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Pressemitteilungen der Ministerien

Bündnis für Arbeit: Qualifizierung, Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und "Aktiv zur Rente" als Schwerpunkte

08.03.2001, Magdeburg – 138

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 138/01

 

Magdeburg, den 8. März 2001

 

Bündnis für Arbeit: Qualifizierung, Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und "Aktiv zur Rente" als Schwerpunkte

Das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit hat heute die Schwerpunkte seiner Arbeit für 2001 festgelegt. Die arbeitsmarktpolitischen Initiativen haben drei Säulen:

 

 

Bedarfsgerechte Qualifizierung

Bekämpfung der Jugendarbeitsarbeitslosigkeit/überwindung der "zweiten Schwelle"

Programm "Aktiv zur Rente"

 

Die Plenumsrunde des Bündnisses hat dazu heute einen umfassenden Bericht des Arbeitsministeriums zur Kenntnis genommen (s. Anlage).

Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner, Arbeitgeberpräsident Dr. Helge Fänger und DGB-Landeschef Dr. Jürgen Weißbach betonten, dass das Bündnis für Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosigkeit leisten könne: "Das vorliegende Programm, das in Einzelheiten noch konkretisiert werden muss, bietet viele Chancen. Wir wollen die zur Verfügung stehenden öffentlichen Gelder insbesondere für eine zielgerichtete Qualifizierung für den ersten Arbeitsmarkt nutzen."

Die aufgrund des "fehlenden" Abiturjahrganges 2001 verminderte Nachfrage nach Ausbildungsplätzen bietet nach Auffassung des Bündnisses die Möglichkeit, die "zweite Schwelle" bei der Jugendarbeitslosigkeit stärker in den Blick zu nehmen. Beispielsweise können die Praktikumsmaßnahmen für junge Menschen, die bereits ausgebildet sind, erheblich ausgeweitet werden.

Das Bündnis begrüßt das Programm "Aktiv zur Rente", das am vergangenen Montag von Arbeitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe und Landesarbeitsamtspräsident Dr. Martin Heß unterzeichnet wurde. Darüber hinaus kamen die Bündnispartner überein, das umfassende Thema von Arbeitsmarktpolitik und wirtschaftlicher Entwicklung in Sachsen-Anhalt in dem entsprechenden Arbeitskreis des Bündnisses zu beraten. Hierzu werden vorliegende wissenschaftliche Gutachten und Thesen der Arbeitgeber sowie Gewerkschaften herangezogen.

Mit einem Projekt zur Stärkung des Internationalen Austauschs von Jugendlichen zur Vorbeugung gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt konkretisierte das Bündis seinen im November vergangenen Jahres beschlossenen Appells gegen Rechtsextremismus. In Kooperation mit der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt will das Bündnis das Angebot an Austauschmaßnahmen und Auslandspraktika für Auszubildende ausweiten, ergänzt durch eine Service-Stelle für Unternehmen, Kammern, Verbände und Bildungsträger. Ziel des Projekts ist die Stärkung der interkulturellen Kompetenz, der sprachlichen Qualifikation und der beruflichen Mobilität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das Bündnis für Arbeit unterstützt die Bewerbung der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt um eine Finanzierung des Projekts durch das Programm XENOS der Bundesregierung; die Landesregierung ist bereit, die Ko-Finanzierung zu übernehmen.

Anlage:

Bericht "Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte des Landes ab 2001"

Anlage zur Pressemitteilung 138/2001

Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte des Landes ab 2001

Bericht des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales

Die Arbeitsmarktpolitik des Landes Sachsen-Anhalt hat ab 2001 drei Stoßrichtungen:

 

 

Arbeitslose Jugendliche an der zweiten Schwelle in Arbeit bringen

Bedarfsgerechte Qualifizierung zur Beseitigung von Fachkräfteengpässen

 

 

 

Aktivierung der älteren bis zum übergang in die Rente ¿ "Aktiv zur Rente"

 

Die Bundesanstalt für Arbeit wird Sachsen-Anhalt in 2001 mit Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik von rund 3,7 Mrd. DM unterstützen. Dazu gehören schwerpunktmäßig Lohnkostenzuschüsse und die berufliche Weiterbildung, SAM und ABM. Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel auf diese Instrumente obliegt den Arbeitsämtern.

Das Land stellt in 2001 rund 481 Mio. DM für die Arbeitsförderung bereit:

 

 

237 Mio. DM und damit 49 Prozent fließen durch Qualifizierungsprojekte, Lohnkos- tenzuschüsse, Praktika und Förderung der Existenzgründung in die Wirtschaft und somit in den ersten Arbeitsmarkt. Sie dienen insbesondere dem investiven Humankapitalaufbau in Sachsen-Anhalt.

120 Mio. DM oder 25 Prozent gehen über die Förderung der beruflichen Erstausbildung ebenfalls in den ersten Arbeitsmarkt. Auch hier steht der Humankapitalaufbau im Vordergrund.

116 Mio. DM und somit 24 Prozent fließen in die ABM- und SAM-Förderung und somit in den zweiten Arbeitsmarkt. Der Schwerpunkt der Landespolitik verlagert sich dabei von ABM zu SAM, um eine höhere Infrastrukturwirkung zu erzielen und die Verzahnung mit anderen Fachprogrammen zu erleichtern.

8 Mio. DM und damit 2 Prozent werden in "Neue Wege in der Arbeitsmarktpolitik" investiert. Aus diesem Experimentiertopf werden Projekte gefördert, die mittelfristig auch ohne Subvention am Markt bestehen sollen. Bespiele: Modellprojekt Innovationswerkstatt, Informations- und Marketingcenter zur Unterstützung von Existenzgründern und Jungunternehmern.

 

Des Weiteren stehen für 2001 noch Ausgabereste aus 2000 und für die nächsten Jahre Mittel auf dem Sonderfonds für ältere Arbeitnehmer zur Finanzierung des Programms "Aktiv zur Rente" zur Verfügung.

Die strategischen Schwerpunkte und ihre Umsetzung im einzelnen:

 

 

Arbeitslose Jugendliche an der zweiten Schwelle in Arbeit bringen

Das Landesprogramm Praktikumsmaßnahmen für Jugendliche wird von 20 Mio. DM auf 35 Mio. DM ausgeweitet. Die Teilnehmerzahl soll dadurch von 1.250 auf 2.250 steigen. Gefördert werden Jugendliche mit schulischer, betrieblicher oder außerbetrieblicher Ausbildung, die eine bestimmte Mindestdauer arbeitslos gemeldet sind. Die Maßnahmen setzen sich zusammen aus einer Beratungs- und Orientierungsphase von bis zu 14 Tagen und ein daran anschließendes Praktikum von drei Monaten bei einem privaten Arbeitgeber. Zielstellung des Praktikums ist die anschließende Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. Falls es nicht zu einer übernahme kommt, sind weitere Praktika bei anderen Arbeitgebern möglich. Die Gesamtdauer des Praktikums je Teilnehmer ist auf maximal neun Monate begrenzt.

Im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Einstellungshilfen zur Schaffung von Arbeitsplätzen wird u.a. die Einrichtung von zusätzlichen, unbefristeten Teilzeitarbeitsplätzen (wöchentliche Arbeitszeit 15 bis 30 Stunden) für Jugendliche unter 25 Jahren gefördert. Eine Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen arbeitslos gemeldet sind und mindestens ein vermittlungshemmendes Merkmal aufweisen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes, höchstens aber 12.000 DM. Gefördert wird außerdem die Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche, die erfolgreich an bestimmten Qualifizierungsmaßnahmen des Landes, z.B. Praktikumsmaßnahmen, teilgenommen haben. Neben Teilzeitarbeitsplätzen werden hier auch Vollzeitarbeitsplätze mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden gefördert. Der Zuschuss für einen Vollzeitarbeitsplatz beträgt von 30 v.H. des Bruttoarbeitsentgeltes, maximal jedoch 15.000 DM. Für dieses Programm ist zudem an Einführung eines vereinfachenden Gutscheinsystems gedacht.

Das Rahmenprogramm zur Qualifizierung, Eingliederung und Beschäftigung von Sozialhilfeempfangenden beinhaltet u.a. Maßnahmen zur Eingliederung von jugendlichen Sozialhilfeempfängern bis 25 Jahre in den ersten Arbeitsmarkt. Die Maßnahmen umfassen bis zu 12 Monaten theoretische und fachpraktische Unterweisung in Modulform ¿ einschließlich des Erwerbs von Teilqualifikationen ¿ sowie Betriebspraktika. Während dieser Zeit erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses ein Entgelt in Höhe von monatlich 1.000 DM für Ledige bzw. 1.300 DM für Verheiratete und für allein Erziehende, die das Sorgerecht für mindestens ein im Haushalt lebendes Kind unter 16 Jahren haben.

Mittelbar auf die zweite Schwelle wirkt natürlich auch die Förderung von Ausbildungsplätzen in privaten Unternehmen mit Mitteln des Landes und des ESF. Zuwendungsempfänger sind private Arbeitgeber, die in ihren Unternehmen in Sachsen-Anhalt Jugendliche unter 25 Jahren mit Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt ausbilden. Entsprechendes gilt für die Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, in Sanierungsgesellschaften und von Existenzgründern. Sofern Jugendliche unter 25 Jahren zu den Beschäftigten in KMU oder in Sanierungsgesellschaften gehören bzw. eine eigene Existenz aufbauen wollen, können sie bei Vorliegen der jeweiligen Fördervoraussetzungen an diesen Förderprogrammen partizipieren.

Das Programm Jugendvermittlungsbetrieb bzw. Jugend-Job-Projekte verfolgt das Ziel der Vermittlung von Jugendlichen an der zweiten Schwelle in den ersten Arbeitsmarkt. Dabei soll gleichzeitig das Fachwissen und die Erfahrung älterer Arbeitnehmer/-innen über 55 Jahre genutzt werden. Eine flexible Kombination von Vermittlungsbemühung, Qualifizierung, Zeitarbeit und befristeter Beschäftigung soll die Chancen der Jugendlichen auf einen Arbeitsplatz erhöhen. Der Jugendvermittlungsbetrieb soll eine feste Anzahl von Jugendlichen beschäftigen. Für jeden vermittelten Jugendlichen wird ein nächster eingestellt. Um die schnelle Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zusätzlich zu befördern, soll für Träger und Jugendliche ein finanzieller Anreiz über die Gewährung einer Prämie gegeben werden, die bei einer Vermittlung nach Ablauf der Probezeit fällig wird. Das Programm lässt sich gut mit den sehr ähnlich angelegten Jugend-Job-Projekten der Bundesanstalt koppeln oder wird eventuell sogar darin integriert.

Die Landesregierung und das Landesarbeitsamt planen zudem eine offensive Presse- und öffentlichkeitsarbeit, um den Maßnahmekatalog bekannt zu machen.

Bedarfsgerechte Qualifizierung zur Beseitigung von Fachkräfteengpässen

 

Sachsen-Anhalt hat in seinem Operationellen Programm einen überdurchschnittlich hohen Mittelansatz für die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte in Unternehmen eingeplant. Mit einer Mittelausstattung von rd. 151,5 Mio. DM EU- und Landesmittel in den Jahren 2000¿2006 soll hier ein Schwerpunkt der Förderung gesetzt werden.

Mit dieser Schwerpunktsetzung unterstreicht Sachsen-Anhalt sein Bestreben, den Europäischen Sozialfonds als strukturverbesserndes Instrument mit nachhaltiger Wirkung auf die Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung einzusetzen. Damit soll insbesondere auch der wachsenden Bedeutung der Qualifizierung von Beschäftigten im Bereich der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien Rechnung getragen werden.

Im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte sollen nach den bisherigen Planungen in den Jahren 2000¿2006 etwa 16.000 Beschäftigte in Unternehmen des Landes eine Qualifizierungsmöglichkeit erhalten (möglichst zugeschnitten auf die konkreten Qualifizierungsbedarfe im Unternehmen). Dieses Förderangebot richtet sich vorrangig an KMU, bei besonders hohem öffentlichen Interesse (z.B. bei großen Ansiedlungsvorhaben ¿ z.B. BMW) ist jedoch auch die Förderung von Großunternehmen möglich.

Das Arbeitsministerium hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung anzubieten, die ihren Bedarf berücksichtigen. Ausgangspunkt ist dabei folgende Problemlage: Es gibt auf der einen Seite einen offensichtlichen Fachkräftemangel und Weiterbildungsbedarf bei den Beschäftigten, auf der anderen Seite tun sich Unternehmen oft schwer damit ihren Qualifizierungsbedarf zu ermitteln und längerfristig angelegte Qualifizierungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Viele Unternehmen setzen immer noch auf eine Lösung ihrer Qualifizierungsprobleme von außen und investieren zu wenig in die Entwicklung der eigenen Potenziale. Da der Erfolg und der Nutzen von beruflicher Weiterbildung für die Beschäftigten wie für die Unternehmen entscheidend davon abhängt, wie genau die Qualifizierungsbedarfe ermittelt und definiert werden können, ist es Politik des Arbeitsministeriums, die Unternehmen aktiv bei der Ermittlung ihrer Qualifizierungsdefizite und bei der Entwicklung maßgeschneiderter Qualifizierungsangebote zu unterstützen.

Konkret wurde im Land eine landesweit flächendeckende Beratungs- und Qualifizierungsstruktur (6 Beratungsinstitutionen; Projektbeginn: Januar 2001) zur Personal- und Organisationsentwicklung in KMU aufgebaut. Zielsetzung ist es dabei, betriebliche Entscheider aus dem Bereich des Personalwesens und übergeordneter Hierarchieebenen zu befähigen, die Notwendigkeit von Innovations- und Qualifizierungsprozessen zu erkennen, diese vorzubereiten, damit verbundene Maßnahmen der Personalentwicklung durchzuführen und den Transfer der Ergebnisse in die betrieblichen Prozesse zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Beratungen zur Personal- und Organisationsentwicklung werden Qualifikationsbedarfsanalysen durchgeführt, aus denen konkrete auf den Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten zugeschnittene Qualifizierungsangebote abgeleitet werden.

Es ist geplant im ESF-Programmzeitraum 2000¿2006 etwa 6.000 Qualifikationsbedarfsanalysen in KMU durchzuführen. Dafür wurden in der ESF-Programmplanung etwa 1,8 Mio. DM pro Jahr vorgesehen. Das beschriebene Modell der zielgerichteten Qualifikationsbedarfsermittlung in Unternehmen soll verknüpft werden mit einem flächendeckenden Angebot von Job-Rotation-Modellen in Sachsen-Anhalt. In dem Zusammenhang soll auch gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit eine "Initiative zur Sicherung bedarfsgerechten Fachpersonals" des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie, des Arbeitgeberverbandes der mittelständischen Elektro- und Metallindustrie sowie industrienaher Dienstleistungen und des Verbandes der IT- und Multimediaindustrie (allesamt Sachsen-Anhalt) unterstützt werden.

Das Prinzip der Job-Rotation ist in den skandinavischen Ländern, insbesondere in Dänemark, ein vielfältig erprobtes und akzeptiertes Instrument in der Arbeitsmarktpolitik und wird von Unternehmen nicht nur zur Qualifizierung der eigenen Beschäftigten, sondern auch für eine frühzeitige Auswahl zukünftiger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen genutzt.

In Sachsen-Anhalt wurden bereits im vergangenen ESF-Programmzeitraum im Rahmen der Europäischen Gemeinschaftsinitiative ADAPT zwei Modellprojekte, die das Prinzip der Jobrotation als arbeitsmarktpolitisches Instrument im Land erfolgreich erprobten, durchgeführt. Diese Erfahrungen werden nun in einem landesweit flächendeckenden Projekt zur Förderung der Jobrotation umgesetzt.

Das Grundprinzip von Job-Rotation ist, dass die Freistellung eines Beschäftigten für Weiterbildung ermöglicht wird, indem eine bisher betriebsfremde Person als Stellvertreter/-in in das Unternehmen kommt. Der/die freigestellte Beschäftigte kann sich während der Arbeitszeit weiterbilden, während der Stellvertreter, meist eine bisher arbeitslose Person, durch Lernen am Arbeitsplatz neue Kenntnisse erwerben und durch praktische Arbeitserfahrung ihre Wiedereingliederungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt deutlich verbessern kann. Aus Sicht der Unternehmen hat das Modell Job-Rotation den Vorteil, dass Personalausfallzeiten, die durch die Freistellung eines Beschäftigten für die Qualifizierung entstehen und die bislang oftmals ein Hemmnis für die Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen darstellen, vermieden werden. Gleichzeitig kann das Unternehmen einen potentiellen neuen Mitarbeiter in der für das Unternehmen noch unverbindlichen Stellvertreterphase ausführlich testen.

Es ist geplant im Programmzeitraum 2000¿2006 insgesamt etwa 6.000 Jobrotation-Fälle anzubahnen. Dafür sind ESF-Fördermittel in Höhe von rund 1 Mio. DM pro Jahr vorgesehen.

 

 

Aktivierung der älteren bis zum übergang in die Rente ¿ "Aktiv zur Rente"

 

Im Rahmen diese Programms soll langzeitarbeitlosen, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit einer bis zu 5-jährigen Beschäftigung im Rahmen einer Strukturanpassungsmaßnahme eröffnet werden. Damit soll eine aktive Brücke in die Rente gebaut werden. Gefördert werden Projekte im Rahmen von Strukturanpassungsmaßnahmen nach § 272 f SGB III, in denen ausschließlich ältere Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer über 55 Jahre beschäftigt werden. Inhaltlich orientieren sich die Projekte an den üblichen Einsatzfeldern für Strukturanpassungsmaßnahmen.

Neben der Grundfinanzierung durch die Bundesanstalt für Arbeit mit 2.100 DM pro Monat kann ein Landeszuschuss in Höhe von durchschnittlich 500 DM im Monat gewährt werden. Ergänzende Finanzierungen, auch aus anderen Landesprogrammen, sind grundsätzlich möglich und erwünscht. Die Mittel stammen aus dem BvS-Sonderfonds für ältere Arbeitnehmer.

 

 

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