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Pressemitteilungen der Ministerien

Redebeitrag von Innenminister Dr. Püchel zum Antrag, das "braune und rote" Netz im Internet zerreißen, Fraktion der FDVP, LT-Drs. 3/4263

02.03.2001, Magdeburg – 29

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 029/01

 

Magdeburg, den 1. März 2001

 

 

Redebeitrag von Innenminister Dr. Püchel zum Antrag, das "braune und rote" Netz im Internet zerreißen, Fraktion der FDVP, LT-Drs. 3/4263

TOP 22 der Landtagssitzung am 1./2. März 2001

 

Zum vorliegenden Antrag kann ich es kurz machen: Aktivitäten unseres Landes zur Bekämpfung strafbarer Inhalte im Internet - insbesondere in den Phänomenbereichen des polizeilichen Staatsschutzes - gibt es schon lange. Insofern ist der Antrag der FDVP schlicht überflüssig.

 

Lassen Sie mich die Gelegenheit aber nutzen, einen kurzen Abriss über unsere Arbeit bei der Bekämpfung der Internetkriminalität zu geben.

 

Für die polizeiliche Seite stellt sich die Internetkriminalität insofern als eine neue Dimension dar, als es den klassischen Tatort nicht gibt. Der Tatort neuer Form stellt sich als virtueller Tatort dar. Ein virtueller Tatort, der insbesondere bei rechtsextremistischen Internetseiten häufig im Ausland beheimatet ist. Darauf müssen sich die für die Sicherheit Verantwortlichen einstellen und im Zuge fortschreitender Technik laufend anpassen.

 

Vor diesem Hintergrund sind die einzelnen Fachgremien auf Bundes- und EU-Ebene schon seit längerem mit dieser Thematik beschäftigt. Auch die AG Kripo beschäftigt sich aktuell mit Fragen der verbesserten repressiven und präventiven Bekämpfung strafrechtlich relevanter Internetinhalte im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes. Sie wird dem Arbeitskreis II der IMK zur Frühjahrssitzung 2001 berichten.

 

Gegenstand ist eine Bekämpfungskonzeption, die gegenwärtig zwischen den Bundesländern abgestimmt wird. Das Ziel besteht in der Aufklärung über Risiken des Internets, der Verhinderung des Einstellens bzw. der Feststellung und Entfernung inkriminierter Inhalte sowie der strafrechtlichen Verfolgung der Täter oder Tätergruppen.

 

Der Zielsetzung eines möglichst umfassenden Bekämpfungsansatzes entspricht zum Beispiel auch in Teilen die jüngste Novellierung der Telekommunikations-Datenschutzverordnung. Einer Bitte der IMK folgend, hat die Bundesregierung die Speicherungsfristen von Verbindungsdaten durch die Provider von achtzig Tagen auf sechs Monate erhöht. Damit wurde eine Voraussetzung geschaffen, um dem bestehenden zeitlichen Problem für Ermittlungen zu notwendigen Verbindungsdaten entgegen zu wirken.

 

Weitere Initiativen bezüglich der Protokollierungspflicht für Provider und Betreiber von Servern sind initiiert.

 

Anrede

Das Problem ist nicht nur ein nationales, sondern ein weltweites. Deshalb befasst sich das Bundesinnenministerium auch mit der Problematik der Sicherung von Verbindungsdaten ausländischer Provider auf internationaler Ebene. Gleiches gilt für die Weiterentwicklung der Harmonisierung der materiellen Rechtsgrundlagen auf dem Gebiet der Bekämpfung der Straftaten im Internet.

 

Insbesondere sind, wie schon erwähnt, Vereinbarungen und Gespräche mit den Staaten zu führen, die für die Einstellung rechtsextremistischer Inhalte genutzt werden und in denen die am häufigsten feststellbaren Straftatbestände wie die

 

 

 

§§ 86 ( Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ),

86 a ( Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ) und

130 ( Volksverhetzung ) StGB nicht oder nur teilweise strafbewährt sind.

 

 

Das Vorgehen bei der polizeilichen Strafverfolgung ist bundeseinheitlich abgestimmt. So werden anlassunabhängige Recherchen zentral durch das BKA durchgeführt. Die Sachbearbeitung erfolgt jeweils durch die zuständigen Polizeidienststellen der Länder.

 

Anrede,

die Aktivitäten und Erkenntnisse auf nationaler wie internationaler Ebene zur Bekämpfung der Kriminalität in Datennetzen zeigen, dass Handlungsnotwendigkeit besteht. Dabei sind die Handlungsansätze auf der Landesebene nicht von der übergeordneten Ebene zu trennen. Ich verweise insofern noch einmal auf die Arbeit der AG Kripo zu diesem Thema.

 

Insoweit der Antrag den Anschein erweckt, ein Bundesland allein hätte umfassende Möglichkeiten, der Internetkriminalität entgegenzutreten, hat er die Problematik nicht erfasst. Im Einklang und in Zusammenarbeit mit Bund und den anderen Ländern leisten wir unseren Anteil an der Bekämpfung der Internetkriminalität, gerade auch im Extremismusbereich. Der Antrag erübrigt sich, wie gesagt.

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt

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