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Pressemitteilungen der Ministerien

Püchel: Vertriebene in Sachsen-Anhalt erhalten fast eine Milliarde DM

15.12.1999, Magdeburg – 165

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 165/99

 

Magdeburg, den 15. Dezember 1999

 

 

Püchel: Vertriebene in Sachsen-Anhalt erhalten fast eine Milliarde DM

 

"Bis zum Ende dieses Jahres werden nahezu alle gestellten Anträge nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz abgearbeitet sein", so Innenminister Dr. Manfred Püchel. "Viele Jahre nach der Vertreibung ist die Zuwendung für die Betroffenen heute ein Zeichen der Anerkennung ertragener Strapazen und Leiden, obwohl den Verlust der Heimat niemand ersetzen kann", so Püchel weiter.

Seit Inkrafttreten des Vertriebenenzuwendungsgesetzes am 1. Januar 1994 wurden bis Ende Oktober 1999 in Sachsen-Anhalt insgesamt 249.400 Anträge bearbeitet. Das sind 98,5 Prozent der gestellten Anträge. In 93,9 Prozent der Fälle kam es zu einer positiven Entscheidung für die Betroffenen.

Mehr als 237.000 Antragsteller erhielten bisher die Zuwendung in Höhe von 4.000 DM, das sind ca. 950 Millionen Mark. Bis Ende des Jahres wird die Summe der Auszahlungen nahezu eine Milliarde DM betragen.

 

Info:

Anspruchsberechtigte nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz, das zum 1. Januar 1994 in Kraft trat, sind Vertriebene, die nach der Vertreibung ihren ständigen Wohnsitz im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 genommen und ihn dort bis zu diesem Zeitpunkt ohne Unterbrechung innegehabt haben. Termin der Antragstellung für diese Personen war der 30. September 1995. Ausgenommen sind Vertriebene, die nach dem 8. Mai 1945 rechtsbeständig Bodenreformland oder nach dem 3. Okt. 1990 eine Zuwendung aus Landesmitteln erhalten haben.

Im Juni 1998 wurden veränderte Auslegungsregelungen zum Vertriebenenzuwendungsgesetz getroffen. Die neue Regelung sah vor, dass Eigentümern von weniger als 5.000 m2 Bodenreformland die Differenz zwischen dem Wert ihres Grundstückes und der Vertriebenenzuwendung ausgezahlt wird. Als Bodenwert wird ein pauschalisierter Betrag von 0,80 DM je m2 zugrunde gelegt. Besitzt also jemand 1.000 m2 Land aus der Bodenreform, so hat dies einen pauschalen Wert von 800 DM. Sofern er die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann er nun die Differenz zwischen dieser Summe und der Vertriebenenzuwendung in Höhe von 4.000 DM, also 3.200 DM, erhalten.

Die bis dahin wegen Besitz von Bodenreformland ablehnenden Bescheide wurden von Amts wegen widerrufen und nach Prüfung neu beschieden. Vertriebene, die von einer Antragstellung bisher abgesehen haben, weil sie davon ausgegangen waren, dass die Zuwendung wegen des Erhalts von Bodenreformland ohnehin nicht bewilligt werden würde, konnten bis zum 31. Dezember 1998 einen Antrag bei der Vertriebenenbehörde ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt stellen.

 

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