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Pressemitteilungen der Ministerien

Anträge liegen vor-Drei Förderprogramme können starten "Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung"
"Vertragsnaturschutz"
"Beantragung von Erschwernisausgleich"

12.04.2001, Magdeburg – 109

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 109/01

 

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 109/01

 

Magdeburg, den 12. April 2001

 

 

Anträge liegen vor-Drei Förderprogramme können starten "Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung"

"Vertragsnaturschutz"

"Beantragung von Erschwernisausgleich"

 

Das Land unterstützt Landwirte, die im Rahmen des Programms zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) extensive Produktionsverfahren bei Dauerkulturen anwenden, eine extensive Grünlandbewirtschaftung oder die Umwandlung von Ackerfläche in extensiv zu nutzendes Grünland durchführen bzw. ökologische Anbauverfahren einführen oder beibehalten.

Das Land gewährt weiterhin Zuwendungen im Rahmen der Förderung einer naturschutzgerechten Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen als auch von aufgegebenen landwirtschaftlichen Flächen auf der Grundlage der Richtlinie Vertragsnaturschutz (VNS).

 

Für diese gilt:

Anträge für grundsätzlich 5-jährige Verpflichtungen, beginnend am 1.7.2001, können im Zeitraum vom 17.04.2001 bis zum 15.05.2001 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF) gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Folgende Hinweise sind zu beachten.

Bestandteil der Antragsunterlagen für die Förderung nach den Richtlinien Vertragsnaturschutz ist das Formblatt für Verpflichtungen, dass von der Unteren Naturschutzbehörde zu bearbeiten ist.

Dieses Formblatt ist bis spätestens zum 01.05.2001 bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde zur Bearbeitung einzureichen.

 

Auf Flächen im Geltungsbereich der Verordnung über die Landwirtschaft in Naturschutzgebieten, dem Biosphärenreservat " Mittlere Elbe" und dem Nationalpark "Drömling" (LwNVO) können aufgrund der Befristung dieser Verordnung bis 2005 grundsätzlich keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden.

 

Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erschwernisausgleich für Flächen in Naturschutzgebieten und flächenhaften Naturdenkmalen zu stellen, wenn die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung erschwert oder eingeschränkt wird.

Für Flächen im Geltungsbereich der LwNVO ist die Gewähr von Erschwernisausgleich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Antragstellung erfolgt ebenfalls bis zum 15.05.2001 des Jahres beim Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung.

 

Nähere Auskünfte, Antragsunterlagen sowie Merkblätter sind bei den zuständigen ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung erhältlich.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt

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39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1951

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Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de

 

 

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