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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Dr. Manfred Püchel stellt Feuerwehrjahresbericht 2000 vor

18.06.2001, Magdeburg – 81

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 081/01

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 081/01

 

Magdeburg, den 18. Juni 2001

 

Innenminister Dr. Manfred Püchel stellt Feuerwehrjahresbericht 2000 vor

 

 

Sachsen-Anhalt verfügt über funktionierendes Brandschutz- und Hilfeleistungssystem

Feuerwehren rückten zu 26.254 Einsätzen aus

2.451 Personen wurden gerettet

 

 

"Stellen Sie sich vor, es brennt ein Kinderzimmer oder Sie sind bei einem Verkehrsunfall in Ihrem Fahrzeug eingeklemmt worden. Für jeden Menschen ein schrecklicher Gedanke. Für die Angehörigen der 1.786 Freiwilligen Feuerwehren, 13 Werkfeuerwehren und vier Berufsfeuerwehren sind solche Situationen Alltag. Und es gab bisher keinen bekannten Fall, wo die Bürgerinnen und Bürger vergeblich auf Hilfe hofften." so Innenminister Dr. Manfred Püchel.

Dass das so ist und bleibt, dafür sorgen die über 40.000 vorwiegend freiwilligen Feuerwehrleute. Die Feuerwehren rückten im Jahr 2000 zu 26.254 Einsätzen aus, davon zu 51 % Hilfeleistungen, z. B. Rettung von Menschen oder Tieren aus Notlagen, 36 % Brände und 13 % übrige Einsätze, z. B. Abwehr von Gefahren für die Umwelt, im Verkehr, Sturmschäden oder Hochwasser usw.

2.451 Personen wurden gerettet, davon 1.372 Verletzte. Für 250 Personen kam jede Hilfe zu spät.

Püchel: "Wir haben in unserem Land ein flächendeckendes und gut funktionierendes Brandschutz- und Hilfeleistungssystem, in dem in der Mehrzahl ehrenamtliche Kräfte engagiert sind, die zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit sind, sich für Leben, Gesundheit und Eigentum Anderer einzusetzen. Die Ereignisse im Jahr 2000 zeigen deutlich, dass die Einsatzbedingungen zunehmend komplizierter werden und die Gefährdungen an den Einsatzstellen weiter ansteigen.

Im Jahr 2000 rückten die Feuerwehren in Sachsen-Anhalt 9.331 mal zur Brandbekämpfung aus. Insgesamt waren sie 236.757 Stunden im Einsatz. Bei diesen Einsätzen wurden 172 Feuerwehr-angehörige in Unfälle verwickelt, davon 119 bei der Brandbekämpfung. Ursache der Brände wäre häufig Fahrlässigkeit und nicht brandschutzgerechtes Verhalten. Oft würden die Gefahren, die von Feuer ausgehen, und die Wirkung von Rauch und Hitze unterschätzt. Defekte elektrische Geräte und Mängel an elektrischen Stromversorgungsanlagen im Haushalt bilden nach wie vor einen besonderen Schwerpunkt. "Viele meinen, dass so etwas immer nur Anderen passiert; das ist jedoch ein gefährlicher Trugschluss", so Püchel. Aus diesem Grund setze sich das Innenministerium für den Einbau von Rauchmeldern im häuslichen Wohn- und Freizeitbereich ein. "Jeder sollte für seine Familie das Mögliche tun, um ein böses Erwachen zu verhindern. Durch den Einbau von Rauchmeldern, der mit wenigen Handgriffen und Kosten verbunden ist, kann das Leben der Familie geschützt werden."

 

 

Jahr

 

 

 

Hilfeleistungs-einsätze

 

 

 

Einsätze zur Brandbe-kämpfung

 

übrige Einsätze

 

 

 

Tote

 

 

 

 

 

Verletzte

 

 

 

 

1996

 

14.257

 

13.106

 

3.084

 

284

 

1.600

 

 

1997

 

16.119

 

11.637

 

3.395

 

237

 

1.701

 

 

1998

 

13.421

 

9.997

 

3.220

 

250

 

1.295

 

 

1999

 

13.251

 

10.164

 

3.426

 

231

 

1.329

 

 

2000

 

13.454

 

9.331

 

3.469

 

250

 

1.372

 

 

 

 

 

Die Auswertung der Einsätze beweise, dass auch weiterhin leistungsfähige Feuerwehren in den Gemeinden benötigt werden.

Auch aus diesem Grund hat der Landtag am 1. März 2001 das Gesetz zur änderung des Brandschutzgesetzes einstimmig beschlossen. Ein Schwerpunkt ist die Festlegung eines Zeitkriteriums für die Organisation der Feuerwehren. Dadurch soll erreicht werden, dass diese in der Regel innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung mit der vorgegebenen Einsatzstärke an der Einsatzstelle eintreffen. Es dürfen auch keine freiwilligen Feuerwehren ohne die Zustimmung des Innenministeriums aufgelöst werden.

Püchel: "Durch das neue Brandschutzgesetz wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin fach- und zeitgerechte Hilfe bekommen. Gleichzeitig dient das Zeitkriterium als Planungshilfe bei der bevorstehenden Gebietsreform. Durch den Zustimmungsvorbehalt des Innenministeriums bei der Auflösung von freiwiligen Feuerwehren soll verhindert werden, dass weiße Flecken auf der Karte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr entstehen.

Feuerwehren sind nicht nur ein wichtiger Sicherheitsgarant, sondern auch ein Stück Lebensqualität in unserem Land, auf das wir nicht verzichten wollen und können."

"Brandschutz ist zuerst aber eine kommunale Aufgabe", betonte der Minister. Das Land könne nur unterstützend wirken. Fördermittel des Landes in Höhe von jährlich mehr als 14 Mio. DM seien für die Anschaffung von Fahrzeugen, für den Neu- oder Umbau von Feuerwehrhäusern bereitgestellt worden. Dadurch habe sich die technische und bauliche Ausstattung in den Feuerwehren vieler Gemeinden im vergangenen Jahr deutlich verbessert. So seien 2000 mit Hilfe von Fördermitteln des Landes 101 neue Lösch- und Sonderfahrzeuge in Dienst gestellt und 38 Feuerwehrhäuser neu- oder umgebaut worden.

Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren engagieren sich nicht nur im Einsatz. Sie beteiligen sich aktiv am Um- und Ausbau ihrer Feuerwehrhäuser, bei der Pflege und Wartung der Technik und der Ausrüstung. In ihrer Freizeit organisieren sie nicht nur in den ländlichen Bereichen kleine wie große Feste, die mittlerweile aus den Veranstaltungskalendern der Kommunen nicht mehr wegzudenken sind. Vor allem aber kümmern sie sich um den Aufbau und Erhalt der Jugendfeuerwehren, die ein breites Freizeitangebot nicht nur in Sachen Feuerwehr bieten.

Mit Stand vom 31. Dezember 2000 gab es in Sachsen-Anhalt 1.061 Jugendfeuerwehren, in denen 14.424 Kinder und Jugendliche mit Begeisterung bei der Sache waren. Ca. 1.000 von ihnen werden jährlich in die Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren übernommen. Püchel: "Die vorbildliche Ausbildung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen durch die dafür verantwortlichen Kameradinnen und Kameraden, ist nicht mit Gold aufzuwiegen. Wer lernt, seine Mitbürger vor Gefahren zu schützen, lernt auch Toleranz, Team- und Kommunikationsfähigkeit. Gerade heute ist das besonders wichtig."

Innenminister Püchel: "Ohne die Mitwirkung vieler tausend Menschen in unserem Land, die in den Einrichtungen und Einheiten der freiwilligen Feuerwehren, der Hilfsorganisationen und des THW mitarbeiten, ohne dafür bezahlt zu werden, wäre ein wirksamer Brand- und Katastrophenschutz nicht denkbar. Dafür sei allen Kameradinnen und Kameraden im Internationalen Jahr der Freiwilligen an dieser Stelle ganz besonders gedankt."

Info: Förderung des kommunalen Brandschutzes im Jahr 2000

Im Jahr 2000 wurden über den Landeshaushalt aus dem Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer rund 8,9 Mio DM für die Landkreise, kreisfreien Städte (30 v.H.) und Kommunen (70 v.H.) bereitgestellt. Die Pauschalzuweisungen an die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen sind zweckgebunden für die Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes einzusetzen. Die jeweilige Höhe der Zuweisung richtet sich nach der Einwohnerzahl, der Fläche und der Anzahl der Feuerwehren der kommunalen Gebietskörperschaft.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2000 durch das Land Sachsen-Anhalt weitere 14 Mio DM zur Förderung des kommunalen Brandschutzes zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung in Sachsen-Anhalt wurden dafür u.a. die Beschaffung von 101 Fahrzeugen (rund 9,14 Mio DM) sowie der Neubau, die Erweiterung bzw. der Umbau von 38 Feuerwehrhäusern (rund 4,45 Mio DM) gefördert.

Mit fast 11 Mio DM wurden im Jahr 2000 die Brandschutz- und Katstrophenschutzschule Heyrothsberge und das Institut der Feuerwehr aus dem Landeshaushalt bezuschusst.

 

Anlage:

 

übersicht der geförderten Feuerwehren - gegliedert nach Regierungsbezirken

 

1. Regierungsbezirk Magdeburg

Neubau, Erweiterung, Umbau Feuerwehrhaus

Engersen, Neuendorf (OT Hohenhenningen), Ristedt, Röwitz, Winkelstedt, Aschersleben, Ausleben, Pabstorf, Burg, Schermen, Gübs, Bergzow, Angern, Oebisfelde, Haldensleben (OT Satuelle), Thale, Sandau, Flessau, Klein Schwechten, Heeren, Jederitz, Langeln, Magdeburg

 

Lösch- und Sonderfahrzeuge

Kloster-Neuendorf, Wallstawe, Nettgau, Salzwedel, Vissum, Hohentramm, Dönitz, Neuferchau, Schenkenhorst, Henningen, Wiepke, Flecken Diesdorf, Brietz, Liesten, Ziemendorf, Hemstedt, Freckleben, Löderburg, Schneidlingen, Klein Wanzleben, Hadmersleben, Oschersleben, Badersleben, Nienhagen, Anderbeck, Mützel, Karow, Menz, Pietzpuhl, Zabakuck, Redekin, Detershagen, Hillersleben, Döhren, Klein Ammensleben, Dolle, Wellen, Klüden, Vehlsdorf, Hakenstedt, Königerode, Dankerode, Brumby, Calbe, Weißewarthe, Hindenburg, Lückstedt, Uenglingen, Dobberkau, Krüden, Bellingen, Meßdorf, Jarchau, Cobbel, Behrendorf, Möhringen, Stapelburg, Heudeber

 

2. Regierungsbezirk Halle

Neubau, Erweiterung, Umbau Feuerwehrhaus

Zorbau, Halle, Halle (OT Reideburg), Klostermannsfeld, Thalwinkel, Wettelrode, Wolferstedt

 

Lösch- und Sonderfahrzeuge

Wickelrode, Rotha, Mittelhausen, Drebsdorf, Oberdorf, Haynsburg, Bergisdorf, Annarode, Molmerswende, Hedersleben, Mansfeld, Ahlsdorf, Möllendorf, Vitzenburg (OT Liederstädt), Trebnitz, Werschen, Rippach, Halle, Tollwitz, Löbejün, Aseleben, Esperstedt, Schkopau, Gerbstedt, Teutschenthal, Morl

 

3. Regierungsbezirk Dessau

Neubau, Erweiterung, Umbau Feuerwehrhaus

Gohrau, Loburg, Neugattersleben, Aderstedt, Muldenstein, Maasdorf, Wittenberg, Dessau

 

Lösch- und Sonderfahrzeuge

Walternienburg, Leps, Jeber-Bergfrieden, Coswig, Luso, Neugattersleben, Altjeßnitz, Heideloh, Raguhn, Rödgen, Zehbitz, Aken, Jessen, Selbitz, Morxdorf, Abtsdorf, Bad Schmiedeberg

Impressum:

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Pressestelle

Halberstädter Straße 1-2

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516

Fax: (0391) 567-5519

Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de

 

 

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