Pressemitteilungen der Ministerien
Elektronische Fußfessel für
Gewalt- und Sexualstraftäter
04.10.2011, Magdeburg – 521
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 521/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 521/11
Magdeburg, den 4. Oktober 2011
Elektronische Fußfessel für
Gewalt- und Sexualstraftäter
Die
Landesregierung schafft die Voraussetzungen für die Anwendung der
¿Elektronischen Fußfessel¿ in Sachsen-Anhalt. Von einer rund um die Uhr
besetzten Zentralstelle in Hessen aus sollen gefährliche Gewalt- und
Sexualstraftäter, die von einem Gericht zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet
wurden, bundesweit überwacht werden. Das Kabinett hat beschlossen, einem
Staatsvertrag über die Einrichtung dieser Überwachungsstelle beizutreten. ¿Die
Fußfessel verbessert den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten
Straftätern¿, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb.
Die
Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) ist im Strafgesetzbuch als neue
mögliche Maßnahme im Rahmen der Führungsaufsicht geregelt: Straftäter, die
wegen eines schwerwiegenden Delikts verurteilt wurden und von denen weiterhin
eine besondere Gefahr ausgeht, können vom Gericht dazu verpflichtet werden,
eine ¿Elektronische Fußfessel" zu tragen. Damit kann ihr Aufenthalt
mittels GPS festgestellt werden.
Kolb
sprach von einem wichtigen, neuen Baustein. Die rechtlichen und technischen
Möglichkeiten der Überwachung seien zwar beschränkt und die Fußfessel stelle
keinen Ersatz für eine geschlossene Unterbringung dar. Sie ergänze aber andere,
zur Rückfallvermeidung getroffene Maßnahmen und könne zur Resozialisierung
beitragen. ¿Wenn der Träger weiß, dass sich im Nachhinein feststellen lässt, wann
er wo war, geht davon eine erhebliche Abschreckungswirkung aus¿, so Kolb.
In
Hessen würden künftig die Positionsdaten, die die Fußfesseln senden,
ausgewertet, erläuterte die Ministerin. Zeigten sie, dass die Träger in einem
Bereich unterwegs sind, den sie nicht verlassen oder betreten dürfen, werde die
gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) informiert. Diese
bewerte die Daten und schalte die zuständigen Landesbehörden ein. Die
länderübergreifende Kooperation bei der Datenauswertung gewährleiste
bundeseinheitliche Kriterien bei der Anwendung der Aufenthaltsüberwachung und
spare Kosten, sagte Kolb.
Nachdem
die Landesregierung den Beitritt zum Staatsvertrag und einer damit verbundenen
Verwaltungsvereinbarung beschlossen hat, werden die Unterlagen jetzt durch die
Staatskanzlei dem Landtag zur Stellungnahme vorgelegt. Hat das Parlament keine
Einwände, soll die Unterzeichnung der Verträge noch im Oktober erfolgen. Danach
würde dem Landtag ein entsprechendes Zustimmungsgesetz vorgelegt. Im Entwurf
für den kommenden Doppelhaushalt sind für die Elektronische
Aufenthaltsüberwachung für 2012 knapp 190.000 Euro und für 2013 insgesamt
326.000 Euro eingeplant.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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