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Pressemitteilungen der Ministerien

Kultusminister Harms: Evangelische Hochschule für Kirchenmusik ist für die Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts bereits wichtiger Teil des Ausbildungsspektrums geworden

18.04.2001, Magdeburg – 48

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 048/01

 

Magdeburg, den 18. April 2001

 

 

Kultusminister Harms: Evangelische Hochschule für Kirchenmusik ist für die Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts bereits wichtiger Teil des Ausbildungsspektrums geworden

 

Anlässlich des Festaktes zum 75jährigen Bestehen der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle am 18. April 2001 hat Kultusminister Dr. Gerd Harms in einem Grußwort die Bedeutung der Einrichtung für die Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts gewürdigt.

In einem kurzen geschichtlichen Abriss der kirchlichen Hochschule, die in den Zeiten des Nationalsozialismus und in der DDR ein Inseldasein führte, unterstrich der Minister das Geschick vieler hervorragender Lehrerinnen und Lehrer, denen es zu verdanken sei, dass sich die Schule im Laufe der Jahre durch die hohe Qualität ihrer Ausbildung und Kunstausübung behaupten konnte. Wie Harms ausführte, musste sich die Kirchenmusikschule nach der Wiedervereinigung - wie alle Bildungseinrichtungen in den neuen Ländern - mit der Situation auf dem Bildungssektor auseinandersetzen und ihren Platz im Bildungssystem finden. Der Ruf der Schule, ihrer Lehrer und Absolventen legte den Wunsch nahe, als Hochschule vom Land Sachsen-Anhalt anerkannt zu werden. Dem kam die Landesregierung im Jahr 1993 zunächst befristet nach, um die Strukturen der Hochschule den rechtlichen Anforderungen anzupassen. Im Jahre 1995 wurde die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle auf Dauer als Hochschule in freier Trägerschaft anerkannt und bringt sich seitdem mit ihrem besonderen Profil in die Hochschullandschaft des Landes ein.

 

Nach den Worten des Ministers war die Finanzierung der Ausbildung von Beginn der Hochschulgründung an ein besonderes Thema, denn das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt vor, dass eine Hochschule nur dann dauerhaft staatlich anerkannt werden kann, wenn der Bestand der Hochschule sowie die wirtschaftliche und rechtliche Stellung des Hochschulpersonals dauerhaft gesichert ist. Harms: "Es bedeutet eine hohe Anerkennung der Leistung der Hochschule und ihrer Ausstrahlung in das Land und über die Landesgrenzen hinaus, dass sich das Land Sachsen-Anhalt bereit erklärt hat, die Hochschule jährlich mit mehr als 1 Mio. DM institutionell zu fördern und damit einen Beitrag zu deren Erhalt zu leisten." Von besonderer Bedeutung sei aus Sicht des Landes die enge Kooperation der Hochschule für Kirchenmusik mit der Universität Halle-Wittenberg sowie mit den kulturellen Einrichtungen der Region. Aus diesem Grunde sei zu erwarten, dass der bevorstehende Einzug in das Händelkarree und die hiermit verbundene räumliche Nähe mit den Musikinstituten der Universität, dem Händelhaus und der städtischen Musikbibliothek einen deutlichen Impuls für das Musikleben und die Musikausbildung in Halle geben wird. Hierbei unterstrich Harms, dass der Umzug ins Händelkarree auf Initiative des Kultusministeriums, mit dessen konzeptioneller und praktischer Unterstützung sowie mit wesentlicher finanzieller Hilfe des Landes erreicht werden konnte.

"Insbesondere im Bereich der Lehrerbildung erhoffe ich mir durch diese einzigartige Zusammenarbeit einen Durchbruch, mehr Studierende für das Fach Musik zu begeistern und durch die Kombination mit der Kirchenmusik auch eine Lücke zu schließen, die sowohl für die Schulen als auch für Kirchengemeinden ein Angebot bereit hält.", sagte Harms abschließend.

 

 

 

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