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Pressemitteilungen der Ministerien

Elektronische Fußfessel für
Gewalt- und Sexualstraftäter

04.10.2011, Magdeburg – 521

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 521/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 521/11

 

 

 

Magdeburg, den 4. Oktober 2011

 

 

 

Elektronische Fußfessel für

Gewalt- und Sexualstraftäter

 

 

 

Die

Landesregierung schafft die Voraussetzungen für die Anwendung der

¿Elektronischen Fußfessel¿ in Sachsen-Anhalt. Von einer rund um die Uhr

besetzten Zentralstelle in Hessen aus sollen gefährliche Gewalt- und

Sexualstraftäter, die von einem Gericht zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet

wurden, bundesweit überwacht werden. Das Kabinett hat beschlossen, einem

Staatsvertrag über die Einrichtung dieser Überwachungsstelle beizutreten. ¿Die

Fußfessel verbessert den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten

Straftätern¿, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb.

 

Die

Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) ist im Strafgesetzbuch als neue

mögliche Maßnahme im Rahmen der Führungsaufsicht geregelt: Straftäter, die

wegen eines schwerwiegenden Delikts verurteilt wurden und von denen weiterhin

eine besondere Gefahr ausgeht, können vom Gericht dazu verpflichtet werden,

eine ¿Elektronische Fußfessel" zu tragen. Damit kann ihr Aufenthalt

mittels GPS festgestellt werden.

 

Kolb

sprach von einem wichtigen, neuen Baustein. Die rechtlichen und technischen

Möglichkeiten der Überwachung seien zwar beschränkt und die Fußfessel stelle

keinen Ersatz für eine geschlossene Unterbringung dar. Sie ergänze aber andere,

zur Rückfallvermeidung getroffene Maßnahmen und könne zur Resozialisierung

beitragen. ¿Wenn der Träger weiß, dass sich im Nachhinein feststellen lässt, wann

er wo war, geht davon eine erhebliche Abschreckungswirkung aus¿, so Kolb.

 

In

Hessen würden künftig die Positionsdaten, die die Fußfesseln senden,

ausgewertet, erläuterte die Ministerin. Zeigten sie, dass die Träger in einem

Bereich unterwegs sind, den sie nicht verlassen oder betreten dürfen, werde die

gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) informiert. Diese

bewerte die Daten und schalte die zuständigen Landesbehörden ein. Die

länderübergreifende Kooperation bei der Datenauswertung gewährleiste

bundeseinheitliche Kriterien bei der Anwendung der Aufenthaltsüberwachung und

spare Kosten, sagte Kolb.

 

Nachdem

die Landesregierung den Beitritt zum Staatsvertrag und einer damit verbundenen

Verwaltungsvereinbarung beschlossen hat, werden die Unterlagen jetzt durch die

Staatskanzlei dem Landtag zur Stellungnahme vorgelegt. Hat das Parlament keine

Einwände, soll die Unterzeichnung der Verträge noch im Oktober erfolgen. Danach

würde dem Landtag ein entsprechendes Zustimmungsgesetz vorgelegt. Im Entwurf

für den kommenden Doppelhaushalt sind für die Elektronische

Aufenthaltsüberwachung für 2012 knapp 190.000 Euro und für 2013 insgesamt

326.000 Euro eingeplant.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de