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Pressemitteilungen der Ministerien

Mehr Förderung für mehr Studierende/ Kultusminister Harms begrüßt BAföG-Reform

27.02.2001, Magdeburg – 100

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 100/01

 

Magdeburg, den 27. Februar 2001

 

Mehr Förderung für mehr Studierende/ Kultusminister Harms begrüßt BAföG-Reform

Nach zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag am 16. Februar 2001 dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur BAföG-Reform zugestimmt. Der Reform muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Sie soll zum 1. April 2001 in Kraft treten. Kultusminister Dr. Gerd Harms begrüßte den Beschluss des Bundestages zur Reform der Ausbildungsförderung: "Durch zusätzliche Gelder und durch inhaltliche Strukturverbesserungen werden mit dem neuen Gesetz bestehende Ungleichgewichte beseitigt. Studierende und Schüler aus einkommensschwächeren Familien können erheblich besser als bisher gefördert werden." Angesichts des deutschlandweiten Bedarfs an gut ausgebildeten Fachleuten sei es im übrigen ökonomisch nicht vertretbar, dass begabte junge Menschen nur deshalb von einer guten Ausbildung ausgeschlossen würden, weil das Elternhaus die erforderlichen Mittel nicht aufbringen könne.

Das Gesetz zur Reform der Ausbildungsförderung sieht vor, dass ab 2001 bundesweit jährlich eine Milliarde DM zusätzlich in die Ausbildungsförderung fließen. Mit der Steigerung der Ausgaben gegenüber 1998 um insgesamt fast 50% sollen mehr als 80.000 junge Leute aus einkommensschwächeren Familien zusätzlich in ihrer Ausbildung gefördert werden. Förderungsfähig ist nach wie vor der Personenkreis in anerkannten Ausbildungsgängen von Hochschulen, Berufsfachschulen oder weiterführenden allgemeinbildenden Schulen an der Klasse 10. Durch das neue Gesetz werden für das Land Sachsen-Anhalt in 2001 voraussichtliche Mehrausgaben in Höhe von 10,5 Mio. DM, in 2002 ca. 13,95 Mio. DM, 2003 ca. 14,6 Mio. DM und in 2004 etwa 13,7 Mio. DM anfallen. Gesicherte Zahlen lassen sich wegen der fehlenden Kenntnis über die Einkommensstruktur der Elternhäuser zukünftiger Studierender nicht angeben.

Das neue Gesetz sieht eine Reihe von wichtigen änderungen vor:

So sollen beispielsweise die Einkommensfreibeträge erhöht und die Bedarfssätze deutlich angehoben werden. Der Höchstsatz für Studierende wird um über 10% von 1.030 DM auf 1.140 DM steigen. Außerdem soll künftig das Kindergeld bei der Berechnung des Einkommens unberücksichtigt bleiben. Die Gesamtdarlehensbelastung für Studierende wird auf 20.000 DM begrenzt. "Junge Menschen werden somit nicht länger durch die vorab schwer kalkulierbare Höhe der Schulden von einem Studium abgeschreckt", so Kultusminister Harms.

Wie Harms besonders hervorhob, sieht das neue Gesetz erstmalig vor, dass Studierende nach einem zweisemestrigen Studium in Deutschland ihr gefördertes Studium bis zum Abschluss innerhalb der EU fortsetzen können. "Damit erhöhen wir nicht nur die Mobilität der nachfolgenden Generation, sondern die Bundesrepublik Deutschland verbessert nachhaltig ihre Standortbedingungen", sagte Harms.

Eine wesentliche Verbesserung stellt das Gesetz auch für Studierende mit Kindern dar. Der Betreuungsaufwand soll bis zum 10. Lebensjahr statt wie bisher nur bis zum 5. Lebensjahr bei der Förderung angerechnet werden.

In Sachsen-Anhalt erhielten im Sommersemester 2000 rund 7.900 Studierende eine BAföG-Förderung, das sind etwa 24 Prozent der Studierenden. "Vielen Abiturienten wird es durch die Umsetzung dieser Reform in Zukunft sehr viel leichter möglich sein, ein Studium aufzunehmen", sagte Minister Harms. Die Landesregierung verspreche sich einen Ausbildungsimpuls, der auch gesamtgesellschaftlich positive Auswirkungen haben werde.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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