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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Püchel: "Rückkehr der Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina fast abgeschlossen"

27.02.2001, Magdeburg – 99

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 099/01

 

Magdeburg, den 27. Februar 2001

 

Innenminister Püchel: "Rückkehr der Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina fast abgeschlossen"

Innenminister Dr. Manfred Püchel hat in der heutigen Kabinettssitzung darüber informiert, dass von den ehemals rund 2000 in Sachsen-Anhalt lebenden Bürgerkriegsflüchtlingen bereits 1.888 Flüchtlinge nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt bzw. in ein anderes Land weitergewandert sind.

Der zeitliche Ablauf der Rückkehr bzw. Weiterwanderung hat sich in den zurückliegenden Jahren wie folgt gestaltet:

 

 

1996:

 

60 Flüchtlinge,

 

 

1997:

 

810 Flüchtlinge,

 

 

1998:

 

719 Flüchtlinge,

 

 

1999:

 

248 Flüchtlinge,

 

 

2000:

 

51 Flüchtlinge.

 

 

 

 

Gerade Sachsen-Anhalt habe sich, so Minister Püchel, immer maßgeblich dafür eingesetzt, dass bestimmten Gruppen der in Deutschland lebenden Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo unter humanitären Aspekten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest ein befristeter weiterer Verbleib ermöglicht werde.

So erhalten gemäß eines Runderlasses vom Dezember 2000 ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina eine Aufenthaltsbefugnis, wenn sie

 

 

am 15. Dezember 1995 das 65. Lebensjahr vollendet hatten, in Bosnien und Herzegowina keine Familie mehr, aber in der Bundesrepublik Deutschland Angehörige mit dauerndem Aufenthaltsrecht haben, soweit sichergestellt ist, dass für sie keine Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden;

durch ihre Funktion als Zeuge vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag aufgrund einer Stellungnahme des Internationalen Strafgerichtshofs einer Gefährdung bei der Rückkehr ausgesetzt sind (einbezogen werden auch deren Ehegatten, minderjährige ledige Kinder);

bürgerkriegsbedingt unter schwer posttraumatischer Belastungsstörung leiden;

vor dem 15. Dezember 1995 als Bürgerkriegsflüchtling in das Bundesgebiet einreisten;

sich in fachärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung mindestens seit dem 1. Januar 2000 auf der Grundlage eines längerfristig angelegten Therapieplans wegen durch Bürgerkriegserlebnisse hervorgerufener schwerer Traumatisierung befinden oder

bereits eine Duldung wegen geltend gemachter Traumatisierung besitzen.

 

Einbezogen werden der mit dem schwer Traumatisierten in häuslicher Lebensgemeinschaft lebende Ehegatte sowie die ledigen minderjährigen oder bei der Einreise noch minderjährigen gemeinsamen Kinder. Das betrifft in Sachsen-Anhalt drei Personen und sieben Angehörige.

Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern haben in ihrer Sitzung am 15. Febr. 2001 darüber hinaus eine Erweiterung der Zugangsvoraussetzungen für ein Bleiberecht bosnischer Staatsangehöriger beschlossen. Danach erhalten Personen aus Bosnien-Herzegowina - soweit keine Ausschlussgründe vorliegen - eine Aufenthaltsbefugnis, wenn

 

 

sie sich am 15. Februar 2001 seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet aufhalten,

sie seit mehr als zwei Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind,

der Arbeitgeber dringend auf den Arbeitnehmer angewiesen ist und

der Arbeitgeber sich nachhaltig, aber erfolglos bei der Arbeitsverwaltung um eine Ersatzkraft bemüht hat.

 

Einbezogen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch der Ehegatte und die minderjährigen ledigen Kinder. Durch die legale Erwerbstätigkeit muss der Lebensunterhalt der Familie ohne zusätzliche Mittel der Sozialhilfe gesichert sein. Das betrifft in Sachsen-Anhalt 37 Bosnier und deren Angehörige.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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