Pressemeldungen der Polizei - Diensthundführerschule
Bundesrat - Justizministerin Kolb
für einheitliche Regelungen im europäischen Vertragsrecht
17.12.2010, Magdeburg – 111
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 111/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 111/10
Magdeburg, den 17. Dezember 2010
Bundesrat - Justizministerin Kolb
für einheitliche Regelungen im europäischen Vertragsrecht
Magdeburg (MJ). ¿Europa braucht einheitliche Regeln im Vertragsrecht. Ein
europäisches Vertragsrecht kann das Fundament eines starken europäischen
Binnenmarktes sein. Bislang hat jeder der 27 Mitgliedsstaaten seine eigene
Rechtsordnung. Das ist ein großes Hindernis für den grenzüberschreitenden
Warenverkehr im Binnenmarkt¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb
anlässlich der Vorstellung des Grünbuches zum Europäischen Vertragsrecht am
heutigen Freitag, dem 17. Dezember 2010, im Bundesrat.
Die Justizministerin favorisiert zunächst ein optionales
EU-Vertragsrecht für grenzüberschreitende Geschäfte, das von beiden
Vertragsparteien bewusst gewählt werden muss. Kolb: ¿Erprobte nationale
Rechtsvorschriften müssen so auch vor dem Hintergrund kultureller Unterschiede
in den Ländern nicht aufgegeben werden. Das europäische Vertragsrecht könnte
sich allmählich durchsetzen.¿
Die Justizministerin erwartet von einem EU-Vertragsrecht
klare und transparente Regelungen, die ein hohes Verbraucherschutzniveau
gewährleisten. ¿Nur wenn es gelingt, ein qualitativ hochwertiges und anwenderfreundliches
Recht zu schaffen, sehe ich eine Chance, dass sich ein Europäisches
Vertragsrecht behaupten kann¿, so Kolb.
Rückblick
Der Gedanke eines Europäischen Vertragsrechts ist nicht neu.
Schon 1989 und nochmals 1994 hatte das Europäische Parlament dazu aufgerufen,
mit den Vorarbeiten für die Ausarbeitung eines Europäischen Zivilgesetzbuches
zu beginnen. 2001 stieß die Europäische Kommission eine breitere Diskussion zur
Zukunft des Vertragsrechts an.
Ende 2009 wurde der wissenschaftliche Entwurf für einen gemeinsamen
Referenzrahmen veröffentlicht, der so genannte ¿Draft Common Frame of Reference¿,
der sich nicht auf das Vertragsrecht beschränkte, sondern auch zivilrechtliche
Grundsätze des Bereicherungsrechts, des Deliktrechts und des Sachenrechts sowie
Begriffsbestimmungen und Mustervorschriften einbezog. Am 26. April 2010 beschloss
die EU-Kommission die Einsetzung einer Expertengruppe, die sich mit dem Entwurf
hinsichtlich des Vertragsrechts beschäftigt. Daraus resultierende Vorschläge
sollen der Kommission 2012 vorgelegt werden.
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