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Pressemitteilungen der Ministerien

Staatssekretär Dr. Aloys Altmann auf Symposium in Bonn:
BSE-Krise zwingt zu Umsteuerung

08.03.2001, Magdeburg – 64

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 064/01

 

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 064/01

 

Magdeburg, den 5. März 2001

 

 

Staatssekretär Dr. Aloys Altmann auf Symposium in Bonn:

BSE-Krise zwingt zu Umsteuerung

 

Sachsen-Anhalts Agrarstaatssekretär Dr. Aloys Altmann hat eine stärkere Orientierung landwirtschaftlicher Förderprogramme auf Agrarumweltmaßnahmen angekündigt. An einer Anpassung bestehender Förderprogramme werde bereits gearbeitet.

 

Auf einem Symposium zum Subsidiaritätsprinzip in der Agrarumweltpolitik in Bonn erklärte er: "Die BSE-Krise zwingt uns zu einem Umsteuern in der Landwirtschaft und Agrarpolitik. Wir haben damit eine einmalige Chance, die viel zu komplizierte Agrarförderung in Europa zu vereinfachen und neue Akzente zu setzen."

 

Insbesondere geht es darum, Leistungen der Landwirte für die Agrarumwelt und Landschaftspflege stärker zu honorieren. Diese Förderung muss auch darauf basieren, dass die unterschiedlichen natürlichen Bedingungen der Regionen und Bundesländer beachtet werden. "Im Mittelpunkt der Umweltmaßnahmen muss weiterhin der Landwirt stehen. Er muss in der Lage sein, seine Produktion umweltgerecht und wirtschaftlich zu betreiben. Nur so kann er die Bedürfnisse des Umwelt- und Naturschutzes und der Verbraucher nachhaltig erfüllen."

 

Mit der Agenda 2000 wurde bereits ein neuer Weg in der EU-Agrarpolitik beschritten, Einkommensverluste der Landwirte durch Direktzahlungen auszugleichen, die auch ökologische Leistungen honorieren. Altmann begrüßte die Möglichkeit, dass die Ländern und Mitgliedsstaaten der EU Agrarumweltprogramme unter Einhaltung bestimmter Mindeststandards in einem gewissen Freiraum gestalten können.

 

"In Sachsen-Anhalt haben wir diese Möglichkeiten genutzt und unsere Agrarförderprogramme auf die natürlichen Bedingungen und räumlichen Potentiale abgestellt." Zu solchen Maßnahmen gehören z.B. Regelungen zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung, der Vertragsnaturschutz und forstwirtschaftliche Maßnahmen.

 

 

 

 

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