Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung verabschiedet Etatentwurf 2002/Zukunfts-sicherung durch weitere Konsolidierung der Landesfinanzen/Schwerpunkte: Investitionen, Infrastruktur, Innovation und Forschung

10.07.2001, Magdeburg – 395

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 395/01

 

Magdeburg, den 10. Juli 2001

 

Landesregierung verabschiedet Etatentwurf 2002/Zukunfts-sicherung durch weitere Konsolidierung der Landesfinanzen/Schwerpunkte: Investitionen, Infrastruktur, Innovation und Forschung

Die Landesregierung hat heute den Haushaltsplanentwurf 2002 abschließend beraten und beschlossen. Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner: "Wir haben unsere Ziele trotz schwieriger Rahmenbedingungen erreicht und damit Kurs gehalten. Dieser Haushalt ist solide und zukunftsgerichtet." Nach den Solidarpaktverhandlungen habe die Landesregierung eine weitere wichtige Etappe in der Finanzpolitik erfolgreich absolviert.

Der erstmals in Euro zu erstellende Haushalt wird nach den Vorstellungen des Kabinetts ein Gesamtvolumen von rund 10,4 Mrd. Euro (20,4 Mrd. DM) umfassen und um 0,5% über dem Niveau des Jahres 2001 liegen.

"Mehr Geld für die Hochschulen, für eine veränderte Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik, für Umwelt, für Sicherheit (Polizei und Justiz), weniger neue Schulden, den Deckel auf Personal- und Sachkosten ¿ das ist Sparen mit Verstand," erklärte Finanzminister Gerhards bei der Vorstellung der Eckpunkte des Etatentwurfs.

Ungeachtet der äußerst angespannten Haushaltssituation im Jahr 2002 liegen die Ausgaben für Investitionen insgesamt bei 2.141 Mio. Euro (4.188 Mio. DM) und damit weiterhin auf einem hohen Niveau. Das Investitionsvolumen erreicht bezogen auf die bereinigten Gesamtausgaben eine Quote von 20,7 Prozent und ist damit lediglich um 1,3 Prozentpunkte niedriger als der Ansatz des laufenden Haushaltsjahres. Verursacht wird die Senkung der Investitionsquote auch durch das Auslaufen des Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost (IfG) bzw. Veränderungen im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs.

Trotz des nahezu unveränderten Gesamtvolumens im Landeshaushalt 2002 gegenüber dem Vorjahr werden die Ausgaben auf verschiedenen Feldern steigen. Für die Bereiche Wissenschaft und Forschung (Einzelplan 06) erfolgt eine Ausgabenerhöhung von rund zehn Prozent auf 602 Mio. Euro (1.177 Mio. DM). Im Etat für Raumordnung und Umwelt (Einzelplan 15) sind Steigerungen um mehr als sechs Prozent geplant. Für die Bereiche Ernährung und Landwirtschaft, Justiz, Wohnungswesen, Städtebau, Verkehr (Einzelpläne 09, 11, 14) liegt die Ausgabenerhöhung gegenüber dem Vorjahr bei insgesamt 46 Mio. Euro (90 Mio. DM). Die Ausgaben-Reduzierungen im Wirtschaftsbereich (Einzelplan 08) sind zum Teil durch Kürzungen des Bundes verursacht.

Die Einnahmen beinhalten eine Nettokreditaufnahme von 537 Mio. Euro (1.050 Mio. DM), die damit wie geplant um 153 Mio. Euro (300 Mio. DM) unter derjenigen des laufenden Haushaltsjahres liegt. Die eigenfinanzierten Investitionen belaufen sich nunmehr auf 1.141 Mio. Euro (2.232 Mio. DM), so dass die Verfassungsgrenze für die Nettokreditaufnahme deutlich unterschritten wird. Minister Gerhards: "Damit fahren wir mit unserer stetigen Verringerung der Neuverschuldung fort. Die Konsolidierungspolitik ist zwar schmerzlich, aber ohne Alternative."

Sparen will das Land bei den Sach- und Personalausgaben. Preis- und Tarifsteigerungen sollen durch Einsparungen und nicht durch erhöhte Haushaltsansätze finanziert werden. "Wir müssen unsere Hausaufgaben machen und besonders knapp mit den Verwaltungsausgaben kalkulieren. Dies bedeutet auch, dass wir in manchen Bereichen dringende Ausgaben nicht tätigen können," erklärt dazu Minister Gerhards. Im Etatentwurf 2002 sind die Personalausgaben daher grundsätzlich auf dem Niveau des Haushaltsplanes 2001 festgeschrieben worden. Mit dem Einfrieren der Personalausgaben verfolgt die Landesregierung konsequent die Umsetzung des Stellenabbaukonzeptes vom 21./22. Juni 1999.

Die Höhe der Zinsausgaben im Haushalt 2002 wird nach Schätzung des Finanzministeriums 843 Mio. Euro (1.649 Mio. DM) betragen (Aufwuchs gegenüber 2001: 75 Mio. Euro (147 Mio. DM)) und verdeutlicht die Notwendigkeit der Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung.

Zu einzelnen Ausgabeschwerpunkten:

Kommunalfinanzen

Die Leistungen des Landes an die Kommunen werden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetz (FAG) gegenüber den Haushaltsansätzen 2001 um 186 Mio. Euro (364 Mio. DM) sinken und zwar ausschließlich durch Reduzierung investiver Zuweisungen. Dagegen bleiben die allgemeinen Finanzzuweisungen unbeschränkt, sie steigen gegenüber dem Jahre 2001 um ca. 21 Mio. Euro (41,4 Mio. DM). Die Rückführung ist begründet, weil das Land Sachsen-Anhalt im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Ländern in den zurückliegenden Jahren seinen Kommunen vergleichsweise hohe Zuweisungen zur Verfügung gestellt hat. In Anbetracht der Haushaltssituation und Verschuldung des Landes ist die Höhe der Leistungen an die Kommunen nicht zu halten. Dies gilt um so mehr, als die Kreditaufnahme aller Kommunen des Landes im Jahr 2000 insgesamt nahe Null gelegen hat. Minister Gerhards: "Die überdurchschnittliche Dotierung der Kommunalzuweisungen übersteigt auf Dauer die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes. Wer sich die Zahlen und Fakten unvoreingenommen anschaut, wird den Korrekturbedarf bestätigen können."

Unabhängig von der Höhe der Zuweisungen an Kommunen wird von der Landesregierung nicht verkannt, dass auch bei Kommunen noch erheblicher Anpassungsbedarf gegenüber Westdeutschland besteht. Die Kalkulation der Kommunen mit gekürzten Leistungen des Landes wird erleichtert, indem die verbleibenden Mittel im Jahr 2002 einer deutlich geringeren investiven Bindung als bisher unterliegen. Auch entfällt künftig der erhebliche Verwaltungsaufwand, der mit der Umsetzung von Maßnahmen nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost (IfG) verbunden war. Ferner steigt die investive Bindung der Finanzausgleichsmasse des FAG bis 2005 in Stufen wieder an, um insbesondere noch immer bestehende Infrastrukturdefizite zu beseitigen. Somit wird mittelfristig bei größerer Verwendungsfreiheit der Mittel und verringertem Verwaltungsaufwand wieder in etwa ein Niveau der Leistungen erreicht, wie es auf der Grundlage des IfG bis 2001 bestanden hat.

Arbeit und Soziales

Auch im Jahr 2002 wird die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine der vordringlichsten Aufgaben der Landesregierung bleiben. Alle Ressorts leisten dazu ihren aktiven Beitrag. Für die aktive Beschäftigungspolitik wird das Land auch Dank der Mittelzuweisungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im kommenden Jahr rund 217 Millionen Euro aufwenden können. Schwerpunkte sind die Qualifizierung von Beschäftigten in klein- und mittelständischen Unternehmen, die offensive Unterstützung von Existenzgründungen sowie Lohnkostenzuschüsse für zusätzliche Arbeitsplätze. Kontinuität und Verlässlichkeit werden auch mit den Ansätzen für die Ausbildungsförderung sowie für die Kofinanzierung des Landes für ABM und SAM gewährleistet.

Der Sozialsektor bleibt auch 2002 ein offensiver Investitionsbereich. Knapp 300 Millionen Euro werden aufgewendet, um die baulichen Bedingungen im Sportstätten- und Kindertagesstättenbereich sowie in der Alten- und Behindertenpflege und im Krankenhaussektor weiter voran zu bringen. Gemessen an seinem Gesamtvolumen von 1,2 Milliarden Euro weist der Sozialetat von Ministerin Dr. Gerlinde Kuppe damit eine überdurchschnittlich hohe Investitionsquote von 24,3 Prozent auf. Der Sozialetat strahlt damit direkt beschäftigungssichernd in die Baubranche und andere Gewerke aus.

Im Bereich Kinderbetreuung bleibt es bei dem mit der KiBeG-Novelle von 1999 eingeschlagenen Kurs. Demnach werden die Landespauschalen pro betreutem Kind zum 1. Januar 2002 in der letzten Stufe modifiziert. Zugleich verständigte sich das Kabinett darauf, die mit Beginn des Jahres 2001 wirksam gewordene Aufstockung der Landeszuschüsse um 5,1 Prozent fortzuschreiben. Damit werden die Landespauschalen pro betreutem Kind ab Januar 2002 höher ausfallen als im Gesetz formuliert. Es bleibt bei der Zusage des Landes, für jedes in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreute Kind unabhängig von der Betreuungszeit eine festgesetzte Pauschale zu zahlen. Das Investitionsprogramm wird gegenüber 2001 mit rund 10 Millionen Euro unverändert fortgeschrieben.

Wirtschaft, Mittelstand, Innovation

Gegenüber dem Haushalt 2001 geht der Haushalt des Wirtschaftsministeriums um rd. 80,08 Mio. Euro und damit um rd. 10 Prozent zurück. Der Rückgang ist wesentlich bedingt durch ein seit Jahren sich nach unten entwickelndes Volumen der durch Bund und Land finanzierten Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ¿ GA ¿ und durch das Auslaufen der Ausgaben für Fördermaßnahmen der EU-Programmperiode 1994 bis 1999 (EFRE II).

Der Haushalt des Wirtschaftsministeriums wird weiterhin gekennzeichnet durch eine hohe Investitionsförderung, die einen Anteil von rd. 85,4 % der Ausgaben ausmacht. Auf konsumtive Zuschüsse entfallen rd. 10,2 %. Personalausgaben und Sachausgaben nehmen dagegen einen vergleichsweise bescheidenen Umfang von rd. 4,3 % ein.

Besonders hervorzuheben ist, dass die veranschlagten Ausgaben für die wirtschaftspolitischen Schwerpunkte wie Forschung, Entwicklung und Innovation, Mittelstandsförderung, Tourismusförderung sowie die Förderung der Außenwirtschaftsbeziehungen und des Absatzes gegenüber dem Haushalt 2001 erhebliche Zuwächse aufweisen, deren Bandbreite von rd. 37 % bei der Tourismusförderung bis zu rd. 71 % bei der Mittelstandsförderung reicht. Durch Verknüpfungen mit anderen Finanzierungsquellen werden die Landesmittel noch erheblich aufgestockt. Der Bereich Innovation und Forschung kann so nahezu verdoppelt werden (58,23 Mio. Euro gegenüber 22,51 Mio. Euro in 2001).

Infrastruktur: Wohnen, Städtebau, Verkehr

Der gravierende Wohnungsleerstand in den neuen Bundesländern ist eine der herausragendsten Aufgaben für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft der nächsten Jahre. Darauf sind alle zur Verfügung stehenden öffentlichen aber auch privaten Mittel zu konzentrieren.

Im Landeshaushalt ist deshalb ab dem Jahr 2002 ein eigenes Kapitel "Stadtumbau" vorgesehen, in dem alle bestehenden, aber auch die künftigen Städtebau- und Wohnungsbauprogramme zusammengefasst werden. Für die notwendige Planungssicherheit ist dieses Programm zunächst auf 3 Jahre ausgerichtet und insgesamt mit fast 150 Millionen Euro ausgestattet. Damit ist die haushaltsmäßige Vorsorge getroffen, dass das Land alle vom Bund im Zeitraum 2002 bis 2004 zur Verfügung gestellten Mittel für den Stadtumbau in Ostdeutschland komplementieren kann.

Im Landeshaushalt 2002 werden darüber hinaus auch alle weiteren Bund-Länder-Programme in voller Höhe komplementiert.

Für die Landesinitiative Urban 21, die in einzelnen Quartieren städtebauliche Maßnahmen mit der Wirtschaftsförderung sowie mit Projekten aus dem sozialen und ökologischen Bereich kombiniert, werden im Haushalt 2002 allein für städtebauliche Maßnahmen 53,2 Mio. Euro eingestellt.

Der Ausbau und Erhalt der Straßeninfrastruktur bleibt weiterhin vordringliche Aufgabe. Im Straßenbau in Sachsen-Anhalt werden auch im Jahre 2002 über 500 Mio. Euro eingesetzt. Dabei wird der Landesanteil mit fast 130 Mio. Euro auf unvermindert hohem Niveau fortgeschrieben. Um den Planungsvorlauf für das Ortsumgehungsprogramm zu sichern, ist eine Erhöhung der Haushaltsmittel in diesem Bereich um 2,2 auf 22,5 Mio. Euro vorgesehen.

Wissenschaft und Forschung

Die Wissenschaftspolitik stellt auch in 2002 einen Schwerpunkt dar: Für die beiden Universitäten in Magdeburg und Halle hat die Landesregierung einen Aufwuchs von 9,5 Mio. Euro beschlossen (2001: 196,8 Mio. Euro; 2002: 205,3 Mio. Euro). Hiermit werden die Universitäten in die Lage versetzt, den begonnenen Umstrukturierungsprozeß qualifiziert fortzuführen.

Dies gilt auch die Fachhochschulen des Landes. Hier sind die Mittel der Globalbudgets der Fachhochschulen mit 79 Mio. Euro um rund 3,57 Mio. Euro angehoben worden (2001: 75,15 Mio. Euro). Daneben ist ein Innovations- und Profilierungsfonds für die Fachhochschulen in Höhe von zwei Mio. Euro vorgesehen, wie er von der Arbeitsgruppe Wissenschaftsstruktur der Landesregierung empfohlen worden war. Insgesamt stehen damit 81,1 Mio. Euro für den Ausbau der Fachhochschullandschaft zur Verfügung.

Bildung und Kultur

Die Landesregierung betont mit dem Beschluß zum Einzelplan 07 für den HPE 2002 die Strukturwirkung des Bildungs- und Kulturetats für die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt. Der für 2002 beschlossene Ansatz liegt um rund zehn Mio. Euro unterhalb des Etats 2001 (2001: 1.509,9 Mio. Euro; 2002: 1.499,3 Mio. Euro). Gleichwohl ist hervorzuheben, daß die geringfügige Absenkung des Etats im wesentlichen durch die Rückführung der Personalausgaben bedingt ist. Ausschlaggebend hierfür sind die sinkenden Schülerzahlen infolge der demographischen Entwicklung und der damit einhergehende Rückgang des Bedarfes an Lehrerinnen und Lehrern.

Innerhalb des Etats ist die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft, die Förderung der Erwachsenbildung und die Bereitstellung der Lernmittelhilfe in der Höhe des Jahres 2001 abgesichert worden. Es wurden hier keine Kürzungen vorgenommen.

Weiterhin hat die Landesregierung die Fortführung der Kulturförderung auf annähernd gleichem Niveau beschlossen. Hier sinken die Ansätze gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,34 Mio. Euro (2001: 101,1 Mio. Euro; 2002: 99,671 Mio. Euro). Diese Kürzungen sollen aber durch die Bereitstellung von Bundes- und EU¿Mitteln ausgeglichen werden. Vollständig abgesichert ist die weitere Unterstützung der Theater- und Orchester in Sachsen-Anhalt auf dem erreichten Niveau.

Justiz und Inneres

Der Haushaltsplanentwurf 2002 in Höhe von 298,1 Mio. Euro gewährleistet in der Justiz Qualität und Kontinuität. Im Bereich der IT-Verfahren können begonnene Projekte fortgesetzt werden, die für mehr Effektivität und Bürgernähe stehen. Hierbei sind insbesondere die Errichtung eines zentralen Mahngerichts sowie die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung und die Umstellung auf das elektronische Grundbuch zu nennen. Darüber hinaus wird die Einführung des elektronischen Handelsregisters umgesetzt.

Die Tätigkeit des Sozialen Dienstes im Bereich des Opferschutzes und der Prävention werden auf dem bisherigen Niveau weitergeführt und Freie Träger wie bislang unterstützt. Im Bereich der Justizvollzuges ist es gelungen, dem enormen Anstieg der Anzahl der Gefangenen auf durchschnittlich 2.500 Inhaftierte durch die Einstellung zusätzlicher Haushaltsmittel Rechnung zu tragen, so dass die Sicherheit der Bevölkerung und ein geordneter Vollzug gewährleistet ist.

Im Etat des Innenministeriums kann die Förderung der Feuerwehren auf hohem Niveau fortgeführt werden. Die Polizei bleibt vom Sparkurs ausgenommen. Dies unterstreicht die hohe Priorität, die die Landesregierung der Kriminalitätsbekämpfung beimisst. Auf der Basis des Personalentwicklungskonzeptes werden auch in den Jahren 2002 ff. Polizeianwärter in ausreichender Zahl eingestellt.

Landwirtschaft und Umwelt

Der Agrarhaushalt weist ein Plus von etwa 33 Mio. Euro aus. Der Mehrbedarf ergibt sich aus der notwendigen Kofinanzierung von EU-Programmen. Mit den zusätzlichen Geldern können die Neuausrichtung der Agrarpolitik und die Bewältigung der BSE-Folgen zielgerichtet angegangen werden. Weitere Schwerpunkte sind die Förderung ländlicher Räume durch Programme zur Dorfentwicklung und Erneuerung sowie die Entwicklung der Großschutzgebiete.

Der Umwelthaushalt weist ein Plus von etwa 17 Mio. Euro aus. Schwerpunkte sind hier der Umweltschutz, vor allem die Altlastensanierung in den ökologischen Großprojekten und auch weiterhin die Entschuldung von Abwasserzweckverbänden.

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de