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Pressemitteilungen der Ministerien

Neues Bund-Länder-Programm soll Berufungsfähigkeit von Frauen an Fachhochschulen im Land Sachsen-Anhalt fördern / Anträge sind bis zum 15. Mai 2001 möglich

06.04.2001, Magdeburg – 41

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 041/01

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 041/01

 

Magdeburg, den 6. April 2001

 

 

Neues Bund-Länder-Programm soll Berufungsfähigkeit von Frauen an Fachhochschulen im Land Sachsen-Anhalt fördern / Anträge sind bis zum 15. Mai 2001 möglich

 

 

Aus dem Bund-Länder-Programm zur "Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre" werden zunächst für den Zeitraum von 2001 bis 2003 Mittel im Umfang von insgesamt 1,95 Mio. DM zur Förderung des Nachwuchses von Hochschullehrerinnen an Fachhochschulen bereitgestellt. Dieses Stipendienprogramm gab es erstmals im Rahmen des Hochschulsonderprogramms III. Es erfährt durch das neue Programm eine Fortsetzung.

 

Grundsätzliches Ziel des Programms ist es, den Frauenanteil an den Professuren der Fachhochschulen im Land Sachsen-Anhalt zu stärken. In diesem Programm können sich Frauen bewerben, die nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium die besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit oder praktische Erfahrungen in der Lehre erwerben wollen oder die sich in der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der beruflichen Praxis qualifizieren möchten. über die zu vergebenen Stipendien entscheidet ein Vergabeausschuss.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Förderung erfolgen kann. Zum Beginn der Förderung

 

 

 

dürfen die Berufungsvoraussetzungen gemäß §42 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nicht vollständig erfüllt sein.

muss die Berufungsfähigkeit innerhalb des Förderzeitraumes von bis zu 2 Jahren erreicht werden können.

muss das von der Bewerberin vertretene Fachgebiet bei der Entwicklung der Fachhochschulen insbesondere des Landes Sachsen-Anhalt relevant sein.

 

 

Die Förderung erfolgt durch Stipendiengrundbetrag, Sachkostenzuschuss und gegebenenfalls einen Kinderbetreuungszuschlag.

Die Stipendiengrundbeträge betragen monatlich bei einem Lebensalter

 

 

 

 

 

 

bis 30 Jahre 2.600 DM

von 31 bis 34 Jahre 2.790 DM

von 35 bis 38 Jahre 2.950 DM

und ab 39 Jahre 3.030 DM.

 

 

 

 

 

 

Der Sachkostenzuschuss in Höhe von 200 DM wird monatlich pauschal ohne Nachweispflicht für Sach- und Reisekosten gewährt.

 

Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt monatlich

 

 

 

bei einem Kind

 

300 DM

 

 

bei zwei Kindern

 

400 DM

 

 

bei drei und mehr Kindern

 

500 DM

 

 

 

 

 

 

 

Anträge sind bis zum 15. Mai 2001 an die Vorsitzende des Vergabeausschusses zu richten:

 

Prof. Dr. Petra Kurth

Hochschule Magdeburg-Stendal

Breitscheidstr. 2

39114 Magdeburg

 

e-mail: petra.kurth@wasserwirtschaft.hs.magdeburg.de

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

www.hs-magdeburg.de/aktuell

 

 

 

 

Impressum:

Kultusministerium

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Turmschanzenstr. 32

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Tel: (0391) 567-3710

Fax: (0391) 567-3695

Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de

 

 

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