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Pressemitteilungen der Ministerien

Landesregierung verabschiedet Katalog für Sonn- und Feiertagsarbeit - Bedarfsgewerbeverordnung bringt deutliche Verwaltungsvereinfachung und lässt Arbeitnehmerschutz unangetastet

28.03.2000, Magdeburg – 28

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 028/00

 

Magdeburg, den 28. März 2000

 

 

Landesregierung verabschiedet Katalog für Sonn- und Feiertagsarbeit - Bedarfsgewerbeverordnung bringt deutliche Verwaltungsvereinfachung und lässt Arbeitnehmerschutz unangetastet

Sachsen-Anhalt erweitert die Möglichkeiten der Arbeitnehmerbeschäftigung an Sonn- und Feiertagen. Das Kabinett verabschiedete dazu am Dienstag eine Bedarfsgewerbeverordnung. Neben Not- und Rettungsdiensten, Feuerwehr, Krankenhäusern, Freizeiteinrichtungen oder Gaststätten dürfen fortan auch telefonische Auftrags- und Beratungsdienste (Call-Center) sowie Fotografen am Sonn- und Feiertag arbeiten.

Die neue Bedarfsgewerbeverordnung ist ein weiterer Baustein zur Entschlackung von Verwaltungshandeln. An die Stelle von zeit- und personalintensiven Einzelfallentscheidungen tritt der neue allgemeinverbindliche Katalog über Ausnahmen der Sonn- und Feiertagsarbeit. Grundlage bleibt das vom Bundestag verabschiedete Arbeitszeitgesetz. Schutzinteressen der Beschäftigten werden nicht ausgehöhlt, da auch fortan die zwingenden Gründe für die Ausnahmeregelung dargestellt werden müssen. Die Arbeitgeber werden verpflichtet, eine geplante Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen im voraus der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Angaben müssen eine stichhaltige Begründung für die Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Angaben zur Größenordnung der einzusetzenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer samt der Arbeitszeit je Beschäftigten enthalten.

Arbeitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe führte aus: "Die Bedarfsgewerbeverordnung ist die Antwort auf veränderte Kundenwünsche sowie die fortschreitende Flexibilisierung der Arbeitswelt. Sie schafft weitere Rechts- und Planungssicherheit in einem gesellschaftlich sehr sensiblen Bereich. Die Bedarfsgewerbeverordnung ist nicht das Einfallstor zur Aushöhlung der Sonn- und Feiertagsruhe. Angesichts der rasanten Entwicklung gerade in der Dienstleistungsbranche die Augen vor der Realität zu verschließen, hieße, Sachsen-Anhalt mit Eiltempo aufs Abstellgleis zu manövrieren. Die Verantwortung dafür will die Landesregierung aber nicht übernehmen. Sie schafft mit der Bedarfsgewerbeverordung die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb auch über die Landesgrenzen hinaus."

Die neue Bedarfsgewerbeverordnung nennt 13 Branchen, in denen Sonn- und

Feiertagsarbeit unter Bedingungen möglich ist. Neu sind insbesondere die Auftrags-, Beratungs- und Auskunftsdienste über Telefon und neue Medien. Derzeit arbeiten nach Erkenntnissen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WISA) in Sachsen-Anhalt zehn derartige Call-Center mit zusammen mehr als 800 Beschäftigten. Fünf von ihnen haben eine Ausnahmegenehmigung laut Arbeitszeitgesetz zum 24-Stunden-Betrieb an sieben Tagen in der Woche. Zu den größten Anbietern zählen das Otto-Versand-Kundencenter und die Quelle-Call-Center GmbH. Sie konnten ihre Beschäftigtenzahlen seit Inbetriebnahme verdreifachen

beziehungsweise verzehnfachen. "Das ist ein Beleg dafür, dass in diesem Bereich der geschäftliche Erfolg auch sehr zeitnah einen Aufwuchs an Arbeitsplätzen nach sich zieht", sagte die Ministerin.

Im Rahmen der Anhörung der Landesregierung zur Bedarfsgewerbeverordnung in den Vormonaten gab es sehr unterschiedliche Reaktionen von den Gewerkschaften auf der einen und den Arbeitgebern auf der anderen Seite. Die Gewerkschaften gaben kritische Stellungnahmen ab. Von Unternehmerseite war eine Erweiterung des Ausnahmekataloges favorisiert worden. Die vom Kabinett verabschiedete Verordnung ist insofern ein Kompromissangebot an beide Seiten.

 

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