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Pressemeldungen der Polizei

Radfahrer aufgepasst!;
Pressemitteilung des Polizeireviers Wernigerode.

01.10.2002, Halberstadt – 215

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 215/02

 

Magdeburg, den 1. Oktober 2002

 

Radfahrer aufgepasst!;

Pressemitteilung des Polizeireviers Wernigerode.

Insgesamt 9 Verkehrsunfälle mussten Beamte des Polizeireviers von Montag, den 30.09. zu Dienstag den 01.10. aufnehmen. Bei den Unfällen wurden zwei Personen verletzt. In beiden Fällen handelte es sich um Radfahrer.

So wurde am 30.09.02, gegen 15.10 Uhr ein jungendlicher Radfahrer am Bein verletzt, als er den "Centerparkplatz" in Wernigerode befuhr und einen PKW nicht beachtete. Der Betreffende wurde in das Harzklinikum gebracht.

Ein weiterer Unfall bei welchem eine Radfahrerin verletzt wurde, ereignete sich bereits am 26.09.02, 17.30 Uhr im Bereich der Kreuzung Halberstädter Straße und Lindenallee in Wernigerode und wurde erst nachträglich angezeigt. Hier verläuft parallel zur Halberstädter Straße ein gekennzeichneter Fahrradweg. Eine 52-jährige Wernigeröderin wurde von einem PKW, welcher von der Halberstädter Straße in die Lindenallee eingebogen war erfasst und kam durch den Anstoß zu Fall. Dabei verletzte sie sich.

An dieser Stelle sei noch einmal auf die Problematik der Radwege in der Stadt Wernigerode und deren Kennzeichnung hingewiesen.

Speziell im Bereich der Kreuzung Lindenallee ist darauf zu achten, das die Radfahrer, welche auf dem rot gekennzeichneten Radweg parallel zur Halberstädter Straße, die Lindenallee überqueren, Vorrang vor den Fahrzeugen haben, die von der Halberstädter Straße in die Lindenallee einbiegen.

Grundsätzlich können gefährliche Verkehrssituationen bereinigt werden, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer entsprechend rücksichtsvoll verhalten.

Seit mehreren Jahren besteht im Stadtgebiet von Wernigerode ein ganzes Netz von Fahrradwegen. Diese sind insbesondere in der Innenstadt durch farbliche Abhebungen kenntlich gemacht. Es handelt sich um rote Farbmarkierungen, in welchen in regelmäßigen Abständen auch Piktogramme von Fahrrädern angebracht sind. Diese roten Angebotsstreifen bedeuten nicht automatisch, dass die Radfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern vorfahrtsberechtigt wären. Durch die Angebotsstreifen wird die bestehende StVO nicht außer Kraft gesetzt.

So gelten die Radfahrer, die den Radweg an der Halberstädter Straße/Kreuzung Lindenallee befahren, als im Parallelverkehr befindlich und sind damit vorfahrtsberechtigt gegenüber den einbiegenden Verkehrsteilnehmern.

Selbstverständlich müssen auch die Radfahrer ein entsprechendes Fahrverhalten an den Tag legen und sich auf die Verkehrssituation durch ein entsprechendes Fahrverhalten einstellen, zumal es sich um einen Rad-und Fußweg handelt.

Der in der Breiten Straße in Wernigerode befindliche Angebotsstreifen für Radfahrer gilt nur in Richtung von der "Angerkreuzung in Richtung Innenstadt". Die entgegengesetzt fahrenden Radfahrer müssen hier in Richtung Anger, die rechte Fahrbahnseite benutzten (Ausnahme Kinder). Die Radfahrer, die den Angebotsstreifen in der Breiten Straße benutzen, sollten beachten, dass hier eine 30-er Zone besteht und somit die aus den Nebenstraßen (Grüne Straße/Johannisstraße/Pfarrstraße) kommenden Verkehrsteilnehmer Vorrang haben. Hier gilt rechts vor links.

Der unmittelbar hinter dem Westerntorturm befindliche Angebotsstreifen über die Johann-Sebastian-Bach-Straße gilt nur für Radfahrer, welche hier jedoch absteigen und den auf der Bundesstraße befindlichen Verkehrsteilnehmern den Vorrang gewähren müssen. Es handelt sich nur um ein Angebot zum queren der Straße, natürlich unter Beachtung der gegenseitigen Rücksichtsnahme.

Fußgänger sollten diesen Bereich möglichst im Bereich der Lichtsignalanlage an der Westerntorkreuzung passieren.

Der Beginn der sogenannten dunklen Jahreszeit sollte für alle Radfahrer im übrigen Anlass sein, die vorgeschriebene Beleuchtungsanlage an den Rädern auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen und diese ggf. instand zu setzen. Reflektoren am Rad allein reichen nicht aus. Ebenfalls die "dunkle/kalte Jahreszeit" sollte für Eigentümer von Bungalows, Gartenhäusern und ähnlich genutzten Räumlichkeiten Anlass sein, wertintensive Gegenstände aus diesen an einen sicheren Ort zu bringen. Erfahrungsgemäß nutzten bestimmte Zeitgenossen die nunmehr häufige Abwesenheit der Kleingärtner und Bungalowbesitzer aus, um den großen Coup zu landen. Jedes Jahr wird dadurch immenser Sachschaden verursacht.

 

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