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Pressemitteilungen der Ministerien

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Entwurf eines Zweiten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung

09.04.2001, Magdeburg – 48

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 048/01

 

Magdeburg, den 9. April 2001

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Entwurf eines Zweiten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung

TOP 8 der Landtagssitzung am 5./6. April 2001

 

Im Dezember 1999 habe ich ein Leitbild für eine Kommunalreform in Sachsen-Anhalt vorgelegt. Im April 2000 folgte das Leitbild der Landesregierung zur Modernisierung der Landesverwaltung. Bis heute waren diese Leitbilder Grundlage für eine landesweite Diskussion. Kritiker der Kommunalreform, davon gibt es auch ein paar, argumentierten häufig mit der Frage: Welche Verbindlichkeit hat denn das Leitbild des Innenministers? Keine, denn es ist ja nur das Leitbild des Innenministers.

 

Ab heute müssen sich diese Kritiker ein neues Argument überlegen. Denn mit der Verabschiedung des zweiten Vorschaltgesetzes sind diese Leitbilder nicht mehr bloße Diskussionsgrundlage, sondern in weiten Teilen Gesetz. Der Landtag von Sachsen-Anhalt macht sich die Leitbilder zu eigen und zeigt, daß auch er bereit ist, notwendige Reformschritte mitzugehen. Ein guter Tag für Sachsen-Anhalt, ein guter Tag für die Landesregierung, ein guter Tag für mich.

 

Die Botschaft des heutigen Tages lautet: Im Lande gibt es eine gestalterische Mehrheit für eine umfassende Kommunal-, Funktional- und Verwaltungsreform. Dieses mögen alle, die für Sachsen-Anhalt und seine Kommunen Verantwortung tragen, zur Kenntnis zu nehmen. Die Zeit, den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, der Kelch der Reform möge vorübergehen, ist vorbei. Aber so viele sind es ja auch gar nicht, die den Kopf in den Sand stecken.

 

Außerdem wissen wir ja, dass sich viele Kommunalpolitiker gerade im Kommunalwahlkampf noch zurückhalten. Doch ich sage den besonders lauten Gegnern einer Kommunalreform voraus: Sie werden das gleiche Schicksal erleiden wie die CDU im Bund mit der Rentenreform.

 

Vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz noch die großen Protestierer und Verweigerer, vergeht nicht einmal eine Woche und die CDU-Spitzen geben ihre Blockade auf.

 

Ich bin gespannt, wie die CDU hier im Lande - mit ihrem kommunalpolitischen Sprecher vorneweg - nach den Wahlen in Sachen Kommunalreform argumentieren wird. Der Widerstand ist rein wahltaktischer Natur.

 

Zum Glück gibt es ja auch noch Professor Böhmer, der auch vor Wahlen ein offenes und ehrliches Wort liebt. Wie auf einer Veranstaltung in Köthen, bei der er sinngemäß ausführte, dass die Kreisgebietsreform kommen würde und die CDU diesen Prozess mitgestalten müsse.

 

Anrede,

in seiner Regierungserklärung vom 6. April vergangenen Jahres hat unser Ministerpräsident die von der Landesregierung geplanten Reformschritte vorgestellt:

 

Ich will nur einige nennen: Abschaffung der Regierungspräsidien bis zum Jahr 2005. - Geregelt in § 4 des zweiten Vorschaltgesetzes.

 

Parallel dazu die Schaffung eines ab 2005 funktionsfähigen Landesverwaltungsamtes. - Geregelt in § 5 des Gesetzes.

 

Halbierung der Zahl der Landesämter im nachgeordneten Bereich der Ministerien sowie die Verringerung der staatlichen ämter der Ortsebene um ein Drittel. - Geregelt in § 6 des Gesetzes.

 

Aufgabenverlagerung vom Land auf die Kommunen soweit wie möglich. - Geregelt in § 3 Absatz 1 des Gesetzes.

 

Aufgabenkritik und Aufgabenverzicht für alle verbleibenden ämter. - Geregelt in § 2 des Gesetzes.

 

Sie sehen: Die Vorstellungen der Landesregierung zur Reform der Landesverwaltung finden sich im zweiten Vorschaltgesetz wieder und haben in den Ausschüssen bereits die entsprechende Zustimmung gefunden.

 

Im weiteren will ich kurz auf die Vorschriften zur Kommunalisierung eingehen. Der Gesetzentwurf hat dazu Regelungen zum Grundsatz der Subsidiarität und Zweistufigkeit vorgesehen, und für die übertragung von Aufgaben an die Leistungsfähigkeit der Kommunen angeknüpft.

 

Im Zuge der Ausschussberatungen ist das Verfahren dahingehend weiter präzisiert worden, dass nunmehr die zu übertragenden Aufgabenbereiche gesetzlich festgelegt werden.

 

Ich danke den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, daß Sie sich bereit gefunden haben, in einer Arbeitsgruppe konkret über die zu kommunalisierenden Aufgaben zu diskutieren. Die erste Beratung hat stattgefunden und gezeigt, dass dieser Ansatz erfolgversprechend ist.

 

Dreh- und Angelpunkt auch der Funktionalreform ist die Leistungsfähigkeit der Kommunen. Hier fordert der Landtag nicht nur den Zusammenschluss von Gemeinden und Landkreisen zu Einheiten bestimmter Größenordnungen, sondern auch eine qualitative Weiterentwicklung, eine Qualifizierung, der Verwaltungsgemeinschaften.

 

Es soll unverzüglich gesetzlich bestimmt werden, welche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf die Verwaltungsgemeinschaften zu übertragen sind und wie die Vertretungskörperschaft zu wählen ist.

 

Seit kurzem gibt es zum Thema "Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaft" einen Referentenentwurf, der den Kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme übermittelt worden ist.

 

Dabei bin ich etwas verwundert über das öffentliche Aufsehen und die überraschung, die auch von Landtagsabgeordneten über diesen ersten Referentenentwurf geäußert wird. In diesem Entwurf wird nichts anderes gemacht, als dem Auftrag aus dem 2. Vorschaltgesetz zur Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaft nachzukommen.

 

Außerdem sind die Vorschläge überhaupt nicht neu. Erstmals vorgelegt wurden sie im Positionspapier des Regionalen Arbeitskreises der Leiter der gemeinsamen Verwaltungsämter der Regierungsbezirke Magdeburg, Dessau und Halle vom 28.9.1999. Umschrieben finden Sie sie im Positionspapier des Landkreistages vom 7.12.1998 wieder. Und wer ganz genau wissen möchte, auf welcher Grundlage der erste Referentenentwurf entstand, muss nur die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 8. Mai 2000 lesen.

 

Und, verehrte Frau Theil, an die Einführung einer Doppelspitze ist überhaupt nicht gedacht. Der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss wählt bereits jetzt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der die Versammlung leitet und die Verwaltungsgemeinschaft repräsentiert. Der, nennen wir es Verbandsgemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Dieser leitet die Sitzungen und repräsentiert die Verbandsgemeinde bzw. qualifizierte Verwaltungsgemeinschaft.

 

Anrede,

soll dieses Gesetz unverzüglich erlassen werden, wie es jetzt in der Beschlussempfehlung zum zweiten Vorschaltgesetz steht, ist es erforderlich, die Kommunalen Spitzenverbände bereits sehr frühzeitig zu beteiligen. Bis Ende Mai wird sich der Städte- und Gemeindebund als Vertreter der Hauptbetroffenen in einer Stellungnahme dazu äußern. Da der Entwurf auf der Stellungnahme des Verbandes beruht, bin ich gern bereit, auch die weiteren Vorstellungen des Städte- und Gemeindebundes zu berücksichtigen.

 

Anrede,

zwischenzeitlich war im zeitweiligen Ausschuss sogar gefordert worden, dass das 3. Vorschaltgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Ich bin froh, dass diese Forderung nicht mehr besteht und die Verbände dadurch ausreichend Zeit zur Beratung haben.

 

Diskussionen gibt es auch zu Begrifflichkeiten. Ob das Gesetz nun von Verbandsgemeinde oder qualifizierter Verwaltungsgemeinschaft spricht, ist so lange zweitrangig, wie damit genau das gleiche gemeint ist. Vielleicht gibt es auch eine Bezeichnung, die von allen getragen werden kann.

 

Anrede,

in einem neuen § 3 Absatz 5 des 2. Vorschaltgesetzes wird gefordert, die Stadt-Umland-Beziehungen "zeitnah gesetzlich zu regeln." Offen bleibt dabei zunächst der Weg zur Regelung dieser Beziehungen, ob der Schritt zu Eingemeindungen getan werden muss oder ob es ausreicht, den Abschluss von Stadt-Umland-Vereinbarungen zu fordern.

 

Die Landesregierung erwartet sich hier von einem Gutachten zur Analyse der Verflechtungsbeziehungen der kreisfreien Städte zu ihren Umlandgemeinden und einer Analyse bestehender Lösungsansätze in Wissenschaft und Praxis konkrete Hinweise zur Lösung der Problematik.

 

Unser Ziel ist es, unmittelbar nach Vorlage des Gutachtens und dessen notwendiger Diskussion mit den Betroffenen dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Stadt-Umland-Problematik vorzulegen.

 

Es geht nicht uns bei dieser Frage nicht darum, angeblich leistungsstarke und finanzkräftige Gemeinden aus dem ländlichen Umfeld herauszulösen und einem genauso angeblich anonymen Moloch "Stadt" einzuverleiben.

 

Vielmehr sind ¿ aus vielfältigen, der Dynamik der unmittelbaren Nachwendejahre geschuldeten Gründen ¿ aus raumordnerischer Sicht teilweise massive Fehlentwicklungen eingetreten, die wir auffangen und im Zuge der Gebietsreform nach Möglichkeit bereinigen müssen.

 

Anrede,

schließlich werden die Gemeinden und Landkreise aufgefordert, die Gebietsänderungsvereinbarungen in der freiwilligen Phase bis zum 31. Oktober 2002 abzuschließen. Danach setzt die staatliche Phase ein ¿ das hindert nicht den Abschluss weiterer freiwilliger Vereinbarungen, doch werden die betreffenden Kommunen in die Planungen der staatlichen Phase einbezogen.

 

Das Ergebnis dieser staatlichen Phase soll als Gesetz bis zum 30. September 2003 erlassen werden, so dass die nächsten Kommunalwahlen in den neuen Strukturen erfolgen können.

 

Ich freue mich, heute sagen zu können, dass das eingangs erwähnte Ziel der untrennbaren Verknüpfung von Funktional- und Kommunalreform - auch dank der intensiven Arbeit des Zeitweiligen Ausschusses - nunmehr erreicht ist.

 

Anrede,

bei meiner Vorstellung des zweiten Vorschaltgesetzes in der Landtagssitzung am 14. September habe ich die gesamte Kommunal- und Landesverwaltung mit einem Haus verglichen, welches zwei große Etagen hat.

 

Die Zwischenetagen und Nebenaufgänge sind bereits erheblich reduziert worden - ich erinnere nur an die Reduzierung der Forstämter, der ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung oder der Staatlichen Studienseminare. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bildung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau hinzuweisen, in der sechs Einrichtungen und Behörden zu einer Organisationseinheit zusammengeführt wurden.

 

Ich denke, wir sind auf dem besten Wege, ein tragfähiges Fundament mit architektonisch gut durchdachten Etagen zu bauen.

 

Anrede,

Verwaltungsreform hat immer einen prozesshaften Charakter, ist ein dynamischer Prozess. Das zweite Vorschaltgesetz regelt, was hier und heute zu regeln ist. Die Verabschiedung des Gesetzes macht vor allem eines deutlich: Die Mehrheit im Landtag steht hinter dem anspruchsvollen Projekt einer Kommunal-, Funktional- und Verwaltungsreform.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

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