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Pressemitteilungen der Ministerien

Endspurt für Sachsen-Anhalts Altersteilzeit-Offensive

20.04.2001, Magdeburg – 42

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 042/01

 

Magdeburg, den 20. April 2001

 

 

Endspurt für Sachsen-Anhalts Altersteilzeit-Offensive

Magdeburg. Sachsen-Anhalts vor drei Jahren gestartete Altersteilzeit-Offensive mit der bundesweit einmaligen Zusatzförderung steht vor ihrem erfolgreichen Abschluss. Gut 3.300 Frauen und Männer arbeiten derzeit in Altersteilzeit und bekommen zusätzlich zur Förderung durch die Arbeitsverwaltung pro Monat vom Land pauschal 200 Mark drauf. Das sind mehr als doppelt so viele Menschen wie noch vor gut einem Jahr. Im Mai 2000 waren 1.400 derartige Altersteilzeit-Stellen gezählt worden. Damit sind die vom Land aus einem Sonderfonds für ältere Arbeitnehmer in Aussicht gestellten 30 Millionen Mark nahezu vollständig gebunden.

Arbeitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) erklärte: "Wir läuten den Endspurt ein. All jene, die sich für Altersteilzeit interessieren und die vom Land aufgestockten Bezüge in Anspruch nehmen wollen, sollten sich sehr schnell mit ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten auszuloten." Zugleich stellte die Ministerin klar, dass Altersteilzeit auch ohne Landesförderung möglich ist und bleibt.

Die Ministerin äußerte sich erfreut über die große Resonanz auf ihre Offensive: "3.300 geförderte Altersteilzeit-Stellen bedeuten perspektivisch 3.300mal eine Chance für jüngere Leute zum Berufseinstieg." Zugleich ermutigte die Ministerin die Unternehmen, Altersteilzeit auch weiterhin offensiv zu nutzen: "Die erfahrenen älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben ¿ wenn auch mit einem geringeren Stundenkontingent ¿ vorerst im Unternehmen. Zugleich schafft sich die Firma Freiraum, um jüngere Menschen einzustellen. Das ist Personalpolitik mit Weitsicht."

Bundesweit einmalig stockt Sachsen-Anhalt seit 1998 entsprechend einer Vereinbarung mit der Bundesanstalt für Arbeit die Leistungen für Altersteilzeit auf. Voraussetzung ist, dass die Stelle nachbesetzt wird. Die Landesförderung wird beim Arbeitsamt beantragt. Sie erfolgt zusätzlich zur Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit sowie zu den in den Branchen per Tarifvertrag geregelten Beträgen. Mit den 200 Mark können die Entgelte für die Altersteilzeit aufgestockt, die Rentenbeiträge erhöht oder eine zusätzliche private Alterssicherung eingerichtet werden. Nicht zusätzlich gefördert wird Altersteilzeit von Landesbediensteten wie etwa von Lehrern oder Polizisten.

 

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