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Pressemitteilungen der Ministerien

Güntersberge und Stecklenberg jetzt staatlich anerkannte Erholungsorte
Staatssekretär Maas überreicht Urkunden

05.04.2001, Magdeburg – 43

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Technologie - Pressemitteilung Nr.: 43/01

 

Magdeburg, den 5. April 2001

 

 

Güntersberge und Stecklenberg jetzt staatlich anerkannte Erholungsorte

Staatssekretär Maas überreicht Urkunden

 

 

Magdeburg/Güntersberge/Stecklenberg . Die Stadt Güntersberge und die Gemeinde Stecklenberg, beide im Landkreis Quedlinburg, sind jetzt staatlich anerkannte Erholungsorte. Wirtschaftsstaatssekretär Manfred Maas hat heute den Bürgermeistern beider Orte, Kurt Kipper und Helmut Krause, die Anerkennungsurkunden überreicht.

 

"Unsere Erholungsorte, Kurorte und Heilbäder können im bundesweiten Wettbewerb ein gewichtiges Wort mitreden. Sie haben leistungsfähige Tourismusangebote geschaffen, was von der Landesregierung unterstützt wird", sagte Maas. Insgesamt wurden touristische Investitionen in Sachsen-Anhalt bisher mit 1,4 Milliarden DM gefördert.

 

Seit das Wirtschaftsministerium vor zwei Jahren die ersten Prädikate verliehen hat, konnten 17 Kur- und Erholungsorte, einschließlich Güntersberge und Stecklenberg, "staatlich anerkannt" werden. Mit der Prädikatisierung von Havelberg in der kommenden Woche werden es 18 sein. Maas: "Unsere Tourismuspolitik spiegelt sich besonders in den übernachtungszahlen wieder. Die touristischen übernachtungen in den vergangenen zehn Jahren stiegen von 2,9 Millionen im Jahr 1992 auf mehr als 5,4 Millionen im vergangenen Jahr."

 

Der Staatssekretär hob hervor, dass die Verleihung des Titels "Erholungsort" die Attraktivität der Tourismusorte noch weiter erhöhten und so auch zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beigetragen werde. Schon jetzt sind im Tourismusgewerbe Sachsen-Anhalts 28.000 Menschen tätig. Unter Berücksichtigung der indirekt mit dem Tourismus zusammenhängenden Arbeitsplätze ergibt sich eine Beschäftigungszahl von 60.000.

 

Für die staatliche Anerkennung als Erholungsort müssen beispielsweise folgende Kriterien vorliegen: eine landschaftliche und klimatisch günstige Lage, ein leistungsfähiges Gastgewerbe, Rad- und Wanderwege sowie Freizeitmöglichkeiten.

 

Güntersberge zeichnet sich unter anderem durch ausreichende übernachtungsmöglichkeiten, einen Kurpark und einer fußgängerfreundlichen Tempobeschränkung von 30 km/h in einigen Straßenabschnitten aus. In Stecklenberg waren besonders die standardgerechten Beherbergungseinrichtungen, die Sport- und Freizeitmöglichkeiten und das gepflegte, abwechslungsreiche Ortsbild wichtige Prädikatisierungskriterien.

 

 

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