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Pressemitteilungen der Ministerien

Arbeitsministerin Kuppe will mit Lohnkostenzuschuss zusätzliche Arbeitsplätze vor allem für Jugendliche schaffen/ Neuer Gutschein soll weitere Türen öffnen

19.06.2001, Magdeburg – 351

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 351/01

 

Magdeburg, den 19. Juni 2001

 

Arbeitsministerin Kuppe will mit Lohnkostenzuschuss zusätzliche Arbeitsplätze vor allem für Jugendliche schaffen/ Neuer Gutschein soll weitere Türen öffnen

Arbeitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe will über Lohnkostenzuschüsse des Landes an Unternehmen in diesem Jahr rund 2.000 neue Arbeitsplätze vor allem für Jugendliche in der Privatwirtschaft schaffen. "Es gibt eine Vielzahl gerade kleinerer und junger Unternehmen im Land, deren Auftragsbücher zwar eine weitere Arbeitskraft vertragen, deren Ertragslage sie jedoch noch zögern lässt", sagte die Ministerin am heutigen Dienstag in der Kabinettspressekonferenz zur Vorstellung eines Gutscheines, der Firmen offensiv auf den Landeszuschuss hinweisen soll. Gefördert werden neue Teilzeit- und Vollzeitarbeitsplätze.

Der neue Gutschein soll erwerbslosen Jugendlichen - aber auch Frauen und Männern, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt besonders schwierig ist - gegeben werden, damit diese in Vorstellungsgesprächen bei Unternehmen sofort und gezielt auf die entsprechende Landesförderung verweisen können.

Ministerin Kuppe betonte: "Keine Firma soll und wird allein wegen der Einstellungsbeihilfen einen neuen Arbeitsplatz einrichten, für den es keine wirtschaftliche Begründung oder Perspektive gibt. Gibt es aber einen Bedarf, so kann der Lohnkostenzuschuss ein entscheidender Türöffner sein." Rund 20 Millionen Mark aus der Landeskasse sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) hat die Arbeitsministerin in diesem Jahr für Lohnkostenzuschüsse reserviert. Bei größerer Nachfrage kann der Etat auch angepasst werden.

Lohnkostenzuschüsse sind eine Hauptsäule in der Beschäftigungspolitik der Landesregierung für Jugendliche. Die Ministerin betonte: "Ich will nicht hinnehmen, dass für zu viele junge Leute die erste Erfahrung im Berufsleben die der Arbeitslosigkeit ist. Wenn als Alternative für diese Jugendlichen eine Teilzeitstelle eingerichtet wird, so ist das ein wichtiger Schritt nach vorn. Junge Leute brauchen Arbeit. Die Unternehmen brauchen die Jugendlichen, um sich die Wettbewerbschancen für morgen zu sichern."

Die Ministerin appellierte an die Wirtschaft, die gemeinsamen Erfolge im Ausbildungssektor (jeder Jugendliche bekommt ein Ausbildungsplatzangebot) offensiv zu nutzen und in neue Arbeitsplätze umzumünzen: "Nach der Ausbildung darf nicht die Erwerbslosigkeit, sondern muss der Berufseinstieg folgen." Die Erwerbslosenquote bei Jugendlichen lag im Mai mit rund 25.500 arbeitslosen Frauen und Männern bei 14,8 Prozent.

Der neue Gutschein kann beim Landesamt für Arbeitsschutz (Kühnauer Straße 70, 06846 Dessau, Tel.: 0340-65010) abgerufen werden. Die Jugendlichen und anderen Erwerbslosen werden vom Landesamt detailliert über die Fördermodalitäten beraten. Somit soll möglichen Enttäuschungen offensiv vorgebeugt werden, wie sie entstehen können, wenn die oder der Arbeitsplatzsuchende ein Unternehmen mit dem Lohnkostenzuschuss geworben hat, die Förderung jedoch wegen fehlender Voraussetzungen letztlich nicht gewährt werden kann. Gedruckt wurde der Gutschein in einer Startauflage von 5.000 Stück.

Daten und Fakten zum Landes-Lohnkostenzuschuss im überblick:

Die Einstellungshilfen des Landes werden in Ergänzung zum Förderinstrumentarium der Bundesanstalt für Arbeit gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Gefördert wird für ein Jahr. Sitz oder Niederlassung des privaten Arbeitgebers sowie Hauptwohnsitz von neuer Arbeitnehmerin oder neuem Arbeitnehmer müssen Sachsen-Anhalt sein. Der Förderantrag muss zudem vor Abschluss des Arbeitsvertrages oder vor Ablauf der Förderung durch die Bundesanstalt beim Landesamt für Arbeitsschutz eingegangen sein.

Gefördert werden Arbeitsplätze für:

erwerbslose Jugendliche unter 25 Jahren,

arbeitslose Behinderte

Langzeitarbeitslose

Erwerbslose Frauen ab dem 45. und Männer ab vollendetem 50. Lebensjahr

arbeitslose Alleinerziehende

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Qualifizierungsprogrammen des Landes

Je nach Fördervoraussetzung wird ein Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsplatz bezuschusst.

Die Höhe der Förderung beträgt:

Für einen zusätzlichen unbefristeten Teilzeitarbeitsplatz mit einem Volumen von wöchentlich 15 bis 30 Stunden bis zu 40 Prozent des Bruttoentgeltes, maximal aber 12.000 Mark.

Für einen Vollzeitarbeitsplatz mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden bis zu 30 Prozent des Bruttoentgeltes und maximal 15.000 Mark.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Hegelstraße 42

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