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Pressemitteilungen der Ministerien

Allen Jugendlichen eine Lehrstelle und dennoch Kurswechsel in der Ausbildungsförderung / Neue Info-Broschüre erhältlich

29.05.2001, Magdeburg – 61

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 061/01

 

Magdeburg, den 29. Mai 2001

 

 

Allen Jugendlichen eine Lehrstelle und dennoch Kurswechsel in der Ausbildungsförderung / Neue Info-Broschüre erhältlich

Magdeburg. Auch in diesem Jahr soll jede und jeder Jugendliche in Sachsen-Anhalt ein Ausbildungsplatzangebot bekommen. Zugleich hat das Land seine Förderkulisse für die betriebliche Ausbildung entsprechend den Absprachen mit Wirtschaft und Gewerkschaften im Landesbündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit umstrukturiert. Das geht aus der neuen Informationsbroschüre zur Förderung der Erstausbildung im Jahr 2001 hervor, die jetzt erschienen ist und derzeit an Regierungspräsidien, Kammern, Arbeitsämter und Verbände von Industrie und Handwerk ausgeliefert wird.

Arbeitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte: "Wir verabschieden uns Schritt für Schritt von der Förderung praktisch aller Branchen und konzentrieren uns auf ausgewählte und zudem zukunftsträchtige Berufsbilder. Unser Umsteuern ist jedoch keinesfalls mit einem generellen Abschied von der Ausbildungsförderung gleichzusetzen. Es gehört zur Wahrheit, dass Unternehmen und Handwerk trotz erheblicher Anstrengungen auch 2001 aus eigenen Kräften kein ausreichendes Lehrstellenangebot vorhalten kann. Das Gesamtengagement des Landes inklusive der staatlich geförderten außerbetrieblichen Ausbildung bleibt daher mit knapp 120 Millionen Mark sehr hoch."

Zugleich verwies die Ministerin auf Schwerpunktsetzungen etwa zugunsten benachteiligter und behinderter Jugendlicher. Betriebe, die mit diesen Jugendlichen einen Lehrvertrag abschließen, bekommen die gleiche Fördersumme wie im Vorjahr. Ebenso uneingeschränkt wird gefördert, wenn ein Unternehmen Lehrlinge aus Konkursbetrieben übernimmt."

Die Ministerin betonte: "Ausbildung ist nicht nur Unternehmerpflicht, sondern bedeutet aktive Daseinsvorsorge. Wer heute ausbildet, sichert sich die qualifizierten Fachkräfte für morgen. Es wäre also mehr als kurzsichtig, sollte ein Unternehmen seine Entscheidung für oder wider Ausbildung allein von der Größenordung der freiwilligen staatlichen Finanzspritze abhängig machen."

 

Zu den Förderkonditionen:

Betriebe, die erstmals ausbilden oder über den eigenen Bedarf in ausgewählten Berufen zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen, bekommen bei der Einstellung eines Mädchens 2.500 Mark und bei der Einstellung eines Jungen 1.500 Mark staatliche Förderung. Im Vorjahr konnten Betriebe, die erstmals ausgebildet haben, bei Mädchen mit 5.000 Mark je Lehrvertrag und bei Jungen mit 3.000 Mark rechnen. Die überbedarfsausbildung wurde für alle Berufe mit 3.000 Mark für Mädchen und 2.500 Mark für Jungen unterstützt.

Gegenüber dem Jahr 2000 identisch geblieben sind die Förderkonditionen für Betriebe, die benachteiligte und behinderte Jugendliche ausbilden sowie Lehrlinge aus Konkursunternehmen oder aus einer außerbetrieblichen Einrichtung übernehmen. In diesen Fällen gibt es unvermindert für Mädchen 5.000 Mark je Lehrvertrag und für Jungen 3.000 Mark.

Gibt ein Unternehmen einem Mädchen die Chance zur Ausbildung in einem zukunftsträchtigen Berufsfeld wie etwa der IT-Branche, kann es mit 2.500 Mark staatlicher Förderung rechnen. Im Vorjahr waren dies 5.000 Mark.

Auf staatliches Geld können auch weiterhin vor allem jene kleinen und mittelständischen Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten setzen, die aus eigener Kraft keinen kompletten Ausbildungsgang anbieten könnten und sich daher zu Ausbildungsverbünden und ¿kooperationen mit anderen Unternehmen und Ausbildungsträgern zusammentun. Eine derartige Ausbildung wird für kaufmännische und Dienstleistungsberufe mit 140 Mark je Fremdausbildungswoche und im gewerblich-technischen Bereich mit 180 Mark je Fremdausbildungswoche unterstützt. Die Förderhöchstdauer zur Schaffung von Ausbildungsplätzen beträgt dabei in der Regel 36 Wochen.

Zum Hintergrund:

Sachsen-Anhalt ist es bundesweit vorbildlich in den Vorjahren durchgängig gelungen, durch gemeinsame Anstrengungen von Wirtschaft, öffentlicher Hand und Arbeitnehmerseite jeder und jedem Jugendlichen einen Ausbildungsplatz anzubieten. Vorausberechnungen gehen von rund 35.000 Jugendlichen aus, die in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt eine Lehrstelle nachfragen werden. Gegenüber dem Vorjahr wäre das ein Minus von 3.500 Mädchen und Jungen. Eine Ursache ist der Wegfall eines kompletten Abiturjahrganges.

Neben der Förderung der betrieblichen Ausbildung engagiert sich das Land mit verschiedenen Programmen auch gemeinsam mit dem Bund in der außerbetrieblichen Ausbildung. So werden aus dem Bund-Länder-Sonderprogramm in Sachsen-Anhalt etwa 2.700 Plätze finanziert.

Eine wissenschaftliche Studie hatte Ende der 90er Jahre für Sachsen-Anhalt bilanziert, dass das Land bei etwa 87 Prozent aller Ausbildungsplätze in irgend einer Form mit Förderungen beteiligt ist. Die Gutachter warnten vor Mitnahmeeffekten und strukturellen Fehlentwicklungen. Nicht erkennbar sei, dass eine gleichbleibend hohe staatliche Förderung zu einem nennenswerten Zuwachs an betrieblichen Ausbildungsplätzen geführt hätte.

Die Broschüre

Die neue Broschüre "Förderung der Erstausbildung ¿ Richtlinien 2001 mit Antragsformularen" ist in einer Auflage von 35.000 Stück erschienen. Sie ist bei den Arbeitsämtern, Kammern von Industrie und Handwerk, in den Regierungspräsidien und mit Einzelexemplaren auch im Arbeitsministerium erhältlich.

 

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