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Pressemeldungen der Polizei

Versammlung des sachsen-anhaltinischen Landtages in Insel

11.06.2012, Magdeburg – 32

  • Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

Anlässlich der Gesamtsituation um die beiden ehemaligen Sicherungsverwahrten in Insel und insbesondere der Rückkehr des Jüngeren der Beiden aus Chemnitz, wegen der dortigen gegen ihn gerichteten Demonstration, hatte die NPD am 31.05.2012 eine Demonstration für den Freitag in der Ortslage Insel angemeldet. Diese Kundgebung wurde von der Polizeidirektion Nord als Versammlungsbehörde wegen der menschenverachtenden Ziele sowie zum Schutze der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes der Beiden ehemalig Sicherungsverwahrten verboten. Diese Entscheidung hatte vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht Bestand.

Mitglieder des sachsen-anhaltinischen Landtages meldeten am 06.06.2012 unter dem Motto ?Die Würde des Menschen ist unantastbar? ebenfalls eine versammlungsrechtliche Aktion in Insel für den Freitag an. Ziel dieser Demonstration war es, Flagge zu zeigen und insgesamt die Würde des Menschen zu thematisieren, sie als unverletzliches Menschenrecht, das zu schützen die Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist, im Rahmen einer Versammlung zu publizieren. Cirka 130 Versammlungsteilnehmer folgten dem Aufruf der Landtagsabgeordneten und nahmen neben den Volksvertretern an der Demonstration in Insel teil. Die 70 Abgeordneten des Landtages sowie einige Mitglieder der Landesregierung begannen ihre Kundgebung in der Luise- Mewis- Straße gegen 18:00 Uhr.

Ziel der Polizei war es insgesamt, extremistischen Personen ?rechts? wie ?links?, insbesondere gewaltbereite Personen, die Teilnahme an dieser Veranstaltung zu verwehren. Hinsichtlich der Demonstration der ?Rechten? war es durch die Verbotsverfügung gelungen, die Teilnahme extremistischer ?Rechter? zu verhindern. Es war mit dem Versammlungsleiter im Vorfeld im Hinblick auf eine mögliche links- und rechtsextreme Beteiligung verabredet, dass solche Störer von der Versammlung in räumlicher Nähe getrennt zu halten sind. Anderen gewaltbereiten Personen, unter anderem auch der linksextremistischen Szene, sollte durch entsprechende Kontrollmaßnahmen die Teilnahme verwehrt werden.

Gleich zu Beginn der Veranstaltung wurde eine 15-köpfige Gruppe, vom äußeren Erscheinungsbild  linksorientierte Personen, bei denen der Verdacht aufkam, dass es sich um linksextremistische Personen handeln könnte, festgestellt. In der Folge hielten acht Personen inmitten der Demonstration ein Transparent hoch, auf dem ehrverletzende Äußerungen (die hier wegen des beleidigenden Inhalts nicht wiederholt werden) in Bezug auf den, wegen seiner Eigenschaft als Innenminister sowie den Ortsbürgermeister Alexander von Bismarck zu lesen waren. Bei den später durchgeführten Identitätsfeststellungen wurde bekannt, dass es sich um polizeibekannte Straftäter der linken Szene aus Magdeburg, Leipzig und Halle handelte.

Die Polizei registrierte dieses Transparent und nahm Kontakt mit dem Innenminister auf, der unmittelbar daraufhin Strafantrag wegen Beleidigung stellte. Herr von Bismarck war nicht anwesend, stellte aber später ebenfalls Strafantrag.

Die Polizei forderte die Transparentträger in deeskalierender Weise auf, dass Transparent zu falten. Da mit dem Thema der Versammlung die Wege der beleidigenden Form gegen die Mandatsträger auch die Unverletzlichkeit der Menschenwürde mit einem solchen Transparent unvereinbar war, an den Rand der Versammlung verwiesen wurde. Dem kamen sie jedoch nicht nach und wurden in ihrem Widerstand, der Aufforderung der Polizei nachzukommen, von einem Landtagsabgeordneten bestärkt. Daraufhin wurden die Transparentträger aufgefordert, sich an den Rand der Demonstration zu begeben, dem sie ebenfalls nicht nachkamen und wurden so mit einfachem Wegdrücken an die gegenüberliegende Straßenseite geschoben. Das weitere Hochhalten des Transparentes wurde seitens der Polizei aus Deeskalations- und Verhältnismäßigkeitsgründen toleriert. In der Folge wurden alle Personalien der Transparentträger festgestellt und ein Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. 

Durch die besonnenen Maßnahmen der Polizei im Bezug auf den Zwischenfall, konnte die Veranstaltung der Landtagsabgeordneten um 19:30 Uhr ohne weitere Zwischenfälle beendet werden.

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