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Pressemitteilungen der Ministerien

Müllverbrennungsanlage Staßfurt
Korrektes Genehmigungsverfahren garantiert

18.04.2001, Magdeburg – 114

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 114/01

 

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 114/01

 

Magdeburg, den 17. April 2001

 

 

Müllverbrennungsanlage Staßfurt

Korrektes Genehmigungsverfahren garantiert

 

Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt hat sich im Genehmigungsverfahren für eine mögliche Müllverbrennungsanlage in Staßfurt für eine landesplanerische Stellungnahme (gegen ein Raumordnungsverfahren, ROV) ausgesprochen.

 

Umweltminister Konrad Keller begründet die Entscheidung des Ministeriums mit der notwendigen Neuordnung der Abfallwirtschaft nach 2005.

Die Landkreise sollen Ende des Jahres unter mehreren potentiellen Betreibern von Müllverbrennungsanlagen wählen können. Nur so können preisgünstige Verträge ausgehandelt werden. Dazu müssen die Genehmigungsverfahren rechtzeitig vorliegen.

 

Da die Regierungsbezirke inzwischen ihre Abfallwirtschaftspläne erarbeitet haben, ist ein Raumordnungsverfahren für Staßfurt nicht mehr nötig. Stattdessen wird eine landesplanerische Stellungnahme durchgeführt.

Keller: "Wir haben einen planerischen Vorlauf, den wir nutzen wollen."

Der Minister betont, dass ein korrektes Genehmigungsverfahren für den Standort Staßfurt durchgeführt wird: "Die Bürger können sich in dem Verfahren beteiligen und ihre Rechte bis hin zur gerichtlichen überprüfung der Genehmigungsentscheidung wahrnehmen."

 

Für die Genehmigung des Baus einer Müllverbrennungsanlage ist ein Immissionsschutzverfahren gesetzlich vorgeschrieben.

Dieses Verfahren läuft bereits seit vergangenem Jahr für den möglichen Standort Staßfurt.

Während des Immissionsschutzverfahrens werden Bürger, Vereine und Träger öffentlicher Belange informiert und beteiligt. Zuständig ist das Regierungspräsidium Magdeburg.

Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind auch die Belange der Raumordnung zu prüfen.

 

Impressum:

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