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Pressemitteilungen der Ministerien

EU-Kommission genehmigt Beihilfen für KataLeuna
Budde: Zukunft des traditionsreichen Chemieunternehmens gesichert

16.02.2001, Magdeburg – 18

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Technologie - Pressemitteilung Nr.: 18/01

 

Magdeburg, den 14. Februar 2001

 

 

EU-Kommission genehmigt Beihilfen für KataLeuna

Budde: Zukunft des traditionsreichen Chemieunternehmens gesichert

 

 

 

Magdeburg. Die Europäische Kommission hat heute Umstrukturierungsbeihilfen in Höhe von knapp 50 Millionen DM für die Zweitprivatisierung von KataLeuna genehmigt. Zu der Entscheidung sagte Sachsen-Anhalts Wirtschaftsministerin Katrin Budde: "Mit der Genehmigung der Beihilfen ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens geschaffen worden. Mit den Geldern kann KataLeuna fortbestehen und ist mit einer soliden Finanzierung weiterhin ein wichtiger Bestandteil der sachsen-anhaltischen Chemieindustrie." Die Genehmigung sei auch ein positives Zeichen für den Standort Leuna, der noch immer mit den Umstrukturierung der Industrie nach der Wende zu kämpfen habe, so die Ministerin. "Die Produktion von Katalysatoren hat in Leuna ein lange Tradition, die nun fortgeführt werden kann."

 

KataLeuna zählt zu den letzten von der Europäischen Kommission noch zu bearbeitenden Umstrukturierungsfällen in den neuen Bundesländern. Die Privatisierung des Unternehmens ist darüber hinaus der letzte noch ausstehende Privatisierungsfall, der auf die planwirtschaftlichen Strukturen in der vormaligen DDR zurückgeht.

 

KataLeuna stellt mit 85 Beschäftigte Katalysatoren für die Hydrierung von Chemikalien her. Die erste Privatisierung des Unternehmens im Jahr 1995 war nicht erfolgreich. Deshalb ging der Betrieb an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) zurück und wurde ein zweites Mal privatisiert. Im Februar 2000 eröffnete die Kommission ein förmliches Untersuchungsverfahren, weil Zweifel bestanden, ob die Umstrukturierungsbeihilfen sämtliche Bedingungen der gemeinschaftlichen Leitlinien erfüllen. Diese Zweifel konnten nun ausgeräumt werden.

 

 

 

 

 

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