Pressemeldungen der Polizei - Polizeirevier Bördekreis
Polizeimeldungen Polizeirevier Börde
Kriminalitäts- und Verkehrslage
05.09.2025, Landkreis Börde – 235/ 2025
- Polizeirevier Börde
- Diebstahlshandlungen aus Firmenfahrzeugen - Radfahrer unter Einfluss berauschender Mittel
Kriminalitätslage
Diebstahlshandlungen aus Firmenfahrzeugen
Oschersleben/ Breitscheidstraße/ 04.09.2025, 16:30 Uhr- 05.09.2025, 05:45 Uhr
Unbekannte Täter entwendeten gewaltsam über die Heckscheibe eines Firmenfahrzeus mehrere Werkzeuge aus dem Fahrzeuginneren, darunter einen Laubsauger, eine Heckenschere und mehrere Akkus. Der Schaden beläuft sich nach Angaben der Geschädigten auf schätzungsweise 5000 Euro.
Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel.: 03904/478-0 zu melden.
Barleben/ An der Backhausbreite/ 03.09.2025, 18:00 Uhr- 04.09.2025, 06:00 Uhr
Unbekannte Täter schlugen die Heckscheibe eines Firmenfahrzeugs auf einem Parkplatz in Oschersleben ein und entwendeten aus diesem mehrere Werkzeuge. Zu dem Diebesgut gehörten u.a. eine Trennmaschine, ein Winkelschleifer und ein Werkzeugkoffer. Nach Angaben des Geschädigten ist ein Schaden in Höhe von 3400 Euro entstanden.
Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel.: 03904/478-0 zu melden.
Verkehrslage
Radfahrer unter Einfluss berauschender Mittel
Haldensleben/ Gerikestraße/ 04.09.2025, 21:46 Uhr
Durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde wurde ein Radfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen, da dieser mit seinem Fahrrad ohne Licht unterwegs war. Auf das Ansprechen seitens der Beamten reagierte der Betroffene verzögert. Im Rahmen der Prüfung der Verkehrstüchtigkeit wurden ein Alkohol- und Drogentest durchgeführt. Dabei schlug Letzterer positiv auf Amphetamine und Kokain an. Zudem wurde nach Feststellung der Identität des Beschuldigten bekannt, dass gegen diesen ein Haftbefehl vorliegt. Durch Bekannte des 42- Jährigen wurde der haftbefreiende Betrag bezahlt. In der weiteren Folge konnte festgestellt werden, dass der Reisepass des betroffenen Georgiers den visafreien Zeitraum von 90 Tagen überschritten hat. Es wurden mehrere Ermittlungsverfahren u.a. wegen Trunkenheit im Verkehr und dem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
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