Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung stellt die Unzulässigkeit des Volksbegehrens der "Volksinitiative - Für die Zukunft unserer Kinder" fest

10.07.2001, Magdeburg – 396

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 396/01

 

Magdeburg, den 10. Juli 2001

 

Landesregierung stellt die Unzulässigkeit des Volksbegehrens der "Volksinitiative - Für die Zukunft unserer Kinder" fest

Nach Mitteilung von Innenminister Dr. Manfred Püchel hat die Landesregierung heute in ihrer Kabinettssitzung die Unzulässigkeit des Volksbegehrens der "Volksinitiative - Für die Zukunft unserer Kinder" festgestellt.

Das Kabinett hatte im Juli vergangenen Jahres den Antrag auf Durchführung des Volksbegehrens angenommen und die Frist, während der Eintragungen für das Volksbegehren vorgenommen werden konnten, vom 11. September 2000 bis zum 10. März 2001 festgesetzt.

Für die Zulässigkeit eines Volksbegehrens sind mindestens 250.000 gültige Eintragungen erforderlich. Dieses Quorum haben die Vertrauenspersonen der "Volksinitiative ¿ Für die Zukunft unserer Kinder" nicht erreicht.

Der Landeswahlleiter habe nunmehr gemäß Volksabstimmungsgesetz die Ordnungsmäßigkeit des Eintragungsverfahrens geprüft und nach Prüfung durch die Meldebehörden die Zahl der gültigen sowie ungültigen Eintragungen festgestellt. Püchel: "Danach haben sich auf den 5.682 Unterschriftsbögen insgesamt 49.155 Personen eingetragen. Davon waren 43.600 Eintragungen gültig und 5.555 (11,3 Prozent,) ungültig. Erforderlich wären aber mindestens 250.000 Beteiligungsberechtigte gewesen. Somit ist das Volksbegehren nicht zulässig."

Innenminister Püchel dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz in der Sache und bei der Durchführung der Initiative. Auch wenn die Ansichten in den Fragen der Kinderbetreuung zum Teil auseinander lägen, müsse, so Püchel, das demokratische Engagement der Initiatoren gewürdigt werden.

Den Vertrauenspersonen werden die notwendigen Kosten einer angemessenen Werbung für das Volksbegehren mit 0,50 DM je gültiger Eintragung erstattet. Der Antrag auf Festsetzung und Auszahlung des Erstattungsbetrages ist von den Vertrauenspersonen innerhalb von zwei Monaten nach der Entscheidung der Landesregierung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens bei dem Präsidenten des Landtages einzureichen.

Die Ministerin für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Dr. Gerlinde Kuppe, erklärte zum Thema Kinderbetreuung: "Mit dem sehr deutlichen Scheitern des Volksbegehrens sieht die Landesregierung ihren konsequenten Kurs zur langfristigen Sicherung der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt bestätigt. Die Koordinaten stehen unumstößlich und verlässlich: Eltern in Sachsen-Anhalt haben bundesweit einmalig einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für ihre Sprösslinge von der Geburt an bis zum Abschluss der sechsten Schulklasse. Das Kinderbetreuungsgesetz garantiert eine ganztägige Betreuung mit mindestens zehn Stunden am Tag. Dass dieser weitreichende Rechtsanspruch kein Papiertiger ist, belegen die Zahlen für das vergangene Jahr. Rund 45 Prozent der Kinder im Krippenalter und etwa 90 Prozent der Jungen und Mädchen im Kindergartenalter besuchten eine Einrichtung ¿ und dies überwiegend ganztägig. Eltern fragen also Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt offensiv nach, und das ist auch gut so. Das Land steht zu seiner Zusage, pro betreutem Kind einen Pauschalbetrag zu zahlen ¿ und dies erfolgt unabhängig davon, wie lange das Kind pro Tag die Einrichtung besucht."

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de