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Pressemitteilungen der Ministerien

Kultusminister Harms begrüßt Zustimmung der Gewerkschaften und Universitätsgremien zur Personalentwicklung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

22.06.2001, Magdeburg – 85

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 085/01

 

Magdeburg, den 23. Juni 2001

 

 

Kultusminister Harms begrüßt Zustimmung der Gewerkschaften und Universitätsgremien zur Personalentwicklung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

Am 1. Juni 2001 hatten die Landesregierung und die Gewerkschaften ver-di Sachsen-Anhalt und GEW Sachsen-Anhalt eine Vereinbarung zur Personalentwicklung an den Hochschulen des Landes abgeschlossen. Die Vereinbarung regelt explizit die Personalentwicklung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. In der Präambel der Vereinbarung unterstreichen beide Seiten ihre Einigkeit darüber, dass die Hochschulen des Landes Bedingungen für eine zukunftsfähige Entwicklung benötigen.

 

Alle Vertragspartner hatten eine Erklärungsfrist bis zum 22. Juni 2001 24.00 Uhr vereinbart. Nach intensiven Diskussionsprozessen innerhalb der Landesregierung, der Gewerkschaften und in den Gremien der Universität Halle wurde die Vereinbarung mit Ablauf des 22. Juni 2001 wirksam.

 

Kultusminister Dr. Gerd Harms begrüßte am Morgen das Votum. Er sagte: "Ich freue mich, dass die mit den Gewerkschaften geschlossene Vereinbarung Akzeptanz gefunden hat. Offensichtlich ist allen Beteiligten klar geworden, dass die Zukunft der Universität Halle ganz wesentlich davon abhängt, dass sie in ihren Strukturen handlungsfähig wird. Zu dem Erfolg hat sicherlich der tragende Grundsatz der Vereinbarung beigetragen, dass der notwendige Personalabbau unter Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen vonstatten gehen soll. In diesem Sinne konnten bereits konkrete Stellen- und Fortbildungsangebote an die Bediensteten der Martin-Luther-Universität Halle gemacht werden. Flankierend wirkt dabei die von der Landesregierung verabschiedete neue Regelung zur Altersteilzeit, die den Beschäftigten weitere Möglichkeiten eröffnet."

Harms berichtete, dass man in erster Linie an eine übernahme von Bediensteten auf andere Stellen im Landesdienst denke. Freie Stellen in der Landesverwaltung, vorrangig im Geschäftsbereich des Kultusministeriums, sollen den Beschäftigten über das Personal Service Center angeboten werden. Außerdem können freie, besetzbare Stellen im Schuldienst im Einzelfall mit geeigneten Personen besetzt werden. Daneben gibt es Angebote für Umschulungen oder für Ausbildungen in neuen Berufsfeldern. Auch hier bestehen gute Chancen auf Vermittlung in eine angemessene Beschäftigung, die nach Möglichkeit auch der jeweiligen Vorbildung Rechnung tragen soll. Als dritte Möglichkeit besteht die Chance, in eine Gesellschaft privaten Rechts zu wechseln. Hierbei soll auf bewährtes Know-how zurückgegriffen werden.

 

 

 

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