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Pressemitteilungen der Ministerien

Sachsen-Anhalt treibt offene Forderungen zügig ein / Derzeit realistische Ansprüche in Höhe von 237 Millionen Mark / Seit 1991 nur 2,7 Prozent der Fälle rückständig

06.03.2001, Magdeburg – 4

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 004/01

 

Magdeburg, den 31. Januar 2001

 

 

Sachsen-Anhalt treibt offene Forderungen zügig ein / Derzeit realistische Ansprüche in Höhe von 237 Millionen Mark / Seit 1991 nur 2,7 Prozent der Fälle rückständig

 

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister Wolfgang Gerhards hat den Finanzausschuss des Landtages über den Stand der offenen Forderungen des Landes Sachsen-Anhalt informiert. "Das Papier macht deutlich, dass das Land alles tut, um seine berechtigten Forderungen auch zu realisieren", so Gerhards. Derzeit liege die Summe der realistisch einziehbaren Forderungen in einer Größenordnung von etwa 237 Millionen Mark. " Und dieses Geld wird ¿ soweit möglich ¿ auch in die Kassen kommen." Der Minister widersprach damit einem Bericht des Landesrechnungshofes (LRH), in dem im vergangenen Jahr der Eindruck erweckt wurde, Sachsen-Anhalt habe rund 1,2 Milliarden Mark Außenstände, die nicht oder nicht zeitnah beigetrieben würden.

Gerhards: "Der weit überwiegende Teil der zum Zeitpunkt der Erhebungen des LRH in der Landeszentralkasse (LZK) und dem Landesförderinstitut (LFI) erfassten Forderungen ist aus den verschiedensten Gründen nicht beitreibbar. Teilweise handelt es sich um Forderungen, die im juristischen Sinn gar nicht fällig sind. So werden beispielsweise Gelder von Bund und EU, die zur Finanzierung mehrjähriger Forschungsprojekte gedacht sind, aus technischen Gründen bereits zu Beginn des Projektes komplett ins ,Soll´ gestellt, obwohl die Gelder in einzelnen Jahresscheiben überwiesen werden. In vielen anderen Fällen ist der Schuldner gar nicht mehr existent oder befindet sich in der Gesamtvollstreckung."

Grundsätzlich habe die Landesregierung die Prüfung des LRH zum Forderungseinzug begrüßt. Die Prüfung habe auch durchaus positive Auswirkungen gezeigt, da sie zu zahlreichen Bereinigungen im Forderungsbestand des Landes mit beigetragen und die Bemühungen des Ministeriums der Finanzen um Steigerung der Transparenz und Effizienz beim Forderungseinzug unterstützt habe.

"Aber leider geben die Feststellungen des Landesrechnungshofes die tatsächlichen Verhältnisse im Forderungsbestand und Forderungseinzug des Landes nur unvollständig, teils verzerrt und auf jeden Fall zu undifferenziert wieder."

Zudem sei der Bericht veröffentlicht worden, ohne der Landesregierung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. "Durch die Veröffentlichung missverständlicher Zahlen ist dem Land Schaden entstanden. Ich hätte mir ein anderes Verfahren gewünscht", sagte der Minister.

 

 

1. Darstellung der offenen Forderungen in der LZK

 

 

Die in der Prüfungsmitteilung des LRH genannten und in der Landeszentralkasse (LZK) erfassten offenen Forderungen in Höhe von 671 Millionen Mark haben sich zwischenzeitlich auf 338 Millionen Mark verringert. Wesentliche Ursache dafür ist die in den Ressorts laufende überprüfung sämtlicher offener Forderungen des Landes und die damit verbundene Aktualisierung und Bereinigung des Datenbestandes in der LZK. So konnten allein durch die Buchung von Sollabgängen Forderungen mit einem Volumen von über 140 Millionen Mark (Forderungen aus den Anfangsjahren gegen Firmen die nicht mehr existent sind) erledigt werden.

Die weitere Verringerung ist insbesondere auf änderungs- und Korrekturbuchungen (z.B. änderung der Fälligkeit), die Veränderung der Forderungen nach §59 LHO (Voraussetzungen für Niederschlagung, Stundung oder Erlass) und Zahlungseingänge zurückzuführen.

Die in den Ressorts vorrangig durchgeführten überprüfungen der Forderungen über 10.000 Mark haben ergeben, dass die Aussetzung der Beitreibung im wesentlichen auf folgenden Ursachen beruht:

 

 

 

 

Forderungen sind nicht beitreibbar, weil der Schuldner nicht mehr existent ist oder sich in der Gesamtvollstreckung befindet.

Forderungen sind strittig, es laufen gerichtliche Verfahren oder Vergleichsverhandlungen

 

 

 

 

 

- Forderungen sind nicht "fällig" bzw. dem Entstehungsgrunde nach nicht beitreibbar (Drittmittel, Spenden etc.). Sie werden lediglich aus anordnungs- oder buchungstechnischen Gründen als offene Forderungen aufgenommen.

 

 

- Forderungen wurden fehlerhaft erfasst oder bereits beglichen.

Die Summe der derzeit (Stand 27. Dezember 2000) offenen Forderungen, die auch realistisch eintreibbar sind, beträgt 237 Millionen Mark. Diese Gelder werden laufend eingezogen, befinden sich im Vollstreckungsverfahren oder es sind Beträge unter 10.000 Mark, die statistisch nicht ausgewertet wurden.

Gerhards: "Dass ein Land - genau wie jedes gut laufende Wirtschaftsunternehmen - offene Forderungen hat, ist eine völlig normale Sache. Um die Außenstände noch zügiger in die Kasse zu bekommen, wird derzeit im Finanzministerium an der Einrichtung eines zentralen Forderungsmanagements gearbeitet. Nach jetzigem Zeitplan ist vorgesehen, damit noch in diesem Jahr an den Start zu gehen."

In der LZK werden jährlich ca. 1 Million Forderungen des Landes bearbeitet, von denen rund 80 Prozent pünktlich beglichen werden. Im vergangenen Jahr 2000 wurden insgesamt 181.600 Mahnungen versandt und 86.081 Vollstreckungsaufträge gefertigt. Gemessen an der Anzahl sämtlicher Forderungen seit 1991 sind derzeit "nur" 2,7 Prozent der Fälle rückständig.

 

 

2. Darstellung der offenen Forderungen im LFI

 

 

Von den offenen Forderungen im Gesamtvolumen von rund 583 Millionen Mark befinden sich Forderungen in Höhe von 527 Millionen Mark (90 Prozent) im Gesamtvollstreckungs- oder Zwangsversteigerungsverfahren. Realisierbare Außenstände bestehen insoweit nicht. Der Landesanteil an diesem Forderungsbestand wird auf etwa 50 Prozent geschätzt.

Die Anregung des LRH, eine regelmäßige Berichtspflicht des LFI über Höhe offener Forderungen und Ergebnisse des Einzugs von Rückforderungen auch gegenüber dem Ministerium der Finanzen sicherzustellen, wurde aufgegriffen. Die hierfür erforderlichen Abstimmungen werden demnächst vorgenommen.

 

 

 

 

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