Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Kommunen von Mehrbelastung befreit/ Landesregierung regelt Tierkörperbeseitigung neu

08.05.2001, Magdeburg – 271

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 271/01

 

Magdeburg, den 8. Mai 2001

 

Kommunen von Mehrbelastung befreit/ Landesregierung regelt Tierkörperbeseitigung neu

Die Landesregierung will die Kostenverteilung der Tierkörperbeseitigung neu regeln. Danach wird das Land erstmals 25 Prozent der Kosten übernehmen. Weitere 25 Prozent soll die Tierseuchenkasse und 50 Prozent sollen die Landkreise tragen. Bisher haben die Landkreise die Kosten von jährlich ca. sechs Mio. DM allein gezahlt.

Die in der heutigen Kabinettssitzung beschlossene änderung ist eine Folge der BSE- Krise. Durch das Fütterungsverbot von Tiermehl und -fett und durch die Risikomaterialentnahme erhöhen sich die Kosten der Tierkörperbeseitigung auf schätzungsweise das Doppelte (von ca. sechs Mio. DM auf ca. 12 Mio. DM pro Jahr).

Keller: "Die Neuregelung verteilt die Lasten fair. Jetzt fordere ich die Landkreise allerdings auch auf, ihre Blockadehaltung sofort aufzugeben und sich an der Finanzierung zu beteiligen." Einige Landkreise hatten wegen der steigenden Kosten in den vergangenen Monaten die Zahlungen an die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Genthin verweigert.

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de