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Gesundheitsministerin Kuppe: Vermittlungsverfahren zu Wohnortprinzip soll Gesetzes-Webfehler korrigieren
16.07.2001, Magdeburg – 83
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 083/01
Magdeburg, den 13. Juli 2001
Gesundheitsministerin Kuppe: Vermittlungsverfahren zu Wohnortprinzip soll Gesetzes-Webfehler korrigieren
Berlin/Magdeburg. Auf Initiative Sachsen-Anhalts und anderer ostdeutscher Länder hat der Bundesrat am Freitag das Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für ärzte und Zahnärzte gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen.
Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD), die für die ostdeutschen Länder im Bundesrat gesprochen hatte, erklärt dazu:
"Nunmehr ist der Weg frei, um zu einer wirklichen Ost-West-Gerechtigkeit in der ambulanten ärztlichen Versorgung zu gelangen. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist ein Stufenplan zur Ost-West-Angleichung der sogenannten Kopfpauschalen für die ambulante ärztliche Versorgung aufzustellen. Diese Operation ist elf Jahre nach der Einheit überfällig.
Grundsätzlich wird das Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips für die Vergütung ärztlicher Versorgung von Sachsen-Anhalt begrüßt. Das ist die Grundlage, damit das von den Versicherten eingezahlte Geld auch wirklich für die medizinische Versorgung am Wohnort der Versicherten eingesetzt wird.
Im Vermittlungsverfahren wollen wir aber einen entscheidenden Webfehler zu Lasten der ärztlichen Versorgung in den neuen Ländern korrigieren. Die niedrigeren Kopfpauschalen in den neuen Ländern dürfen nicht auf Dauer festgeschrieben werden. Wir brauchen die öffnung und einen Fahrplan zur schrittweisen Angleichung."
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