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Pressemeldungen der Polizei

Kriminalitäts- und Verkehrslage

03.06.2012, Wittenberg – 130

  • Polizeirevier Wittenberg

Kriminalitätslage:

 

Diebstahl einer Photovoltaikanlage in Jüdenberg:

Am 01.06.2012 wird angezeigt, dass unbekannte Täter in das Gelände einer Jüdenberger Firma eingedrungen sind. Hier sollen sie mehrere Module einer Photovoltaikanlage abmontiert und entwendet haben. Der entstandene Schaden wird auf cirka 10.000,-? geschätzt.

 

Sachbeschädigung in Jessen:

Am 01.06.2012 wird angezeigt, dass unbekannte Täter, bereits in der Nacht zum 31.05.12, die Umzäunung eines Autohauses in der Jessener Rosa-Luxemburg-Straße überstiegen haben sollen. Ein sich auf dem Gelände befindlicher Container wurde von ihnen, auf einer Fläche von 2x5m, mit Farbspray besprüht. Eine genaue Schadenshöhe wird nachgereicht. Weitere Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei geführt.

 

Körperverletzung in Wittenberg:

Am 02.06.2012, gegen 04:00 Uhr, soll es vor einer Wittenberger Diskothek in der Dessauer Straße zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sein.

Durch die eingesetzten Beamten konnten mehrere Personen vor Ort festgestellt werden. Diese waren teilweise alkoholisiert. Sie machten gegensätzliche Angaben zum Tathergang. Bei einer der Personen konnte eine Platzwunde über der linken Augenbraue festgestellt werden.

Es wurden zwei Anzeigen wegen Körperverletzung entgegen genommen, bei welchen sich die Personen gegenseitig beschuldigten.

 

Kellereinbruch in Wittenberg:

In der Nacht zum 02.06.2012 sollen Unbekannte in mehrere Keller eines Wohnblockes in Wittenberg, Straße der Völkerfreundschaft eingebrochen haben.

Vor Ort konnten die Beamten feststellen, dass unbekannte Täter, gewaltsam in zwei der Keller eingedrungen sind. Augenscheinlich wurden keine Gegenstände entwendet. Die Schadenshöhe wird auf cirka 30,-? geschätzt.

Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Diebstahl in Annaburg:

Eine Bewohnerin eines Hauses in der Annaburger Schulstraße, musste am Abend des 02.06.2012 feststellen, dass ihr Fernsehempfang gestört war. Ein mit der Störungsbeseitigung beauftragter Fernsehmechaniker stellte fest, dass unbekannte Personen das LNB der Satellitenschüssel abmontiert und entwendet haben.

Eine Strafanzeige wurde entgegen genommen.

 

Verkehrslage:

 

Verkehrsunfall mit schwerverletzter Person:

Am 01.06.2012, 20:50 Uhr, ereignete sich auf der B 100 in Gräfenhainichen ein Verkehrsunfall, bei welchem eine 37-jährige Frau schwer am Kopf verletzt wurde.

Nach Angaben von Zeugen befuhr diese, mit ihrem PKW Ford, die B 100 in Richtung Bitterfeld. Hier soll ihr ein grüner PKW Opel Corsa, auf ihrer Fahrbahnseite entgegen gekommen sein. Sie versuchte diesem auszuweichen. Dabei kam sie von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Die verunfallte Fahrzeugführerin wurde durch Rettungskräfte aus ihrem stark beschädigten PKW geborgen.

Der unfallbeteiligte Opel Corsa verließ, ohne anzuhalten die Unfallstelle.

Die Ermittlungen werden vom Verkehrsunfalldienst des Polizeireviers Wittenberg geführt.

Zeugen, welche weitere Hinweise zum flüchtigen PKW Opel machen können, werden gebeten, sich mit der hiesigen Polizeidienststelle (03491/4690) in Verbindung zu setzen.

 

Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss:

Am 02.06.2012, 00:15 Uhr, befuhr ein 49-jähriger aus Gräfenhainichen, mit seinem PKW Mitsubishi, die Bahnhofstraße in Gräfenhainichen und wollte in die Gartenstraße abbiegen. Hier kam er von der Fahrbahn ab und kam in einem Fliederbusch zum Stehen. Der Busch und das Fahrzeug wurden beschädigt. Der Fahrzeugführer stand zum Unfallzeitpunkt unter Einfluss alkoholischer Getränke. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,95 Promille.

Nach der Durchführung einer Blutprobenentnahme wurde der Führerschein des Fahrzeugführers sichergestellt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

 

Am 02.06.2012, 11:25 Uhr, befuhr die 55-jährige Fahrerin eines PKW Renault, die Triftstraße in Zahna. Hier streifte sie einen, am rechten Fahrbahnrand abgestellten PKW Ford. An den beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.

Während der Unfallaufnahme wird durch die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 1,05 Promille.

Auch hier wurde der Führerschein der Fahrzeugführerin, nach der angeordneten Blutprobenentnahme sichergestellt und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren  eingeleitet.

 

Wildunfälle:

Am 01.06.2012, 22:05, befuhr die 26-jährige Fahrerin eines PKW Opel die B 187 zwischen Jessen und Listerfehrda. Hinter dem Jessener Industriegebiet überquerte plötzlich ein Reh die Fahrbahn. Die Fahrerin konnte einen Zusammenstoß nicht verhindern. Durch den Aufprall wurde der PKW beschädigt. Das Reh verendete an der Unfallstelle.

 

Am  01.06.2012, 23:40, befuhr ein 42-jährige2 Fahrer eines Jeeps die Landstraße zwischen Nudersdorf und Reinsdorf. Hinter der Ortslage Nudersdorf überquerte plötzlich ein Wildschwein die Fahrbahn. Der Fahrer konnte einen Zusammenstoß nicht verhindern. Durch den Aufprall wurde der PKW beschädigt. Das Tier verendete an der Unfallstelle.

 

Am 02.06.2012, 23:30 Uhr, befuhr eine 23-Jährige, mit ihrem PKW VW, die Landstraße zwischen Klebitz und Kurzlipsdorf. Hinter der Ortslage Klebitz wechselte ein Reh über die Fahrbahn und wurde vom PKW erfasst. Durch den Zusammenstoß entstand Sachschaden am Fahrzeug. Das Reh konnte in unmittelbarer Nähe des Unfallortes, im angrenzenden Wald, verletzt aufgefunden werden. Da ein Jagdpächter nicht erreichbar war, wurde das Tier mit einem Schuss aus der Dienstwaffe der Beamten von seinen Qualen erlöst.

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis in Holzdorf:

Durch Beamte des RK Jessen, wurde am 02.06.2012, in Holzdorf, der Fahrer eines Motorrollers angehalten und kontrolliert. Die Kontrolle ergab, dass der 14-jährige Fahrer nicht in Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Am Fahrzeug waren Versicherungskennzeichen aus dem vorigen Jahr angebracht.  Eine Weiterfahrt wurde durch die Beamten untersagt. Gegen den 14-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Bei der Übergabe des Jugendlichen an den Vater, welcher der Halter des Fahrzeuges ist, wurde bekannt, dass er mit Wissen seines Vaters unterwegs war. Auch dieser muss sich jetzt strafrechtlich verantworten.

 

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