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Pressemitteilungen der Ministerien

Kultusminister Harms: Neue Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte gibt Schulen mehr Gestaltungsfreiheit

13.06.2001, Magdeburg – 76

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 076/01

 

Magdeburg, den 12. Juni 2001

 

 

Kultusminister Harms: Neue Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte gibt Schulen mehr Gestaltungsfreiheit

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine änderung der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte beschlossen. Kultusminister Harms zu dem Beschluss: "In der geänderten Verordnung wird geregelt, wieviele Stunden den Lehrerinnen und Lehrern für besondere Belastungen oder Tätigkeiten als Ermäßigung und Entlastung von ihrer Lehrverpflichtung gewährt werden. Dies betrifft vor allem Anrechnungen für Schulleitungs- und Koordinierungsaufgaben, die Alters- und Schwerbehindertenermäßigung sowie die Anrechnungen für besondere Belastungen. Bisher wurden die Stunden den Schulen einzeln zugewiesen. In Zukunft sollen die Anrechnungsstunden zu einem einheitlichen Schulleitungskontingent zusammengefasst werden. Dadurch erhalten die Schulen mehr Gestaltungsfreiheit bei der Vergabe von Anrechnungsstunden und können den unterschiedlichen Belastungen der Lehrkräfte besser Rechnung tragen."

 

Nach einem qualifizierten Vergleich insbesondere mit den Schulen der anderen östlichen Länder stellte man fest, dass die Grundschulen in Sachsen-Anhalt für Schulleitungstätigkeit eine geringere Anzahl an Anrechnungsstunden zugewiesen bekommen, während die anderen Schulformen besser ausgestattet sind. Die geänderte Verordnung sieht daher eine Erhöhung der entsprechenden Kontingente für die Grundschulen vor. Sie werden etwa 1.500 Lehrerwochenstunden mehr erhalten, während die Ausstattung der anderen Schulformen um jeweils ca. 10% verringert wird. Dies sei, so Harms, eine längst überfällige Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Grundschulen. Insgesamt bleiben die Schulleitungskontingente auf der bisherigen Höhe.

 

Daneben sieht die Verordnung vor, Lehrerinnen und Lehrern nicht mehr wie bisher ab dem 55. Lebensjahr, sondern zukünftig ab dem 60. Lebensjahr eine Altersermäßigung von zwei Wochenstunden zu gewähren. Hierzu Minister Harms: "Mit der alten Regelung nahm Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich einen der beiden vorderen Plätze ein. Im Jahresbericht 2000 hatte der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt die im Vergleich zu anderen Ländern äußerst großzügigen Regelungen zur Minderung der Lehrverpflichtung von Lehrerinnen und Lehrern kritisiert. Das Kultusministerium war daher aufgerufen, die Möglichkeiten zur Stundenermäßigung zu hinterfragen. Es ist das Konzept der Landesregierung, nicht flächendeckende Anrechnungstatbestände zu schaffen, sondern allen Lehrerinnen und Lehrern, die aus Altersgründen nicht mehr in vollem Umfang unterrichten wollen, äußerst günstige Altersteilzeitregelungen anzubieten. Im Hinblick auf die erweiterten Möglichkeiten ab dem 55. Lebensjahr halte ich daher die Reduzierung der Anrechnungsstunden für sachgerecht."

 

Die Schwerbehindertenermäßigung wurde in der Verordnung nach dem Grad der Behinderung gestaffelt, um die spezifischen unterrichtlichen Belastungen differenzierter als bisher berücksichtigen zu können.

 

 

 

 

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