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Pressemitteilungen der Ministerien

Teilentschuldung für den Abwasserverband Bodeniederung

17.07.2001, Magdeburg – 190

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 190/01

 

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 190/01

 

Magdeburg, den 16. Juli 2001

 

 

Teilentschuldung für den Abwasserverband Bodeniederung

23 Mio - Hilfe an Verpflichtungen geknüpft

 

Der Abwasserverband Bodeniederung ist in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen. Das Land will mit einer Teilentschuldung helfen. Diese soll 2001 gezahlt werden. Aufgrund der besonders misslichen Lage, können dem Verband jetzt schon 23,7 Mio DM als Entschuldungsteilbetrag ausgezahlt werden. Obwohl die üblichen Voraussetzungen noch nicht abschließend nachgewiesen sind. Daher werden im Zuwendungsvertrag Verpflichtungen auferlegt.

 

Diese Forderungen sind das Minimum dessen, was auch in anderen Fällen verlangt wird. Umweltstaatssekretärin Vera Gäde-Butzlaff: " Bei solchen Summen müssen wir ganz genau prüfen, dass wir nicht in ein Fass ohne Boden zahlen. Und wir müssen Belastungsgerechtigkeit anstreben. Andernfalls sind die Steuerzahler zu recht erbost."

Von der nachweislichen Erfüllung der Forderungen hängen Zeitpunkt und Höhe des zweiten Teilentschuldungsbetrags ab.

 

Der Verband hat zu beschließen und durchzuführen:

 

 

kostendeckende Entgelte für 1999 nachzuweisen (mindestens 280 DM pro Einwohner und Jahr)

 

 

 

eine Gebührenkalkulation zu erarbeiten und eine Gebührenanpassung rückwirkend zum 01.09.2001 auf mindestens 280 DM pro Einwohner und Jahr auf der Grundlage des tatsächlichen Wasserverbrauchs/ bzw. kostendeckend zu beschließen.

 

 

 

einen geeigneten Dienstleister mit der Unterstützung der Geschäftsführung zur Konsolidierung des Verbandes zu beauftragen,

eine Auflistung der Beiträge vorzulegen, die

a) im Jahr 2000 insgesamt beschieden,

b) bis zum 30.06.2001 beschieden,

c) bisher zwar beschieden, aber noch nicht vollstreckt (1994 bis heute),

d) bislang überhaupt noch nicht beschieden wurden.

 

 

 

 

 

bis zum 30.11.2001 vorzulegen und zu überarbeiten:

a) Gebührenkalkulation der zentralen Schmutzwasser-Entsorgung

b) Gebührenkalkulation der dezentralen Schmutzwasser-Entsorgung

c) Gebührenkalkulation der Niederschlagswasser-Entsorgung

alle Anlagen (Kläranlagen etc) nachzuweisen, vor allem mit Nachweis der Kosten der Hausanschlüsse

mit dem Regierungspräsidium Magdeburg rechtlich zu überprüfen, ob hinsichtlich des Rückgangs der Gebühreneinnahmen im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung von privaten Grundstücksflächen

a) Niederschlagswasserbeiträge und/oder

b) Grundgebühren erhoben werden können.

Sofern rechtlich zulässig, muss der AV Bodeniederung diese Einnahmearten ausschöpfen .

die offenen Beiträge aus den Gewerbegebieten, insbesondere auch die der Gemeinden ¿ soweit rechtlich zulässig ¿ baldmöglichst einzuziehen.

überprüfung des Betreibervertrages

 

Es können sich weitere Forderungen ergeben, die jetzt noch nicht absehbar sind.

 

Für die Teilentschuldungshilfe des AV Bodeniederung musste das Finanzministerium Ausnahmegenehmigungen erteilen. Denn bei dem Verband gehören das Anlagenvermögen einem privaten Betreiber, die Verbindlichkeiten aber dem Verband. Also muss sichergestellt werden, dass die Teilentschuldung auch wirklich den Bürgern zu Gute kommt.

 

Eine erschwerende Besonderheit des Abwasserverbandes Bodeniederung ist auch, dass jahrelange viel zu niedrige laufende Gebühren und keine einmaligen Beiträge erhoben worden sind. Dadurch haben sich die Verluste summiert, obwohl dies allen Verantwortlichen im Verband hätte bekannt sein müssen.

 

 

 

 

Rückfragen an Annette Schütz

 

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