt in ein Krankenhaus verbracht werden. Der VW war nicht mehr fahrbereit. Ein Abschleppdienst kam zum Einsatz. Zur Höhe des Sachschadens liegen der Polizei bislang keine Angaben vor.

Fahren unter Alkoholeinfluss

Einen unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrer eines E-Scooters erwischte die Polizei in Köthen. Gegen 22 Uhr des 07.08.2024 wurde der 38-Jährige in der Schillerstraße angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung des Mannes war recht schnell klar, dass dieser stark dem Alkohol zugesprochen hatte. Ein Test brachte einen vorläufigen Wert von 1,3 Promille zu Tage. Eine Blutprobenentnahme wurde angewiesen. Zudem muss sich die 38-Jährige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Kriminalitätslage

Diebstahl

Auf einen Anhänger samt Jagdkanzel hatten es Diebe im Bereich Zerbst abgesehen. Das Gefährt war an einem Feldweg zwischen Buhlendorf und Lindau abgestellt. Die Täter waren zwischen dem 05. und 07.08.2024 am Werk. Der Stehlschaden bemisst sich auf circa 300 Euro.

versuchter Einbruchsdiebstahl

In der Nacht vom 07. zum 08.08.2024 versuchten unbekannte Täter sich durch gewaltsames Öffnen eines Hoftors Zugang zu einem Wohngrundstück in der Jütrichauer Straße in Zerbst zu verschaffen. Dabei wurde das Tor nicht unerheblich beschädigt. Der geschätzte Schadensumfang liegt bei rund 1.500 Euro. Offenbar wurden die Unbekannten in der weiteren Tatausführung gestört, denn sie verließen die Örtlichkeit ohne Beute.

Dreiecksbetrug: Neue Gefahr für Online-Käufer

Die neue Form der Dreiecksbetrugsmasche ist nur schwer zu entlarven. Während es Betrüger sonst auf die Ware absehen, gelingt es ihnen bei dieser neuen Betrugsvariante, an das Geld der Käufer zu kommen. So erging es einer 49-Jährigen aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Sie hatte im Mai dieses Jahres über eine Onlineverkaufsplattform Gartenzubehör im Wert von circa 30 Euro erworben. Der Artikel wurde wenig später auch geliefert. Im Juli erhielt sie sodann ein Mahnschreiben eines Versandunternehmens mit einem ausstehenden Geldbetrag in Höhe von rund 60 Euro für genau diese Ware. Die Geschädigte wandte sich am 08.08.2024 an die Polizei und erstattete Strafanzeige. Mit günstiger Ware locken die Betrüger viele Kunden an. Die Verkäufer erwecken meist einen vertrauenswürdigen Eindruck, daher bemerken die Käufer auch nicht, dass sie bei einem Fakeshop bestellen. Die Betrüger besitzen die angebotene Ware gar nicht, sondern bestellen die Artikel auf Rechnung mit den Daten ihrer Opfer nachträglich bei einem Online-Händler. Für die Käufer läuft die Bestellung erst einmal wie gewohnt ab. Sie erhalten eine Bestellbestätigung und die Ware trifft wie erwartet ein. Den Betrug bemerken sie über Wochen nicht. Die Zahlungserinnerungen der echten Online-Händler gehen meist an die E-Mail-Adresse der Betrüger, die diese natürlich nicht an die Käufer weiterleiten. Den Käufern fällt der Betrug erst dann auf, wenn sie Mahnungen auf postalischem Weg erhalten. In diesen Mahnungen werden sie aufgefordert, die offenen Rechnungen zu begleichen. Die Käufer sollen also zum zweiten Mal die Ware bezahlen. Obwohl sie eigentlich die Opfer der Betrugsmasche sind, stehen sie jetzt als Täter dar, die ihre Rechnungen nicht bezahlen. Die Polizei rät bei Onlinekäufen die Internetadresse des Shops und die Bewertungen des Verkäufers zu checken. Mit dem "Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentrale können Kunden vorab feststellen, ob die Online-Shops als seriös eingestuft wurden. Auch sollten Käufer sich nicht von Rabatten oder niedrigen Preisen blenden lassen, sondern Vergleichsangebote prüfen.

Impressum:
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06366 Köthen

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