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Neues Bund-Länder-Programm soll Berufungsfähigkeit von Frauen an Fachhochschulen im Land Sachsen-Anhalt fördern / Anträge sind bis zum 15. Mai 2001 möglich
06.04.2001, Magdeburg – 41
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 041/01
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 041/01
Magdeburg, den 6. April 2001
Neues Bund-Länder-Programm soll Berufungsfähigkeit von Frauen an Fachhochschulen im Land Sachsen-Anhalt fördern / Anträge sind bis zum 15. Mai 2001 möglich
Aus dem Bund-Länder-Programm zur "Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre" werden zunächst für den Zeitraum von 2001 bis 2003 Mittel im Umfang von insgesamt 1,95 Mio. DM zur Förderung des Nachwuchses von Hochschullehrerinnen an Fachhochschulen bereitgestellt. Dieses Stipendienprogramm gab es erstmals im Rahmen des Hochschulsonderprogramms III. Es erfährt durch das neue Programm eine Fortsetzung.
Grundsätzliches Ziel des Programms ist es, den Frauenanteil an den Professuren der Fachhochschulen im Land Sachsen-Anhalt zu stärken. In diesem Programm können sich Frauen bewerben, die nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium die besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit oder praktische Erfahrungen in der Lehre erwerben wollen oder die sich in der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der beruflichen Praxis qualifizieren möchten. über die zu vergebenen Stipendien entscheidet ein Vergabeausschuss.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Förderung erfolgen kann. Zum Beginn der Förderung
dürfen die Berufungsvoraussetzungen gemäß §42 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nicht vollständig erfüllt sein.
muss die Berufungsfähigkeit innerhalb des Förderzeitraumes von bis zu 2 Jahren erreicht werden können.
muss das von der Bewerberin vertretene Fachgebiet bei der Entwicklung der Fachhochschulen insbesondere des Landes Sachsen-Anhalt relevant sein.
Die Förderung erfolgt durch Stipendiengrundbetrag, Sachkostenzuschuss und gegebenenfalls einen Kinderbetreuungszuschlag.
Die Stipendiengrundbeträge betragen monatlich bei einem Lebensalter
bis 30 Jahre 2.600 DM
von 31 bis 34 Jahre 2.790 DM
von 35 bis 38 Jahre 2.950 DM
und ab 39 Jahre 3.030 DM.
Der Sachkostenzuschuss in Höhe von 200 DM wird monatlich pauschal ohne Nachweispflicht für Sach- und Reisekosten gewährt.
Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt monatlich
bei einem Kind
300 DM
bei zwei Kindern
400 DM
bei drei und mehr Kindern
500 DM
Anträge sind bis zum 15. Mai 2001 an die Vorsitzende des Vergabeausschusses zu richten:
Prof. Dr. Petra Kurth
Hochschule Magdeburg-Stendal
Breitscheidstr. 2
39114 Magdeburg
e-mail: petra.kurth@wasserwirtschaft.hs.magdeburg.de
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
www.hs-magdeburg.de/aktuell
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